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Schmidels Sicht ist eindeutig eurozentrisch, er verschweigt aber auch kritische<br />

Aspekte der Conquista nicht. Unbegründete Strafaktionen der Spanier gegen<br />

Indianer, die sie zuvor freundlich aufgenommen haben, verurteilt Schmidel,<br />

so im Fall der Surucusen, die niedergemacht werden: “ weiß Gott daß wir in<br />

solchem ihnen groß unrecht gethan haben” (1602, S.59). Bei militärisch gerechtfertigten<br />

Aktionen gegen feindliche Indianer kennt er aber kein Erbarmen und<br />

beschreibt ehrlich die vollzogenen Strafaktionen als Massaker: “ da schlugen wir<br />

alle Menschen [der Aygais-Indianer] jung und alt zu todt, dann die Carios habens<br />

im Brauch, wann sie kriegen und obsiegen, so muß es alles daran, und haben kein<br />

Erbarmung uber das Volck” (1602, S.27). Was hier noch durch indianische Sitten<br />

der Verbündeten scheinbar gerechtfertigt wird, bedarf an anderer Stelle, so beim<br />

Kampf gegen die Carendies, die Bewohner der Gegend von Buenos Aires, keiner<br />

Begründung mehr, sondern wird nur noch trocken konstatiert: Die Landsknechte<br />

operierten “ mit bevelch, gemelte Indianische Carendies alle zu Todt zuschlagen<br />

und zufangen, und iren Flecken einzunemen” (1602, S.8). Oder beim Kampf<br />

gegen den feindlichen Häuptling Dabero: “ und den vierten Tag fielen wir 3.<br />

Stund vor Tag inn den Flecken, erschlugen alles was wir darin fanden, und fiengen<br />

viel Weiber, daß ward uns ein grosser Behelff ” (1602, S.45). Auch die Legitimität<br />

der Versklavung von Frauen, die als Helfer bei der Nahrungsbeschaffung und<br />

Sexualpartner eine große Rolle spielten, wird nicht thematisiert.<br />

Allerdings waren die militärisch als notwendig angesehenen Aktionen durchaus<br />

auch von klaren Handlungsanleitungen geprägt, in welchen Fällen Gnade<br />

gewährt werden sollte:<br />

“ Uber 4. Monat kamen etliche Aygais, so dißmal nicht anheymisch, noch im<br />

Scharmützel gewesen, und begehrten Gnad, da muste sie unser Hauptmann<br />

begnaden, nach der Kays. Majest. Befehl, daß man jeden Indianer biß zum drittenmal<br />

solte begnaden, were aber sach, daß einer zum drittenmal friedbrüchig würde, so<br />

solte derselbe sein Lebenlang ein Leibeygen oder Gefangener seyn.”<br />

1602, S.27<br />

Wir wissen aus zeitgenössischen Berichten viel von den Schwierigkeiten, eine<br />

wohlwollende Indianergesetzgebung in Lateinamerika de facto sowohl bei den<br />

Siedlern, die Arbeitskräfte brauchten, als auch bei den Soldaten, die sich durch<br />

Versklavung der Indianer persönlich bereicherten, durchzusetzen. Die schon erwähnte<br />

Capitulación von Mendoza bezieht sich explizit 23 auf eine andere Muster-<br />

23 Coleccion de documentos inéditos, Bd.22.1874, Nachdruck 1966, S.359.<br />

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