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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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l)erii damaligen Gilraiieh cii prl3chend, setzt der K;uizler<br />

nicht<br />

einfach seinen Naincnszi.rg unter die Urk<strong>und</strong>e, sondern kleidet die<br />

tlntorzeiclinuiig in eineti Satz, in dem er auch erwähnt, <strong>das</strong>s diese<br />

auf Befehl vom Kurfürsten erfolgt ist. Offenbar hat der Kurfürst<br />

die cigenhindige Unterzeichnung dieser Verleiliungsbriefe durch den<br />

Kanzler befohlen, tun <strong>das</strong> feierliche Aussehen derselben zu erhöhen.<br />

<strong>Die</strong> Urk<strong>und</strong>e aus dein Jahre 1466 enthält. die Bestätigung wichtiger<br />

Schenkungen für die Kapelle in Cöln, die andere die Verleihung<br />

einer Zahl von Flecken, die der Kurfürst seinem Schreiber lioweck<br />

für treu geleistete <strong>Die</strong>niste als Lehen gicht. In diesen Vermerken<br />

sind vielleicht Spuren zu erkennen, die hinüber führen zu dciii<br />

gegen Anfang des XVI. Jahrh<strong>und</strong>erts ain brandeiihirgisehieii hofe<br />

aufkommenden Gebrauch, die wichtigeren Urk<strong>und</strong>en mit der eigenhändigen<br />

Unterschrift des Fürsten zu versehen.

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