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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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Bevor in die Erörterung des Ursprungs der neuen brandenhurgischeu<br />

<strong>Kanzlei</strong> eingetreten werden kann, ist eine Frage, welche<br />

die vorliolienzollersche <strong>Kanzlei</strong> Jobsts betrifft, zu berühren, die für<br />

die weiteren Darlegungen von Wert sein wird. Es ist wichtig zu<br />

erfahren, oh <strong>das</strong> brandenburgische Land unter Jobst eine eigene,<br />

von der inährischen Hauptkanzlei völlig getrennte <strong>Kanzlei</strong>verwaltung,<br />

die in der Mark selbst ihren Sitz hatte, besessen hat. Leider ist<br />

die <strong>Kanzlei</strong> Jobsts einer Behandlung noch nicht unterzogen worden,<br />

<strong>und</strong> da es uns zu weit führen würde, wenn wir diese Frage hier iiacli<br />

allen Seiten erschöpfend besprechen wollten, so werden wir nur<br />

einige wichtige Punkte herausgreifen können, die aber unseres<br />

Erachtens für die Beantwortung derselben genügen.<br />

in den Kanizleiverrnerken unter den hrandenbnrgischien Urk<strong>und</strong>en<br />

Jobsts wird seit dem Anfang des XV. Jahrh<strong>und</strong>erts Joliaiiii<br />

von \Valclow, ciii märkischer Edelmarin, öfter als [Jriterfertiger genainnt.<br />

Dass er nicht Mitglied der inälirischeri <strong>Kanzlei</strong> gewesen<br />

sein kann, geht daraus hervor, <strong>das</strong>s er in den gleichzeitigen, für<br />

Mähren ausgestellten Urk<strong>und</strong>en nicht auftritt <strong>und</strong> nirgends als<br />

Protonotarins bezeichnet wird, vhlirerid die Beamten der niälirisehen<br />

Hauptkanzlei zumeist diesen Titel führen. Dazu kommt, <strong>das</strong>s<br />

er am mährischen Hofe Jobsts kaum längere Zeit hindurch nachweisbar<br />

ist, <strong>das</strong>s wir Ann. Ann. dagegen in der Mark oft auch. zu Zeiten<br />

begegnen, wo der Markgraf ausserhalb des blandenburgischeii<br />

Landes weilte. 1 Waldow lebte offenbar in der Mark, wie dies<br />

unter anderem aus dein liestallungsschre.ihen Jol)Sts für Caspar Gans<br />

zum Vogt der Altmark ans dein Jahre 1 O92 hervorgeht, in dem<br />

der Fürst dieseni die Vollmacht giebt, gewisse flecht.e in seiner<br />

Abwesenheit ohne seine besondere Genehmigung zu verleihen,<br />

doch immer nur «mit wissenschaft her Johannes von Wahiiow<br />

unsers laiidtsehreiher.<br />

Wenn aber Waldow <strong>Kanzlei</strong>beamter .Jobsts war, jedoch als<br />

solcher nur in brandenburgischen Urk<strong>und</strong>en zu finden, <strong>und</strong> sein<br />

Wirkungskreis allein in der Mark nachzuweisen ist, so ist hieraus<br />

1 Fidlicin, Historisch-diplomatische Beiträge zur Geschichte der Stadt Berlin, <strong>das</strong>elbst.<br />

1837-42. Bd. IV S. 55. Riedel S.-Bd. S. 258. 265.<br />

2 Eiedel A. Bd. XVI S. 38.

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