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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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ANUANG 1.<br />

Zusammenstellung der <strong>Kanzlei</strong>vermerke unter den<br />

markgräflich-brandenburgischen Urk<strong>und</strong>en aus<br />

den Jahren 1412-1470.<br />

<strong>Die</strong> Veriiierke sind nach dein Datum der Urk<strong>und</strong>e, zu der sie<br />

gehören, jahrweise geordnet. Innerhalb desselben Jahres ist eine<br />

genauere cl ironologisehe fleihenfolge nicht angestrebt worden.<br />

In der Klammer hinter jedem Vermerke ist angegeben, wo<br />

man die Urk<strong>und</strong>e bezietientlicli die Urk<strong>und</strong>en findet, welche mit<br />

der in Frage kommenden <strong>Kanzlei</strong>notiz versehen sind. Liegen vershiedeno<br />

[)okutnente aus einem Jahre vor, die denselben Vermerk<br />

tragen, so sind die ei:zelneu Stücke innerhalb der Klammer durch<br />

Zahlen von einander geschieden. Wo dein \\reIl nach völlig<br />

gleiche Notizen auf den [rkuiiden des betreffenden .Jalires in der<br />

Ortliographie der Namen oder iii der Anführung der Titel hei der<br />

näheren Bezeichnung der Personen od. dergl. Abweiebtiugeui zeigen,<br />

haheui wir iiiis begnügt, nur eine <strong>und</strong> zwar (hie aiii häufigsten begegnende<br />

Forin fest zu legen, ohne der Abweichungen Erwähnung<br />

zu thun.<br />

In den Fällen, in voleheii die Kanziciverirmerke schon in Drucken<br />

wiedergegeben sind, ist auf diese verwiesen uiid nur da, wo die<br />

Drucke fehlen, sind die eigentlichen Quellen, die Originale <strong>und</strong><br />

Registerbände, herangezogen wordeu. Da diese, soweit sie für die<br />

folgende Zusammenstellung in Betracht komm n, sä in t i eh dem<br />

Geheimen Staatsarchiv zu Berlin angehören, so ist von der Hinzufügung<br />

einer bezüglichen Angabe im einzelnen Falle abgesehen<br />

worden. - <strong>Die</strong> hei Riedel nicht selten zu findenden irrthiümhidien

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