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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 109<br />

Kapitel 2<br />

«Es ist sicher, dass <strong>die</strong> Alliierten <strong>die</strong> Bedeutung der deutschen Goldexporte überschätzen»,<br />

hielt der Bankausschuss vorab fest; 177 <strong>die</strong> direkten Zessionen an <strong>die</strong> Nationalbank seien in den<br />

vergangenen zweieinhalb Monaten «bedeutungslos», führte das Direktorium aus, <strong>und</strong> bezifferten<br />

sich auf 30 Millionen Franken. Auch könne <strong>die</strong> Nationalbank «keinerlei Vermögensverschiebungen<br />

von Deutschland nach der <strong>Schweiz</strong> feststellen». Ein generelles Verbot der<br />

Goldeinfuhr aus Gründen der Inflationsbekämpfung sei zwar erörtert worden, doch sei man<br />

davon «abgekommen, weil dadurch auch der Zahlungsverkehr mit den Alliierten eine<br />

erhebliche Erschwerung erfahren hätte». Im weiteren habe <strong>die</strong> Nationalbank <strong>die</strong> Bewilligungspraxis<br />

für Goldabtretungen verschärft <strong>und</strong> <strong>die</strong> Reichsbank «zu wiederholten Malen ersucht,<br />

ihren Zahlungsverkehr mit dem Ausland womöglich nicht über <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> abzuwickeln, <strong>die</strong><br />

Goldzessionen nach der <strong>Schweiz</strong> stark einzuschränken <strong>und</strong> für jeden sonst noch notwendig<br />

werdenden Goldtransport vorher eine Begründung zu geben». Auch sei den <strong>Schweiz</strong>er Banken<br />

bereits vor zwei Jahren «dringend empfohlen [worden], <strong>die</strong> Devisenanschaffungen zugunsten<br />

Deutschlands einzuschränken oder ganz einzustellen», <strong>und</strong> eine «ähnliche Empfehlung» sei an<br />

<strong>die</strong> Handelsbanken hinsichtlich der Akkreditiveröffnungen ergangen. Aber auch mit der<br />

«vollständigen Ablehnung weiterer Goldzessionen der Reichsbank könnte das von den<br />

Alliierten gesteckte Ziel … nicht erreicht werden», da sich <strong>die</strong> Reichsbank über andere Kanäle<br />

Frankenguthaben beschaffen könne <strong>und</strong> gelegentlich «grössere Einzahlungen von ausländischen<br />

Staaten (Ungarn, Spanien)» erhalte. <strong>Die</strong> alliierten Forderungen seien aber auch deshalb<br />

abzulehnen, weil deren Annahme <strong>die</strong> Verletzung der schweizerischen Neutralität zur Folge<br />

hätte <strong>und</strong> den ohnehin bereits stark reduzierten Handelsverkehr mit Deutschland vollständig<br />

unterbinden würde: «<strong>Die</strong> wirtschaftlichen Konsequenzen für unser Land wären unabsehbar. Im<br />

übrigen gestattet <strong>die</strong> gegenwärtige Lage der <strong>Schweiz</strong> nicht, gegenüber Deutschland eine<br />

offensichtlich neutralitätswidrige Massnahme zu ergreifen.» 178<br />

Zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt war <strong>die</strong> deutsche Blockade bereits durchbrochen. Damit wird auch<br />

deutlich, dass eine ernstzunehmende militärische Bedrohung vom Reich nicht mehr ausgehen<br />

konnte. Ebenso wurden <strong>die</strong> wirtschaftlichen Konsequenzen zweifellos überschätzt. Dass es<br />

pr<strong>im</strong>är eine Frage des Prinzips <strong>und</strong> nicht wirtschaftlicher oder militärischer Notwendigkeiten<br />

war, stritt nämlich auch <strong>die</strong> Nationalbank nicht ab, indem sie sich, «obwohl Goldgeschäfte mit<br />

der Reichsbank aus den angegebenen Gründen [strengere Bewilligungspraxis durch <strong>die</strong> SNB,<br />

geringerer Frankenbedarf der Reichsbank] kaum mehr in nennenswertem Umfange in Betracht<br />

fallen», dafür aussprach, «den amerikanischen Wünschen in einem gewissen Umfange<br />

Rechnung zu tragen» <strong>und</strong> damit den «guten Willen» der <strong>Schweiz</strong> zu markieren. 179<br />

177 Archiv SNB B3/117.8 I, Protokoll des Bankausschusses, 31.8./1.9.1944, S. 282.<br />

178 Archiv SNB B3/117.8 I, Auszug Protokoll des Direktoriums Nr. 930 vom 31. August 1944.<br />

179 Ibid. Das Entgegenkommen der <strong>Schweiz</strong> sollte darin bestehen, dass <strong>die</strong> SNB <strong>die</strong> Reichsbank ersuchen sollte, Gold «nur<br />

noch für rein schweizerische Zwecke», also nicht mehr für Zahlungen an das Ausland, zu liefern. Zusätzlich sollten <strong>die</strong><br />

«baldige Verwirklichung des Verbots des Handels in fremden Noten» befürwortet <strong>und</strong> eine Kontrolle für <strong>die</strong><br />

Verwendung von Frankenzahlungen sowie ein Verbot für <strong>die</strong> «Eröffnung von Akkreditiven für deutsche Rechnung in<br />

Erwägung gezogen werden». Siehe auch DDS, Band 15, Nr. 393.

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