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Die Brandenburgische Kanzlei und das Urkundenwesen wahrend ...

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-- 159 -<br />

Für eine genaue Datierung der einzelnen Abschnitte sind, soweit<br />

ich sehe, iiäliere Anhaltspunkte nicht gegeben, dagegen ist<br />

es möglich, den Zeitraum, in welcheni der ganze erste Teil des Verzeichnisses<br />

entstanden ist, annähernd zu bestimmen. Wenn auf S.<br />

9 noch in der Rubrik «A» (siehe Anhang s. 1ü3'1 <strong>das</strong> Vidimus einer<br />

Urk<strong>und</strong>e mit dein Ausstellungsdatum 8. Juni 1467 vermerkt ist,<br />

so erhellt hieraus, <strong>das</strong>s die Aufstellung des Registers nicht<br />

vor dciii Spätsommer dieses Jahres begonnen sein kann. Nach der<br />

anderen Seite aber ist, da der FeiL noch unter der Regierung Friedri(-hs<br />

vollendet sein soll, mit dem Tage, an dem dieser Fürst von<br />

der Regierung zurücktrat, also iiiit dein 2. April 1470, der letzte<br />

hier überhaupt in Betracht kommende Termin gegeben. In der Zeit<br />

zwischen diesen beiden äussersten Punkten, Spätsommer 1467 <strong>und</strong><br />

dein ersten Viertel des Jahres 1470, iiiuss demnach der Teil welcher<br />

bis S. 99 führt <strong>und</strong> ein Werk der <strong>Kanzlei</strong> Friedrichs II. ist, aufgezeichnet<br />

worden sein. Doch für die Anlage der beiden ersten<br />

Abschnitte dieses grösseren Teiles dürften die Grenzen vielleicht<br />

noch enger zu zieliemi sein. Das letzte Blatt, <strong>das</strong> zur Bnbrik «P»<br />

gehört (siehe S. 69 <strong>und</strong> 70 des Registers, S. 179 dieses Anhanges),<br />

hat nicht Folioformat, wie die anderen, sondern ist kleiner als diese.<br />

Es trägt nur ein Regest, <strong>und</strong> zwar bezieht sieli <strong>das</strong>elhe auf <strong>das</strong><br />

B(iniiriis BralldenbLlrgs mit Sachsen vom 8. August 1 468. Das Datutu<br />

dieses Regests ist wohl zu beacliteni, denn einmal geht es<br />

über <strong>das</strong> der übrigen Urk<strong>und</strong>en derselben Rubrik, welche sonst<br />

nur Dociirnente hiszwn Jahre 145() enthält, erheblich hinaus, dann aber<br />

ist es überhaupt <strong>das</strong> einzige innerhalb des Teils aus der <strong>Kanzlei</strong> Fricdrichms,<br />

welches J)iS zum Jahre 1468 liinaufreichit. <strong>Die</strong>ses zeitliche<br />

Moment zttsaiiirmien miiit der autfälligeii Erscheinung, (lass <strong>das</strong> Blatt<br />

mit dieser Urk<strong>und</strong>e von kleinerem Format ist, lassen vermuten,<br />

<strong>das</strong>s <strong>das</strong>selbe naelitr,-*i-,lioli hinter die Rubrik «P» eingefügt worden<br />

ist, <strong>und</strong> zwar zu einer Zeit, als der zweite Abschnitt, dein 1' Zugehört,<br />

bereits fertig gestellt, war. Das Itegest war - so darf<br />

man wolle animehimien - deswegen nicht sogleich hei der Anlage<br />

des zweiten Abschnitts miteingetrageu worden, weil diese Partie<br />

seliomi vor der Ausfertigung der urk<strong>und</strong>lichen Vereinbarung zwischen<br />

Brandenburg <strong>und</strong> Sachsen vollendet war. Teil 11 wüsste also hiernach<br />

noch vor Ende August 1468 aufgezeichnet gewesen sein,

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