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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 191<br />

Kapitel 5<br />

ausgenommen. 8 <strong>Die</strong>s bedeutete, dass <strong>die</strong>se Transfers in den Kriegsjahren «für uns in recht<br />

günstiger Weise» abgewickelt werden konnten: 9<br />

«Besser als an Worten können Sie das daran ermessen, dass in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis<br />

zum 30. Juni 1944 … ein Nettotransfer aus Deutschland nach der <strong>Schweiz</strong> … von etwas über<br />

100 Millionen Franken [resultierte]. Ich freue mich sehr, Ihnen <strong>die</strong>sen stattlichen Betrag, der<br />

unsere Volkswirtschaft wohltuend befruchtet hat, bekanntzugeben, ist er doch ein Beweis<br />

mehr dafür, dass <strong>die</strong> jahrelangen schweizerischen Bemühungen um <strong>die</strong>se beiden<br />

Wirtschaftssektoren nicht ganz umsonst geblieben sind.» 10<br />

Demgegenüber wurde dem EPD geltend gemacht, dass <strong>die</strong> «Transfermöglichkeiten der<br />

schweizerischen Assekuranz … unter dem Einfluss der Kriegsverhältnisse stark eingeengt<br />

worden» seien, um für <strong>die</strong> Versicherungsbranche eine höhere Quote an den zu verteilenden<br />

Geldern zu erreichen. 11 Gewiss präsentierte sich <strong>die</strong> Lage nicht für alle Gesellschaften derart<br />

günstig wie für <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong>erische Rückversicherungsgesellschaft. <strong>Die</strong>se hatte es auch 1944<br />

nochmals verstanden, wie in den vorangegangenen Kriegsjahren einen Devisenzufluss von r<strong>und</strong><br />

20 Millionen Franken zu erwirken, von dem jeweils der «weitaus grösste Teil auf Deutschland<br />

<strong>und</strong> das Protektorat» entfiel. Im ersten Quartal 1945 brach <strong>die</strong>ser Transfer allerdings<br />

zusammen; es konnten lediglich noch Reichsmark <strong>im</strong> Gegenwert von 380 000 Franken<br />

abgestossen werden. Dennoch blickte <strong>die</strong> Rück keineswegs unglücklich auf <strong>die</strong> vergangenen<br />

fünf Jahre zurück:<br />

«Damit geht das deutsch/schweizerische Rückversicherungsabkommen, das genau vor<br />

5 Jahren <strong>im</strong> März 1940 abgeschlossen <strong>und</strong> von unserer Gesellschaft massgebend best<strong>im</strong>mt<br />

worden ist, zu Ende. Es hat uns erlaubt, aus Reichsmark r<strong>und</strong> 40 Millionen Franken zu lösen,<br />

wozu noch 4 Millionen aus dem Protektorat kommen, für welches ein analoges Abkommen<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

<strong>Die</strong>s geschah jeweils nachträglich auf Vorschlag der Versicherungsgesellschaften, anfänglich per B<strong>und</strong>esratsbeschluss,<br />

später, «um unnütze Publizität zu vermeiden», via Verfügung der Verrechnungsstelle. <strong>Die</strong> Freistellungen seien<br />

notwendig, argumentierten <strong>die</strong> Gesellschaften, «<strong>im</strong> Hinblick auf den internationalen Charakter des<br />

Versicherungsverkehrs <strong>und</strong> um das Prestige der schweizerischen Versicherungsgesellschaften, beruhend auf der<br />

prompten <strong>und</strong> durch <strong>die</strong> Devisenvorschriften ungehinderten Auszahlung, nicht zu gefährden». Archiv Rentenanstalt<br />

234.71/1, Notiz über <strong>die</strong> Besprechung vom 20.2.1945 in der Rentenanstalt, Dr. Max Karrer, 21.2.1945. Im übrigen<br />

wurde auf <strong>die</strong> «massgebende» Bedeutung der Versicherungstransfers zum Abbau des Defizits in der schweizerischen<br />

Handelsbilanz verwiesen: Es wurde mit r<strong>und</strong> 10 Prozent der Prämieneinnahme, also mit 40 bis 60 Millionen Franken<br />

jährlich, gerechnet. BAR E 2001 (E) 1968/78, Band 389, Verband konzessionierter schweizerischer<br />

Versicherungsgesellschaften an den <strong>Schweiz</strong>erischen B<strong>und</strong>esrat, Zürich 21.11.1941.<br />

<strong>Die</strong> technische Abwicklung des Transfers sah wie folgt aus: <strong>Die</strong> deutschen Schuldner (Zweigniederlassungen,<br />

Zedenten, Rückversicherer beziehungsweise Immobilienbesitzer) hatten bei den zuständigen deutschen Stellen <strong>die</strong><br />

Genehmigung der Transferierung zu beantragen. <strong>Die</strong> Gesuche wurden vom Reichswirtschaftsministerium in Berlin<br />

geprüft. Nach Erteilung der Devisengenehmigung war der fragliche Betrag in Reichsmark bei der Deutschen<br />

Reichsbank einzuzahlen. <strong>Die</strong>se beauftragte sodann <strong>die</strong> SNB, den Gegenwert des einbezahlten Reichsmarkbetrags in<br />

Franken zum offiziellen Umrechnungskurs zulasten ihres Frankenkontos bei der SNB an <strong>die</strong> empfangsberechtigte<br />

schweizerische Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft auszuzahlen. <strong>Die</strong> Versicherungszahlungen wurden<br />

aus den Guthaben der Reichsbank aus der freien Reichsbankspitze sowie aus den Zinsen der deutschen Kapitalanlagen<br />

in der <strong>Schweiz</strong> gespiesen. Archiv Rentenanstalt, Dossier Frankengr<strong>und</strong>schulden: Internes Memo von Max Karrer vom<br />

5.2.1952; Archiv Rentenanstalt 234.71/1, Protokoll der Besprechung vom 14. März in der Rentenanstalt zwischen<br />

Vertretern der Versicherungsgesellschaften, der Verrechnungsstelle <strong>und</strong> dem Eidgenössischen Versicherungsamt,<br />

Zürich 17.3.1945.<br />

Archiv Rentenanstalt, Handakten Verwaltungsausschuss 1944 III, Notiz für <strong>die</strong> Ausschusssitzung vom 7.9.1944, S. 1f.<br />

(Hervorhebung <strong>im</strong> Original). Der Anteil der Frankengr<strong>und</strong>schuldzinsen an den 100 Millionen Franken betrug 36<br />

Millionen Franken. Siehe auch Archiv <strong>Schweiz</strong>erischer Versicherungsverband, Protokoll der Vorstandssitzung des<br />

Verbandes konzessionierter schweizerischer Versicherungsgesellschaften, Sitzung vom 24.10.1944.<br />

Archiv <strong>Schweiz</strong>er Rück, OF A-0281, Eingabe des Verbandes konzessionierter schweizerischer Versicherungsgesellschaften<br />

an das EPD vom 5.10.1944, S. 3.

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