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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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<strong>Die</strong> urk<strong>und</strong>en werden selbst e Eitterae» resp. «Brief» genannt<br />

nur Entscheidungen Lind Verein bariingen, sowie BündnisvertrIge<br />

führen öfters die Bezeichnung «Schrift» wenn sie sich iii der<br />

äusseren Form auch von den als ((Briefe» bezeichneten Urk<strong>und</strong>en<br />

nicht unterscheiden.<br />

<strong>Die</strong> Urk<strong>und</strong>en sind vorzugsweise in deutscher Sprache niedergeschrieben,<br />

lateinische sind nur noch selten zu finden, vornehmlieh<br />

wird die lateinische Sprache in Urk<strong>und</strong>en angewendet, die für<br />

die Kirche ausgestellt werden. Unter den 160 Originalen des Gott.<br />

Staats-Archivs in Berlin waren im Ganzen 8 lateinisch abgefasst ;<br />

unter den 50-60 des Flaus-Archivs, die hauptsächlich Eheverträge<br />

enthalten, war keins in lateinischer Sprache geschrieben.<br />

<strong>Die</strong> M<strong>und</strong>art der deutschen Urk<strong>und</strong>en ist teils die mittel-, teils<br />

die niederdeutsche. <strong>Die</strong> dialektischen Unterschiede der Urk<strong>und</strong>en<br />

sind vielfach als eine Folge der verschiedenen Ileiinatsin indarteit<br />

der Urk<strong>und</strong>enschreiber zu betradhteit. Daher sind bisweilen Urkuiicleii,<br />

die in der Reinschrift im leinen Mitteldeutsch geschrieben<br />

sind, im Register in der niederdeutschen M<strong>und</strong>art zu finden. Aussei-<br />

(10111 iiahm nian auch in vielen Fällen auf die dem Empfänger geläufige<br />

Sprache H äcksirlit, 11111 <strong>das</strong> betreffende Schriftstück - besonders<br />

kaiii dies in den Briefen vor - leichter verständlich zu<br />

machen. So gebraucht. der Kurfürst in dcii Schreiben an den Rat<br />

von Stettin, Preiizlau u. s. w. den niederdeutschen Dialekt,<br />

während er in der (orrespoiidenz mit seinem Bruder oder auidereti,<br />

(liC in Mitteldeutschland leben, inittoldeutseh sehireibt.<br />

1 So wird die Urk<strong>und</strong>e, in der <strong>das</strong> Bündnis des Markgrafen Friedrich <strong>und</strong> Herzogs<br />

Joachim von Stettin vom Jahre 1440 verbrieft ist (Riedef B. Rd. IV S. 03), ferner der<br />

Vergleich zwischen der Kur Brandenburg <strong>und</strong> dem deutschen Orden, der 1443 zu stande<br />

kommt (Riedel B. Bd. IV S 289), in der Corroboration als Schrifft bezeichnet.<br />

2 Dass diese Urk<strong>und</strong>en - wie man vielleicht glauben könnte - sämtlich ausserhalb<br />

der brandenburgischen <strong>Kanzlei</strong> entstanden sind ist deshalb ausgeschlossen, weil<br />

wir auf einzelnen derselben die Hände brandenburgischer <strong>Kanzlei</strong>beamte wiedererketineir.<br />

<strong>Die</strong> Sprache dieser Urk<strong>und</strong>en zu untersuchen, wäre meines Erachtens eine sehr<br />

interessante <strong>und</strong> lohnende Aufgabe, der ich mich freilich innerhalb dieser Arbeit nicht<br />

unterziehen konnte. Eine derartige Behandlung dürfte sich natürlich nur auf die<br />

Originale stützen, da die Drucke bei Baumer, Riedel u. s, w. gerade nach dieser Richtung<br />

im höchsten Grade unzuverlässig sind.<br />

Z. B. Riedel C. Bd. 1 S. 483 u. s. w.<br />

Z. B. Riedel C. Bd. 1 S. 501, 507 u. s. w.<br />

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