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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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herein auf den Concepteii ihren Platz hatten. <strong>Die</strong> Möglichkeit<br />

bleibt offen, <strong>das</strong>s dieselben ursprü riglich den Originalen hinzugefügt<br />

worden sind <strong>und</strong> später )o[i diesen auf die Güncepte nachgetragen<br />

wurden, min die letztere" zu vervu11stindigen <strong>und</strong> zu bewirken,<br />

<strong>das</strong>s die betreffenden Notizen auch in die Register aufgenommen<br />

würden, denn nach den Coricepten Wurde, wie wir noch zeigen<br />

werden, in der brandenhurgischen <strong>Kanzlei</strong> registriert.' Paläographisch<br />

wird zu einer Entscheidung über diese Frage bei den<br />

wenigen \Vorteii dieser Veritierke, die dadurch (1er Sehriftiitttei•_<br />

sucliung nur wenig Feld bieteii, kaum zu gelangen sein. Dagegen ist<br />

der Umstand meines Erachtens von Bedeutung, <strong>das</strong>s wir im Register<br />

eine Abschrift finden, die nachweislich <strong>das</strong> Coucept als \roilage<br />

heiiiitzt haheii in uss, weil zurZeit der Anfertigung der Abschrift<br />

<strong>das</strong> Original überhaupt itoch iiiclit vorhanden war, 2 <strong>und</strong> welche<br />

mit, einem einfachen Relatorenverinerke versehen ist. In diesew<br />

Falle kamt also der Vermerk tiiclit vom Original auf <strong>das</strong> Concept<br />

übertragen sein, sondern hier hat er ursprünglich, auf deni Cumicepte<br />

gestanden.<br />

Doch dieses Verfahren war offenbar uiicht (hIC He4 l, der man<br />

stets folgte; auch <strong>das</strong> umgekehrte Verfahren ist zu beobachten.<br />

Bisweilen setzte inan die Vermerke (lireet auf die Originale. Wenn<br />

tu miter dein Orig. für ('iolire (1K reis Stendal 1 4 1 Oetuher 3 1 St. A.<br />

der Vermerk Relator Aiiid de Luderitz (-apitaiteu is <strong>und</strong> uni (er dem<br />

für KI. Cliorin Mai 17 1 1t21 St. A.) die Notiz Relatur Wirjcht<br />

'Fru urhithiuigen ii. s. w. ohne Frage sp"iter als der rft auf dciii<br />

letzteren Originale sogar von anderer Hand - liiuziigefgt sind, SIJ<br />

liegt die Vermutung sehr iialie, <strong>das</strong>s die Ceimeepte der Ui'k <strong>und</strong>en<br />

uirsprüuiglicli diese Relatorenverinerke nicht trugen, denn warum<br />

sollte sonst der Schreiber der Originale diese Vermerke nicht voni<br />

Euitwuirfe uno tenore mit dem Texte i'flieitrageii haben?<br />

\\rl i e,id also hei dcii einfachieii llelatoreiiverjnerkeui der Kauzleigelirauclm<br />

geschwankt zu haben scheint, ist wie ich meine, in<br />

1 Vgl. S. 109.<br />

2 Vgl. S . 108.<br />

Siehe Anhang 1 S. 149.<br />

4 Siehe Anhang 1 S. 139.

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