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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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<strong>Die</strong> lelatoieij habeii wohl niemals ein als deii Zusatz unter dem<br />

Original, in dem diese ihre Thätigkeit zum kusdruck kommt, mit<br />

eigener Hand geschrieben. <strong>Die</strong> flelatoreuverinerke sind zuiiieist.<br />

von dem <strong>Kanzlei</strong>beamten, der die Reinschrift besorgt oder dieselbe<br />

nachher durchgesehen, der an der relatoriseheu Thiätigkeit<br />

aber absolut keinen Anteil gehabt, hatte, hinzugefügt. worden. So<br />

ist es erklärlich, <strong>das</strong>s wir \Ter i nerke, in denen der Markgraf genannt<br />

wird, von verschiedenen Händen geschrieben finden, <strong>das</strong>s<br />

wir <strong>das</strong>selbe auch hei solchen Vermerken wahinehiiien, in denen<br />

derselbe Rat als Relator bezeichnet wird. So ist es begreiflich, wenn<br />

wir den Namen ciii <strong>und</strong> derselben Person, die mehrere Male als<br />

lielator atift.ritt, in dcii einzelnen Vermerken in verschiedener Form<br />

begegnemi)<br />

Weit schwieriger ist es, die Frage zu beantworten, ob die<br />

Helatorenvermnerke bereits auf dem (uncepte gestanden haben <strong>und</strong><br />

von ihnen uuo t.eiiore mit dciii Texte auf <strong>das</strong> Original geschrieben,<br />

oder ob dieselben, ohne ursprünglich auf dcii (oncehite n angeführt<br />

gewesen zu sein, direet auf die Originale gesetzt worden sind.<br />

Wir timüssen zunächst innerhalb der Relatorenvermerke zwischemi<br />

denjenigen unterscheiden, die nur die Angabe über die Erteilung<br />

des Beurk<strong>und</strong>uugshefehls enthalten, die ich als einfache Belatorenverwerke<br />

weiterhin anführen werde, <strong>und</strong> zwischen denen die<br />

noch mit Zusätzen versehen sind, in denen bemerkt wird, von<br />

wein die Urk<strong>und</strong>e gelesen bez. geprüft wurden ist; diese letztereii<br />

nenne ich die erweiterte ii Relatorenverrnerke.2<br />

Was nun die (-inttcIicn Vermerke betrifft ., so sind diese, wie<br />

die uns enthaltenen Goneepte beweisen, zum teil bereits auf dcii<br />

Urk<strong>und</strong>enentwürfen zu finden. 5 Aber damit ist keineswegs dir<br />

Gewähr gegeben, <strong>das</strong>s diese Vermerke auch wirklich von vorn-<br />

1 Um zwei Beispiele anzuführen:<br />

Or. 1447 October 15. Werbelin St. A.) Relator Ulrich Czewschei.<br />

1451 April 27. Berlin (St. A.) Relator Ulrich Czewsschel.<br />

1449 Aug. 22. KI. Disdorf (St. A.) Relator . . . haselman.<br />

1448 Dez. 17. KI. Neuendorf (St. A.) Relator . . . hasselman.<br />

2 Eine häufig wiederkehrende Form derselben ist u a-: Relator dominna per se et<br />

legit, siehe Anhang 1.<br />

Vgl Registerband (R. 78 7 St. A.) vor den Folioseiten, Registerhand 9 (11, 78 9<br />

St. A,) fol. 47 11 die entsprechenden Originale habe ich nicht finden können

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