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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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-7<br />

k<strong>und</strong>en aus der Zeit. von 1411— 10. Dazu koiniuen EL starke Bände<br />

aus der Reihe der Register, die in der inarkgräflichen <strong>Kanzlei</strong> gleichzeitig<br />

angelegt wurden sind, sowie ciii Archivregister,' <strong>das</strong> ebenfalls<br />

ein Werk der kurfürstliclieii <strong>Kanzlei</strong> aus dieser Periode ist.<br />

<strong>Die</strong> Registerbiide, die für eirigeliendeie Arbeiten auf dein<br />

Gebiete der brandenhurgiseh-preussisclii u Geschichte bereits oft benutzt<br />

worden sind, ohne <strong>das</strong>s die für ihre Beurteilung wichtigen<br />

Fragen nach ihrem Inhalte, Charakter, der Art. ihrer Anlage bisher<br />

irgend wo auch uni berührt worden waren, verdienen besondere<br />

Beachtung. Sie sülzen bei dem Begierurigsantritte der Hohenzollern<br />

in der Mark ein <strong>und</strong> führen bis auf die Zeit König Friediicli \Villielniis<br />

1. herab. <strong>Die</strong> neueren Bände seit Ende des XVI. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

enthalten nur die Abschriften von Lehnsbriefen, dagegen die<br />

äItei-011 <strong>und</strong> besonders die des \\T Jahrh<strong>und</strong>erts hcseliräiiken sieh<br />

nicht auf die Leliiisvcrbriefungen, sondern bringen die Abschriften<br />

der Uikuiideii aller Gattungen. Sie bildeii die wic/iIig1e<br />

Quelle f de Geschichte der kuimark Iiiaflde/i/)(rr/ /i<br />

Zet.2<br />

Eine gründliche Untersuchung dieser Bände, besonders der des<br />

XV. um! XVI. •Jalirlutinndcrts, wäre daher irii Interesse der branden-<br />

1 urgischen Geschichtsforschung durchaus erw ünscht. In den Zusammenhang<br />

unserer Betrachtung gehört nur ein kleiner Teil der<br />

Register. <strong>Die</strong> der Arbeit gesteckte Zeitgrenze nötigt, nur die Bände<br />

zur Behandlung lieramizuzielienn, die in den Jahren 1 'ii 1 bis 1<br />

enstanden sind Es 5111(1 dies die Nuinniemim 2, 3, 5— weiterhin<br />

I3,<br />

als II. 78. ? u. s. w. St. A. eitiert: Aber auch innerhalb dieses Zeit<br />

raunnies werden wir uns auf eine eingehende Beschreibung dieser<br />

Bände nicht einlassen können, da sie bequem Stüff für eine besondere<br />

Arbeit liefern würde. Wir müssen uns vielmehr begnü gen, deni<br />

Inhalt der Codices ganz im allgemeinen zu bestimnnein <strong>und</strong> werdcii<br />

uni die Fragen nach der ursprünglichen Anlage der Register <strong>und</strong><br />

ihren weiteren Schicksalen ausführlicher erörtern. <strong>Die</strong>se Behandlung<br />

1 Ueber dieses Register handelt Anhang 11.<br />

2 Vgl. Raumer in einer Denkschrift <strong>das</strong> kurmärkische Lehrsarchiv betreffend. (St. A.<br />

In Band 1 dieser Serie ist die Landesaufnahine Karls IV, in Band Band 4 sind Urk<strong>und</strong>en<br />

aus der Zeit Joachims 1. registriert.

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