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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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rich haben ja öfter zusanimen beurk<strong>und</strong>et - sind mir einige<br />

begegnet, hei denen der eine der Aussteller <strong>das</strong> Siegel des<br />

anderen für sieh mit benutzt hat. Wo dies geschah, wurde in<br />

der Siegelankündigung besonders auf diese Auorinahit.t hingewiesen,<br />

1111(1 zumeist aii(-li der Gniiuil angegeben, warum nicht <strong>das</strong><br />

eigene Siegel am Original befestigt ist. So heisst es in einer<br />

Urk<strong>und</strong>e Friedrichs II; <strong>und</strong> Friedrichs des Feisten aus dein<br />

Jahre 1445 ZcLI Orkonde Mit unsers lieben Bruders Marggrauen<br />

fridrichs des Jungstoii lugeszigel versige ht, des wir uns auff<br />

diszmal, gehreehmeushalhen des unseren, hmiran gelwtiehien<br />

1 Riedel A. Bd. VI S. 37l.<br />

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