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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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KAPITEL IX.<br />

Archivwesen.<br />

Mit dein im 14 teri ui d 1 ten Jahrh<strong>und</strong>ert allgemeiner werdenden<br />

Brauche, Güter- <strong>und</strong> Lehiisverzeichnisse anzulegen <strong>und</strong> von<br />

den wichtigeren Urk<strong>und</strong>en Abschriften zu sammeln, gewann <strong>das</strong><br />

Archivwesen an Umfang <strong>und</strong> Bedeutung. 1 <strong>Die</strong> Originale wurden<br />

iwinnehr nur noch selten aus den Aufhewalirungsstäriden hervorgeholt<br />

<strong>und</strong>. blieben inin ihreii Behältern verpackt liegen ; wenn man<br />

früher bi jeder Gelegenheit, wo die Orientierung aus dcii Aktenstücken<br />

nötig war, auf die Originale selbst zurückgehen musste,<br />

so begnügte man sich jetzt in (ICH meisten Fällen aus den Registerbänden<br />

zu schöpfen. <strong>Die</strong>se wurden nun ein neuer, wesentlicher<br />

Bestandteil der Archive.<br />

Mit der Erhöhung der Archive an Umfang hielt die Eiitwickeluiig<br />

ihrer Verwaltung nicht gleichen Schritt. Kaum an einem<br />

Hofe verfügte sie über eigene lheatiiteii, überall erscheint sie als<br />

Appendix der <strong>Kanzlei</strong>, von dereiri Personal die Ueher\vacllung der<br />

Archivalien initbesorgt wird.<br />

A.<br />

ucli in der Mark Brandenburg war in unserer Epoche die<br />

Archivverwaltung von der <strong>Kanzlei</strong> iiocli nicht getrennt. 2 Wie in<br />

Franken der jedesmahige Landsehreiber «auf dein Gehirg» mit der<br />

A.ufsicht über die Gewölbe <strong>und</strong> Briefschaften betraut war, so scheint<br />

1 Vgl. Löher, <strong>das</strong> Archivwesen, in archiv. Ztsehrift. Bd, XIII S. 115.<br />

2 Der erste eigentliche Archivbeamte ist soviel ich weiss, erst unter Joachim<br />

Friedrich nachweisbar. Er hiess Erasmus Langenhain. Vgl. Golimert: <strong>Die</strong> Preuss.<br />

Staatsarchive im Archiv für Landesk<strong>und</strong>e der Preass. Monarchie. Bd. IV S. 125.

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