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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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Von anderen Beamten hören wir in dieser Zeit nichts,' obgleich<br />

aus deni Vergleich der SclireiberhLinde auf den Originalen<br />

zn<br />

<strong>und</strong> in den Registern Registerii ohne weiteres zu erkennen ist, <strong>das</strong>s mindestens<br />

wohl 5-6 Personen iii der <strong>Kanzlei</strong> Seliieiberdienste gethan Italien<br />

müssen, freilich werden in dieser Zeit auch die Sekretäre zu dcii<br />

Anfertigungen der Beinschriften <strong>und</strong> den Eintragungen in die Hegister<br />

no0,li herangezogen worden sein. Mögli(-ller\veiSe liess man<br />

einen r1eiI der einfachen Schireibarbeiteii VOLl Ililfsheamten, die nur<br />

vorübergehieitd heschiftigt wurden, ausführen. lii Franken benutzte<br />

itian hierzu Geistliche aus nah gelegenen Klöstern, ilin die<br />

Kosten für feste Beamte zu sparen. 2<br />

D. <strong>Die</strong> <strong>Kanzlei</strong> unter dem Kurfürsten Friedrich II. bis zum Schlusse<br />

seiner Regierung.<br />

a) Der Kanzler Friedrich Sesselmann.<br />

\\lIre.Lnl wir bisher hei der BehlalI4lluIlg der Männer, in deren<br />

Hiiideim die Leitung der <strong>Kanzlei</strong> in jenen Jahren gelegen hatte,<br />

alle zu Gebote stehenden Notizen ‚ soweit sie irgend wie von<br />

Interesse waren, au(Ai. für die Darstellung herangezogen haben, um<br />

die 'Wirksainkeit uinl Stellung dieser Iieariiteii Über - die wir im<br />

Grossen <strong>und</strong> Ganzen cloeli nur i tiangelliaft unterrichtet sind, zu<br />

deren besserem Verständnis wir aber dadurch beitragen zu können<br />

glaubten - der Anschauung möglichst nahe zu bringen, so werden<br />

wir bei Sesselmann auf eine ausführliche Besprechung aller Punkte<br />

1 Lubichauer ist nicht, wie Heffter ineiitt Hegisteihand 1 S. 259), zu den brandenburgischen<br />

<strong>Kanzlei</strong>beamten zu rechnen. Er wird zwar in der bereits angeführten Einigungsurk<strong>und</strong>e<br />

der hohenzollerschen Markgrafen mit den Herzögen von Sachsen neben<br />

Heinz Kracht als Protonotar bezeichnet, doch war er vermutlich in der <strong>Kanzlei</strong> eines<br />

der fränkischen Markgrafen, deren Räte ebenfalls als Zeugen auftreten, thätig. Denn<br />

erstens wird er in Urk<strong>und</strong>en Friedrichs für die Mark Brandenburg niemals erwähnt,<br />

was doch von vornherein die Unwahrscheinlichkeit, <strong>das</strong>s er brandenburgischer Pronofar<br />

gewesen ist, darlegt, zweitens aber stand er früher in den <strong>Die</strong>nsten des Burggrafen<br />

Johann, des Bruders Friedrichs 1. (Monum. Zollerana Bd. VII S. 450), <strong>und</strong> es ist dabei<br />

wohl anzunehmen, <strong>das</strong>s er nach dessen Tode in der fränkischen Verwaltung geblieben<br />

ist.<br />

2 Wagner, <strong>Kanzlei</strong>- <strong>und</strong> Archivwesen der fränkischen Hohenzollern in Archivalischer<br />

Zeitschrift Bd. XIII S. 104.

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