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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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- 156 -<br />

genden ljrkiindeiiinatnrials iii swinein ganzen Ui ii fange u iiter der<br />

Regierung Friedrichs lt. an (las Kapitel über gehen worden ist. Dach<br />

diese Aufrassuiig findet, wie mir scheint, in einer näheren Untersuchtwg<br />

des Verhältnisses der einzeliieii rl(i1e dieses Registers zu ciiiander<br />

ihre thatsächliche Widerlegung. - <strong>Die</strong> heulen letzten Ahschnitte<br />

(Y <strong>und</strong> Z gehören iiämlieli nicht mehr iii die Zeit dieses<br />

Markrafeti, sonderim sie sind ohne Zweifel erst unter der Verwaltung<br />

des Kurfürsten Albrecht iiacliget ragen worden. Scholl der<br />

Umstand, <strong>das</strong>s die beiden Rubriken von einer Hand eingezeichnet<br />

sind, welche auf Schriftstücken ans der <strong>Kanzlei</strong> Friedrichs nur ganz<br />

selto,ii erscheint, dagegen in den folgenden Periode sehr oft zu<br />

finden ist, spricht für diese Behauptung. Dann aber ist beachtenswert,<br />

<strong>das</strong>s Kurfürst Friedrich, wo er in diesen Abschnitten genannt<br />

wird, immer nur als «marggrave» oder als « churfurst» bezeichnet<br />

ist, während er in den Regesten der früheren Teile, die<br />

nicht etwa bloss VOfl eine um Schreiber herrühren, in der Regel<br />

hinter diesen Titeln noch den Zusatz: «mvii gnediger herre» führt,<br />

in dem also ausdrücklich bemerkt wird, (lass Friedrich der Herr<br />

der Mark ist. \Väre es auch noch zu der Zeit gewesen, als diese<br />

beiden Partien hinzugefügt worden si rid, so hätte auch in ihnen,<br />

wenigstens au der einen oder der anderen Stelle, jener Hinweis<br />

sicherlich umieht gefehlt, der in den anderen Rubriken als stereotype<br />

Wendung immer wiederkolurt. - In betrelT des letzten Abschnitts<br />

Z: ist, ums sogar in einem seiner Hegesten selbst ein Beweismittel<br />

geboten, <strong>das</strong>s er erst nach der Zeit Friedrichs angelegt<br />

worden ist. In dem ersten Regest nniter Z, welches eine Urk<strong>und</strong>e<br />

aus (lern 1466 betrifft,' bezeugt der Schreiber den inzwischen<br />

eingetretenen Tod des Markrafen offenk<strong>und</strong>ig, wenn er an diesi<br />

Stelle, von ihm als dem seligen Kurfürsten spricht. 1 Da nun Y <strong>und</strong><br />

Z von dein Beamten anscheinend U() tenore geschrieben sind, so<br />

ist damit nicht nur für Z allein, sondern auch für Y der Beweis<br />

erbracht, <strong>das</strong>s in ihnen Stücke aus einer Zeit., welche hinter der Ver-<br />

1 Es heisst dort: Ein revershrive des probsts. prior. etc.. . darin si bekennen auf<br />

marggrave Fridrichs churfurst selig seiner erben <strong>und</strong> iiaehkomen hegern - 111er<br />

kann selig- nur im Sinne von .verstoiben» gebraucht sein Nicht nur in Nieder- sondern<br />

auch in Mitteldeutschland war diese Bedeutung schon früh verbreitet. (Zu diesem<br />

Gebrauche von selig in Mitteluleutschiand vergl. Schade, Altdeutsches Wörterbuch<br />

Halle (872-82 S. 739.)

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