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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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waltung Friedrichs II. liegt, zu sehen sind, <strong>und</strong> zwar worden<br />

wir (111r( ., 11 die liandseliriftlielien Züge, wie bereits oben ausgeführt<br />

wurde, auf die Hegierungsperiode Albreehts hinge viesen, Dass -<br />

aber die Registrierung der Arcliivalien bereits vollendet gewesen<br />

sein wird, ehe die Ablieferung derselben erfolgte, darüber kann<br />

ernstlich ein Zweifel gar nicht aufkommen. In dein <strong>das</strong>s<br />

die Rubriken Y <strong>und</strong> Z erst aus der Zeit des Kurfürsten Albrecht<br />

stammen, ist also ohne weiteres der Schluss enthalten, <strong>das</strong>s die in<br />

diesen Abschnitten aulezeiehineten auch erst l)okllmente unter Ahbrecht<br />

an <strong>das</strong> Domstift abgegeben worden sind.<br />

Der aus der <strong>Kanzlei</strong> Friedrichs hervorgegangene Teil gliedert sich<br />

seinerseits in 3 durch die Schrift unverkennbar geschiedene Abschnitte.<br />

Der erste führt bis Seite 6 <strong>und</strong> ist von Heweck goschrieben<br />

; der zweite, welcher bis S. 88 reicht, rührt von einer<br />

anderen Hand her, die wir nicht näher zu bezeichnen veruuiögeui<br />

<strong>und</strong> der dritte Absatz schliesslich, die Seilen 89-99 einnehmend,<br />

trägt wiederum dig Züge Howecks. <strong>Die</strong>se 3 Stücke sind meines<br />

Erachtens insgesauit nicht als <strong>das</strong> Resultat einer einmaligen, einlieitliclicii<br />

An tage zu betrachten, während jedes denselben für<br />

sich, zusammenhängend entstanden zu 1 sein scheint. Unter der \ eaussetzung,<br />

<strong>das</strong>s der Teil bis S. 99 einisclnliesslieli, von vornhereinals<br />

Ein! nei t. geplant gewesen <strong>und</strong> deingemass als Ganzes zur Ausführung<br />

gekuinineui wäre, ist nicht, wie ich glaube, eine genügeuide Alt-<br />

Wort auf die Frage zu gehen 'Warum hat Ho\veck, nachdem e<br />

G Seiten Iuimuluireli die R egesten eingetragen hatte, mitten in einer<br />

Rubrik abgebrochen, tu ud einem anderen Beamten die Fortsetzung<br />

für eine kleine Partie Überlassen, (la er den Schluss doch wieder<br />

selbst besorgte? Bei der Bedeutung dieser Arbeit, die wohl minhediiigt<br />

zu den schwierigeren an die <strong>Kanzlei</strong> herantretenden Aufgaben<br />

zu rechnen ist, wäre es sehr aufTaUend, wenn er einen<br />

kleinen Abschnitt mitten in der Aufzeichnung, die zum grössten<br />

Teile von seiner hand gefertigt war, durch ein anderes Mitglied<br />

der <strong>Kanzlei</strong> hätte iniederselirei heu lassen. Schon in dieser 1 eberlegLing<br />

dünkt wir eine gewisse Berechtigung für den Gedanken zu<br />

1 <strong>Die</strong> unter Albrecht geschriebene Partie untei'scheidet sich von den früheren Teilen<br />

auch durch die Menge unrichtiger Angaben in den Daten der Regesten; vergl. S. 187 u. 188.

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