03.10.2013 Aufrufe

Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 101<br />

versehen, die iii derselben Weise, wie in den urk<strong>und</strong>lichen Aufzeieliuiiiiigen<br />

mit den \Voiten gegehen zu . . . eingeleitet werden.<br />

111er kann kein Zweifel sein, <strong>das</strong>s die Datierungsvormerke mit der<br />

llandhuig inVerl idiiiig zu bringen sind.<br />

<strong>Die</strong> Beziehung auf die Flainilung kommt schuiesslieli auch in<br />

dcii sieh vereinzelt' aurt gaiige der Datieruuigsfirmnel findenden<br />

Wendungen, in denen es lieisst gegebeu <strong>und</strong> gesehen» .....um<br />

Ausdruck. lii dieser ist zu der stereotyp gewordenen Forme] «gegehen<br />

. . .»‚ unter der sich die Urk<strong>und</strong>enschreiber nichts Bestimmtes<br />

mehr dachten, gleichsam zur Erläuterung dieses firrue1haften Ausdruckes<br />

<strong>und</strong> zur Erklärung der in dem Datum fixierten Angaben<br />

<strong>das</strong> Wort «gesehen» hinzugesetzt worden, in dein die Handlung<br />

besonders hingewiesen wird. <strong>Die</strong>se Wendung ist für die Erforschung<br />

des Momentes, auf <strong>das</strong> die Angaben in der I)alienuig zu beziehen<br />

sind, von Bedeutung <strong>und</strong> wohl zu beachten.<br />

Auch noch eine zweite Variation der die Datierung einleitenden<br />

Formel, die sich freilich nur in einer ganz bestimmten Art von<br />

Urk<strong>und</strong>en findet, ist bemerkenswert. <strong>Die</strong>selbe lautet: «gegeven<br />

iiuid gescreuen)). Es ist keine Frage, <strong>das</strong>s unter gewöhnlichen Verhältnissen<br />

die Ausfertigung einer Urk<strong>und</strong>e nicht an demselben Tage,<br />

an dciii die Handlung vor sich gegangen war, vollendet worden ist.<br />

Doch unter besonderen Umständen, wenn es si(-li uni Verträge <strong>und</strong><br />

Vergleiche der Markgrafen mit einer auswärtigen Macht handelte, <strong>und</strong><br />

weiiii bei Gelegenheit einer oft nur kurze Zeit dauernden Zusammenkunft<br />

wichtige getroffen wurden ‚ wo es geraten<br />

seliieiu, dieselben tit-k(iii(Ili(-li schnell aufzuzeichnen, um die bezüglielieti<br />

Originale den Cnn trahenten zur Besiegel uuig vorzulegen, -<br />

weil erst durch die Besiegelutmig der Schriftstücke die Vereinbarungen<br />

einen verpflichtenden Charakter erhielten, - in solchen Fällen werden<br />

Handlung <strong>und</strong> Ausfertigung des Originals bisweilen au einem <strong>und</strong><br />

demselben 'fage erfolgt sein. <strong>Die</strong> Formel gegeveu <strong>und</strong> gescreveu<br />

ii. s. w. ist mir auch uiui auf Originalen begegnet, die Verträge<br />

<strong>und</strong> Vergleiche des brandenburgisehen Hofes mit Mecklenburg, mit<br />

1 Vgl. z B. Or. 1455. Oktober 1. Deutscher Orden (St. A.), bei Riedel B. Bd, IV.<br />

S. 500; Or. 1457. Febr. 17. Tangermünde St. A. (ungedruckt); Or, 1459. März 25. Ar1leburg.<br />

(St A.), bei Riedel A. Bd. VI S. 212. u. s. w.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!