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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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Buch von circa 420 Blättern, <strong>das</strong> besonders bei der Stärke des Papiers<br />

jener Zeit so umfangreieh war, <strong>das</strong>s die Eintragungen der Abschriften<br />

nur mit grosser Schwierigkeit auszuführen waren, zur Registrierung<br />

der Urk<strong>und</strong>en genommen hätte, um schliesslich kaum den dritten<br />

Teil der Blätter zu füllen. <strong>Die</strong> einzelnen Lagen werden daher nicht<br />

von vornherein Teile eines Buches gewesen sein, sondern sie sind<br />

erst später zu einem Bande vereinigt worden.<br />

hand 9 fassl Q63 Blätter, unter denen nur ein unbedeutender<br />

Bruchteil unbeschrieben ist. Er hitet Abschriften von Urk<strong>und</strong>en,<br />

die der Kurfürst in dcii Jahren 1141—tzi5i erlassen hat.<br />

Dcii Abschriften geht ein Urk<strong>und</strong>eniuide aus dem XVI. .Jalirluwidert<br />

voraus, der iii der Schrift, im Format der Blätter u. s. w.<br />

den in Band 3, 5, 6 gef<strong>und</strong>enen entspriclul • Der kurze Vermerk,<br />

der den Inhalt des Index ankündigt, lautet: «Index Uber Marggiaf<br />

Fridriel u sein Ehuiston Sohns Copial sub Num . 9. Von wegen<br />

der Mittel Alt <strong>und</strong> Ukerutierkise.hen lehenbriefe, Privilegien <strong>und</strong><br />

dergleichen.» <strong>Die</strong> Bezeicliuiung des Fürsten, von dem die Urk<strong>und</strong>en<br />

dieses Landes ausgestellt sind, enthält eine historische Unrichtigkeit.<br />

Den Kurfürst Friedrich war wie bekannt gar nicht der älteste Sohn<br />

Friedrichs 1., denn er war jünger als Johiaiun. Es ist interessant<br />

zu sehen, wie weuiig bekannt diese Ttialsaehue hereits im XVI. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

selbst in der kurfürstlichen <strong>Kanzlei</strong> war.<br />

Der Band ist aus einen Zahl einzelner Sonderregister gebildet,<br />

zu denen novit einige Lageii mit, Abschriften <strong>und</strong> Notizen verschiedenen<br />

Inhalts hinzukommen. <strong>Die</strong> Urk<strong>und</strong>en beziehen sich<br />

vornehmlich auf Ortschuaüen der Mittel- <strong>und</strong> Uckeruuaik. <strong>Die</strong><br />

nieisten der Sonderregister haben Ejeberschiriften, in deuieui 'las<br />

.Moment, <strong>das</strong> für die Zusammenstellung der Urk<strong>und</strong>en in die betreffende<br />

Lage bestiinuuieuid war, ausgesprochen ist. So finden wir<br />

in diesem Colex Teile, die überschrieben sind: «Marulehen arme briefe<br />

Burgerlehen ane briefe; Manlelien die verbriefet sein; Leipgedinges<br />

briefe ; Burgeulehien (lic verbriefet sein; Erloubs <strong>und</strong> seht ultbriefe<br />

Eigenthu insbrief <strong>und</strong> erlou bslirief.»<br />

Der letzte Teil des Bandes von fol. 222 arm bildete in der jetzt<br />

1 Vgl. S. 13 u. 14.

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