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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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KAPITEL 'VII.<br />

Petitionen; Beurk<strong>und</strong>ungsbefehle.<br />

Wie die höchste Beichsbehöi'de iiii Mittelalter gewöhnlich nur<br />

dann funktionierte, wenn sie angerufen wLii-(le., 1 so sind auch an<br />

den Fürstenhöfen siellerlich die meisten Regierungshandlungen, so-<br />

Weit sie nicht Bestimmun-en tIl]d Willensincinungen der Herrscher<br />

in Vervaltungsfragen entliielteii, den Anregungen zuzuschreiben,<br />

die voll Aussen her in Anträgen <strong>und</strong> Bitten (leni Hofe gegeben<br />

wurden. Leider habe ich aus dem Material, <strong>das</strong> ich gesehen habe,<br />

über <strong>das</strong> Petitionswesen am brandenburgischen Hofe nichts genaueres<br />

flststelleri kön n en. \Valirscheinlieh ist es in der Mark,<br />

WiC überall in Deutschland, zu einer bestimmten Regelung des<br />

Petitionswesens gar nicht gekommen. 2 Jedoch soviel scheint gewiss,<br />

<strong>das</strong>s hier die Gesuche vorzugsweise persönlich von dein<br />

am Hofe vorgebracht worden sind. Arn Eingange der Narratio ist<br />

nicht selten in den Urk<strong>und</strong>en erwähnt, <strong>das</strong>s der <strong>und</strong> dci' vor deni<br />

Markgrafen erschienen sei, <strong>und</strong> ihm gewisse Bitten vorgetragen<br />

habe, die er ihm erfüllen <strong>und</strong> in der vorliegende Urk<strong>und</strong>e verbriefen<br />

voHe. Bisweilen erfahren wir auch, <strong>das</strong>s kurfürstliche Räte<br />

oder überhaupt einflussreiche Personen, welche der Bittsteller zur<br />

Unterstützung seines Gesuches für sich gewonnen hatte,' zu dessen<br />

Gunsten als lutervenienten aufgetreten seien. Iii einer Urk<strong>und</strong>e,<br />

i Seeliger Hofmeister S. 93.<br />

2 Bresslau a. a. 0. S. 688.<br />

3 Riedel A. Bd, V S. 190. Bd. VI S. 128. B. Bd. V S. 9. u. s. w.<br />

4 Riedel B. Bd. IV S. 146. S.-Bd. S. 858 (<strong>Kanzlei</strong>notiz) u. s. w.

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