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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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wurde. 'Wie hier, so begegnen uns auch in den anderen Büchern<br />

öfter solche Fälle, in denen wir erkennen können, <strong>das</strong>s gewisse<br />

Teile des Bandes zeitweise ausser Zusammenhang mit den Hogisterii<br />

für sieh getrennt gewesen sein müssen. Ein. solches Verfahreit<br />

konnte aber nur in einer <strong>Kanzlei</strong> geübt werden, in der man<br />

von der Anlage fester Reqisterhände abgesehen hatte, denn<br />

sonst würden dieselben doch bald durch (las öftere Herausnehmen<br />

einzelner Partien auseinander gerissen worden sein.<br />

<strong>Die</strong> Art der Anordnung der Urk<strong>und</strong>en wechselt in den einzelnen<br />

Bänden. In diesem Codex folgen sie, wie es scheint, in der Reihe<br />

aufeinander, in der sie geschrieben worden sind, also in annähernd<br />

chronologischer Anordnung, nur <strong>das</strong>s einzelne Kopien von wichtigemi<br />

Urk<strong>und</strong>en aus früheren Jahrh<strong>und</strong>erten, die in dieser Zeit angefertigt<br />

worden sind, zwischen diese Ahschriftemi eingestreut. sind. Von<br />

einer sachlichen oder geographischen Zusammenstellung der A)<br />

schriften ist in diesem Bande. noch nichts zu bemerken.<br />

hand 3 zählt 350 Blätter, 1 unter denen sich nur wenige<br />

unbeschriebene befinden. Er enthält Abschriften vornehmlich ans<br />

den Jahren 1414-1530 <strong>und</strong> besonders von Urk<strong>und</strong>en, die von<br />

anderen für die brandenburgische Markgrafen oder von den Markgrafen<br />

iii Geiiieiiischaft ruht anderen (Vertragsurk<strong>und</strong>en) ausgestellt<br />

sind. Das erste Blatt dieses Buches ist aus Pergament. Blatt 1 —91<br />

ist, wie es scheint, hintereinander von derselben Hand geschrieben.<br />

<strong>Die</strong> Urk<strong>und</strong>en, die darauf. verzeichnet sind, gehen nicht über <strong>das</strong><br />

Jahr 1450 hinaus. <strong>Die</strong>se zusammenhängende Partie wird vei'iiiutlieb<br />

uni 1450 herum angelegt sein.<br />

Auch dies'n Band hat hinter dem neuen im Staatsarchiv iii<br />

unserm Jahrh<strong>und</strong>ert angefertigterm Urk<strong>und</strong>eiiverzeicbnis 2 noch einen<br />

Index, der im XVI. Jahrh<strong>und</strong>ert geschrieben, den Schriftzügen nach<br />

etwas älter sein mag, als der des zweiten Bandes. In der Anordnung<br />

der Urk<strong>und</strong>en stimmt er mit diesem überein. Aber die<br />

Blätter, auf deiwii <strong>das</strong> Verzeichnis in diesem Godex steht, sind nur<br />

ein Drittel so breit, wie die Abschriften, <strong>und</strong> die Worte, die dem<br />

l Vgl. S. 9 Anmerkung 2.<br />

2 <strong>Die</strong>se Verzeichnisse, die wie schon an mehreren Stellen hervorgehoben worden<br />

ist, allen Registern eigen' sind, werden voii nun an nicht mehr besonders erwähnt werden.

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