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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 125<br />

Kapitel 2<br />

heraus, «dass man es auf deutscher Seite nicht würde verstehen können, wenn dem Reich<br />

infolge der schweizerischen Sperrmassnahmen <strong>und</strong> der Weigerung, Gold anzunehmen,<br />

verunmöglicht werde, seinen Verpflichtungen nachzukommen». Das Argument verfehlte seine<br />

Wirkung nicht, um so weniger als <strong>die</strong> SNB damit rechnete, «dass durch völliges Ausbleiben<br />

einzelner Leistungen, zum Beispiel der Stillhalte- oder der Frankengr<strong>und</strong>schuldzinsen,<br />

schweizerische Institute sich einer sehr gefährlichen Situation gegenüberstehen würden», auch<br />

wenn damit «gerechnet werden muss, dass <strong>die</strong>se Gefährdung über kurz oder lang ohnehin<br />

eintreten wird». 259 Das Angebot der Reichsbank, ihren Frankenbedarf <strong>im</strong> ersten Halbjahr 1945<br />

von gegen 17 Millionen Franken 260 in Gold zu decken, mochte <strong>die</strong> SNB somit nicht in den<br />

Wind schlagen:<br />

«Das Direktorium erklärte sich bereit, von der Reichsbank zur Ermöglichung <strong>die</strong>ser Zahlung<br />

gegenwärtig in Konstanz liegendes Gold <strong>im</strong> Gewicht von circa 3000 kg, entsprechend einem<br />

Betrag von circa 15 Millionen <strong>Schweiz</strong>erfranken, entgegenzunehmen, in der Meinung, dass<br />

nur Gold aus alten Beständen in Frage käme.» 261<br />

Kurz darauf erneuerte <strong>die</strong> SNB ihr Gesuch be<strong>im</strong> B<strong>und</strong>esrat um Genehmigung <strong>die</strong>ses<br />

Goldankaufs, 262 <strong>und</strong> in der Sitzung vom 28. März gab der B<strong>und</strong>esrat grünes Licht für <strong>die</strong><br />

Einfuhr von 3100 kg Gold aus Konstanz. Im Rahmen des Puhl-Abkommens teilte <strong>die</strong><br />

Verrechnungsstelle der SNB mit Schreiben vom 11. April 1945 mit, dass «<strong>die</strong> für <strong>die</strong> Zahlungen<br />

<strong>im</strong> obigen Rahmen benötigten Beträge … von der durch den B<strong>und</strong>esratsbeschluss vom<br />

16. Februar 1945 vorgeschriebenen Genehmigungspflicht für Auszahlungen befreit» würden, 263<br />

<strong>und</strong> mit Datum vom 13. April übernahm <strong>die</strong> SNB von der Reichsbank 132 Goldbarren sowie<br />

20-Mark-Goldstücke <strong>im</strong> Betrag von je von 7,8 Millionen, total also 15,6 Millionen Franken.<br />

Um nicht offen gegen das Currie-Abkommen zu verstossen, wurde vereinbart, dass <strong>die</strong> oben<br />

erwähnten Zahlungen durch bestehende Frankenguthaben der Reichsbank in der <strong>Schweiz</strong><br />

gedeckt, <strong>die</strong> neuerliche Goldabgabe dagegen zur Abgeltung der Bedürfnisse diplomatischen<br />

<strong>und</strong> humanitären Charakters herangezogen würde, <strong>die</strong> ursprünglich mit <strong>die</strong>sen Mitteln hätten<br />

be<strong>die</strong>nt werden sollen. Es handelte sich somit, wie Puhl treffend feststellte, bei dem «Vorgehen<br />

lediglich [um] eine andere Bezeichnung» für einen regulären Goldkauf: 264<br />

«Mit <strong>die</strong>ser Regelung hofft man, wenigstens noch während einigen Monaten eine befriedigende<br />

Abwicklung des deutsch-schweizerischen Zahlungsverkehrs sichern zu können. <strong>Die</strong>ser würde<br />

259 Archiv SNB B3/117.8 II, Aktennotiz Gold- <strong>und</strong> Zahlungsverkehr mit der Deutschen Reichsbank (I. Departement) vom<br />

5. April 1945.<br />

260 <strong>Die</strong>ser Betrag umfasste <strong>die</strong> folgenden Posten: Schutzmachtaufgaben des B<strong>und</strong>es: 10,0 Millionen; Kosten für<br />

Gesandtschaft <strong>und</strong> Konsulate: 3,6 Millionen; Internierten- <strong>und</strong> Gefangenenwesen: 1,0 Millionen; Zahlungen an das<br />

Internationale Rote Kreuz: 2,0 Millionen; Total: 16,6 Millionen Franken. Archiv SNB 2.9, Notiz zu den amerikanischen<br />

Anschuldigungen gegen <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> vom 28.2.1946, S. 12.<br />

261 Archiv SNB, Protokoll des Direktoriums vom 21.3.1945, Nr. 390, S. 405.<br />

262 Archiv SNB B3/105.7, Schreiben an B<strong>und</strong>esrat Nobs vom 21.3.1945. Bemerkenswert ist, mit welcher Eile <strong>die</strong><br />

Transaktion abgewickelt werden sollte: «Dabei wären wir Ihnen dankbar, wenn der B<strong>und</strong>esrat hierüber wenn möglich<br />

schon in seiner morgigen Sitzung Beschluss fassen könnte, was uns erlauben würde, den Goldtransport nach Bern ohne<br />

weitere Zeitversäumnis in <strong>die</strong> Wege zu leiten.» Siehe auch BAR E 6100 (B) 1981/96, Band 15.<br />

263 BAR K1 940/1, Puhl-Abkommen vom 11.4.1945; siehe auch BAR E 2001 (E) 2, Band 576.<br />

264 BAR E 2801 1967/77, Band 9, Schreiben von Puhl an Funk vom 23.3.1945.

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