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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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vorliegenden. Gestalt nicht con cuenherein eine e,n /iejt/jche<br />

Lage. <strong>Die</strong>s tritt am klarsten hei Blatt 0 hervor. Es enthält<br />

den Vernierk, <strong>das</strong>s «ani Sand Peters Abenuil ad vineula 1443»<br />

vorn Kurfürsten selbst dci' erste Stein zum Schloss in Berlin<br />

gelegt worden sei. <strong>Die</strong>ses Blatt iriuss längere Zeit lose ii iii h i'gelegen<br />

haben, oder kann wenigstens iiicht immer iiei' scinemi Platz<br />

innerhalb dieser Lageii geliaht haben, denn die Schnitz- <strong>und</strong><br />

Staubflecke auf der Hinterseite sind a(jüti hier el)eI1s) wie auf dcii<br />

Blättern im dritten Bande clei'artig, <strong>das</strong>s nicht ahzi isehen ist, wie<br />

sie auf dieses Papier hätten konirneu können, wenn es von Anfan g<br />

an zwischen andern Blättern eingefügt gewesen wäre. Aber dieses<br />

einzelne Blatt ist nur deshalb von grösserem Interess: iiiicl nUr<br />

dartun herangezogen worden, weil es dureli die Verfassung, in der<br />

es überliefert ist, ein unwiderlegbares Beweismittel für die oben<br />

ausgesprochene Ansicht bietet, für die es aber aueli an anderen<br />

Beweisen nicht mangelt. <strong>Die</strong> ganze Partie lässf, die Einheit, voll vornherein<br />

vermissen, die wir in dcii anderensonst finden; sie hat<br />

teils den Charakter eines flegist.ers, teils den eines Copialbuches,<br />

ausserdem bri tgt sie zwischen den Al schrifteii Notizen, die mit<br />

diesen iii erkennbarem Zusammenhang nicht. stellen. Aue Ii die Art,<br />

wie (liC Absel iriften auIinandei' folgen, ist iiicht die gewöhnliche<br />

1111(1 kommt zu den Momenten hinzu, die zu der Ansicht führen,<br />

<strong>das</strong>s die.' e',' Teil erst bei eine,' späteren ()rdnang (/UPCh Vereinigung<br />

der A bsc/iriften, Notizen u. s. w., die einzeln waren <strong>und</strong><br />

zu bestimmten Lagen noch nickt gehi'ten, qebildet worden ist.<br />

Band 10 enthält. 198 Blätter, von denen 14-2 beschrieben sind.<br />

Er stellt <strong>das</strong> flegistei' der Urk<strong>und</strong>en Friedrichs des .Jüngeren Feisten)<br />

dar, der von 1447 bis 1 463 über einen Teil der Mark, über die<br />

Altmnark <strong>und</strong> Priegiiitz, selhstänilig regierte. Friedrich hatte, wie<br />

wir später zeigen werden, seine eigene <strong>Kanzlei</strong>. In dieser sind<br />

ohne Zweifel die in diesem Codex enthaltenen Abschriften angelegt<br />

worden.<br />

Der Urk<strong>und</strong>euindex vor den Abschriften ist. der Schrift <strong>und</strong><br />

denn Formate des Papiers nach mi. s. w. zu der Gruppe zu stellen,<br />

die durch die Indices der Bände 3, 5, 6, 9 gebildet wird. Auch<br />

er ist ungefähr uni die Mitte des XVI. Jahrh<strong>und</strong>erts, ‚jedenfalls<br />

früher als die ganz gegen Ende desselben Jahrh<strong>und</strong>erts geschriebenen

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