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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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- 1?8<br />

liii Jahre 1468 auf Befehl des Kurfürsten eine Reihe von Originalen<br />

<strong>und</strong> Abschriften, iiii Ganzen 20 Stücke, die sieh inhaltlie17 ulme<br />

Ausnahme auf <strong>das</strong> Verhältnis Poinmnerns zu Brandenburg beziehen,<br />

zur Hinterlegung in ilireni Archive zugewiesen. Im Registei 13<br />

sind die betreffenden Urk<strong>und</strong>enaufgezihlt <strong>und</strong> mit der otiz verscheu<br />

Disse briofe sind von befelung meins gnedigen lierit Marggrauen<br />

Friedrich, Korfurst, bey dein ezu Preinzlow in verwariing<br />

gelegt u f der herschaft heliuf, am freitag nach nativitatis<br />

Christi anno etc. sexagesiuio nono. also am 9. Deceinber 1 .168 2).<br />

Aher die grösste Zahl der kurfürsthiehen Archivalien kaimi in<br />

<strong>das</strong> Domstift nach Brandenburg, <strong>das</strong> s i ch schon durch seine Lage<br />

auf der Burg voiz(glie.li ZLI Archuivzweckeu eignete. Dcii Bemerkungen<br />

« littera reperitur in Brandenburg 3 begegnen wir in<br />

dieser Zeit aiim häufigsten in den Hegistern, Noch wenige Jahre<br />

vor seinem Rücktritte von der Begierumi g befahl Friedrich II. eine<br />

bedeutende Anzahl sehr wichtiger U<br />

r k<strong>und</strong>eii, die in Berlin iiiedergelegt<br />

waren, von dort nach Brandenburg au <strong>das</strong> Domstift zu<br />

überführen. Das Register der damals an <strong>das</strong> Stift abgelieferten<br />

Stücke, (las V011! <strong>Kanzlei</strong>sekretär 1-loweck, welcheiui Ausführung<br />

des kurfürstlichen Willensübertragen war, angelegt wordeim ist,<br />

hat sich erhalten <strong>und</strong> gehört jetzt zum Besitzstaude des Geheimen<br />

Staatsarl'hivs zu Berlin. Es ist ciii nach mancher Richtun g interessatites<br />

Schriftstück des t. Jahrh<strong>und</strong>erts, <strong>das</strong> wir au auderei<br />

Stelle eingehend betrachten werdeii. Zu denn Befehle, die<br />

waren sollen der herrschaft zu gute <strong>und</strong> zu Tangerm<strong>und</strong>e leit auch einer desglichen.<br />

<strong>Die</strong> Worte .by dem Rat' sind, wie ich glaube, auch im zweiten Satze vor oder hinter<br />

Tangerm<strong>und</strong>e zu ergänzen. Bei der Art, wie die beiden Angaben mit einander verb<strong>und</strong>en<br />

sind, ist anzunehmen, <strong>das</strong>s der <strong>Kanzlei</strong>beamte, der diesen Vermerk hinzugesetzt hat, an<br />

die Deponierung dieser Urk<strong>und</strong>e im Stadtarchive <strong>und</strong> nicht im kurfürstlichen Schlosse<br />

zu Tangermünde, <strong>das</strong> unter Friedrich I. <strong>das</strong> Hauptarchiv der kurfürstlichen Regierung<br />

war, gedacht hat; sonst hätte er schon, um den Gegensatz zu der ersten Notiz hervortreten<br />

zu lassen, dies besonders bemerkt.<br />

1 II, 78. 13. fol. 13 i. d. St. A.)<br />

2 Das neue Jahr wurde in der brandenburgischen <strong>Kanzlei</strong>, wie S. 73 bemerkt ist,<br />

schon vom 25. Dezember an gerechnet<br />

3 R. 78. 3. fol. 53. 65 i. d. 66 n. s. w. (St. A.)<br />

4 <strong>Die</strong> Angabe, an welchem Orte in Berlin die Urk<strong>und</strong>en deponiert waren, fehlt,<br />

siehe Anhang 2 S. 151.<br />

Vgl. Anhang11 S. 156 ff. <strong>Die</strong> Herren Prof Dr. Schiemann <strong>und</strong> Dr. Meinardus waren<br />

so fre<strong>und</strong>lich, mich im Archiv auf dieses Register, <strong>das</strong> bis jetzt noch nicht benutzt<br />

worden ist, aufmerksam zu machen. Ich möchte diesen beiden Herren auch hier noch<br />

einmal meinen Dank aussprechen.

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