03.10.2013 Aufrufe

Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 65 -<br />

Bruder Friedrich getroffenen [Jehereinkuiift die Regierungshandluiigen<br />

desselben anerkennen werde.' Friedrich, (Uli- Junge genannt<br />

‚ war nun selbststündiger Regent der beiden Gebiete der<br />

Mark <strong>und</strong> verwaltete sie - freilich nicht zu ihrein Segen - bis<br />

zu seinem Tode, der im Jahre 1463 erfolgte. 2<br />

Da die Verwaltung Friedrichs des Jungen von der des Kurfürsten<br />

völlig getrennt war, So bestand natürlich an seinem Hofe<br />

eine eigene <strong>Kanzlei</strong>. Ein Zusammenhang des Personals dieser Vorwallung<br />

mit (lern Friedrichs 11. ist nicht zu erkennen; von dcii<br />

Beamten desjüngeren Bruders ist auch keiner, soweit wir sehen,<br />

in der <strong>Kanzlei</strong> des Kurfürsten tliütig gewesen. Und doch muss<br />

Friedri(-h des Jüngeren <strong>Kanzlei</strong> ohne Frage nach dein der<br />

anderen eingerichtet gewesen sein, denn die Urk<strong>und</strong>en sowohl, wie<br />

die Register, die in jener entstanden sind, lassen keinen Zweifel,<br />

<strong>das</strong>s die Geschäftserledigung in der jüngeren <strong>Kanzlei</strong> im wesentlichen<br />

genau iii derselben Weise gehandhabt worden ist, wie in<br />

der ähtereii. Wir werden daher auch in dcii folgenden Kapiteln,<br />

in denen die innere Organisation, die Abwicklung des <strong>Kanzlei</strong>hetriehes<br />

näher zu behandeln sein wird, die Duku meute aus beiden <strong>Kanzlei</strong>en<br />

oliiie Unterschied fr die Aufhellungder Verhältnisse heranziehen<br />

<strong>und</strong> nur dort, wo die Gebräuche der <strong>Kanzlei</strong>en auseinandergehen<br />

sollten, die Eigenart einer jeden für sieh erörtern.<br />

<strong>Die</strong> Leitung der <strong>Kanzlei</strong> lag auch am Hofe Friedrichs des<br />

Jungen in den Händen eines Kanzlers, nur <strong>das</strong>s dessen Stellung<br />

nicht der des gleichzeitigen kurfüisthicben Kanzlers gleiclikauii.<br />

Hier war arndt kein Raum für ciii Amt, wie es Sesselmann inder<br />

Verwaltung des Kurfürsten inne hatte. <strong>Die</strong> Kauizlei' des j ungell<br />

Markgrafen beschränkten ihre Thätigkeit, wenngleich sie auoll ohnute<br />

Zweifel zu den ersten Räten anti Hofe zählten ‚ auf die <strong>Kanzlei</strong> 111141<br />

dehnten ihr Wirkeit nicht auf alle Zweige der Verwaltung aus,<br />

wodurüh gerade Sesselinanns Stellung iii der kurfürstlichen Regierung<br />

die grosse Bedeutung gewonnen hatte.<br />

Riedel A. Bd. XXII. S. 490.<br />

2 Droysen a. a. 0. Bd. II 1 S. 162, 214.<br />

Vgl. S. 22, 23.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!