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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 37<br />

Kapitel 1<br />

In <strong>die</strong>sen Gebieten wurde ein umfassendes Lagersystem aufgebaut (Arbeits-, Durchgangs-,<br />

Konzentrations- <strong>und</strong> ab Dezember 1941 Vernichtungslager). Dabei ist zwischen Ermordungsstätten<br />

wie Chelmno, <strong>die</strong> sich <strong>im</strong> Warthegau befanden, den Lagern der sogenannten «Aktion<br />

Reinhard», wie <strong>die</strong> Deportation <strong>und</strong> der Ermordung mit Giftgas meist polnischer Juden <strong>im</strong><br />

Generalgouvernement seit Frühjahr 1942 genannt wurde, 58 <strong>und</strong> dem grössten Vernichtungslager,<br />

Auschwitz-Birkenau, zu unterscheiden, das in den sogenannten eingegliederten Gebieten<br />

lag <strong>und</strong> somit direkt zum Reich gehörte. 59<br />

In den annektierten Gebieten wurden Edelmetalle aus jüdischem <strong>und</strong> nichtjüdischem Besitz<br />

auch von der Haupttreuhandstelle Ost <strong>und</strong> der Treuhandstelle für das Generalgouvernement<br />

beschlagnahmt. 60 <strong>Die</strong>se Instanzen, <strong>die</strong> dem Beauftragten für den Vierjahresplan, Hermann<br />

Göring, unterstanden, wurden erst 1944 angewiesen, <strong>die</strong> von ihnen requirierten Bestände an<br />

<strong>die</strong> Reichsbank abzuliefern. Einen Sonderfall bildete das Ghetto Lodz <strong>im</strong> Warthegau, für das<br />

<strong>die</strong> örtliche Stadtverwaltung zuständig war. <strong>Die</strong> «Aktion Reinhard» erstreckte sich auf das<br />

Generalgouvernement. Hier fanden Deportationen <strong>und</strong> Ermordungen sowie Raubaktionen<br />

statt, bei welchen ähnliche Verfahren wie in den besetzten Gebieten der Sowjetunion angewendet<br />

wurden. Dabei kam es zu Konflikten zwischen dem Reichsführer SS, Heinrich H<strong>im</strong>mler,<br />

<strong>und</strong> dem Generalgouverneur Hans Frank, bei welchen sich letzterer <strong>im</strong> Herbst 1942 durchsetzte.<br />

61<br />

Bis Mitte 1942 praktizierte <strong>die</strong> SS <strong>im</strong> Reichsgebiet das Verfahren, das Zahngold von verstorbenen<br />

oder ermordeten KZ-Häftlingen zu sammeln <strong>und</strong> direkt an das SS-Sanitätsamt abzuliefern.<br />

Dort wurde es bei der Zahnbehandlung von SS-Angehörigen verwendet. 62 Auslöser einer<br />

Änderung <strong>die</strong>ser Vorgehensweise war ein Schriftwechsel zwischen Dr. Ernst Robert Grawitz,<br />

Reichsarzt SS <strong>und</strong> Polizei, <strong>und</strong> SS-<strong>Die</strong>nststellen <strong>im</strong> Generalgouvernement. Ende April 1942<br />

trat SS-Gruppenführer Grawitz an den SS- <strong>und</strong> Polizeiführer Warschau heran, um dort<br />

beschlagnahmtes «Altgold jüdischer Herkunft» für zahnärztliche Zwecke zur Verfügung<br />

gestellt zu bekommen. 63 Aus Warschau antwortete SS-Oberführer Wigand, dass er über <strong>die</strong><br />

Verwendung des in seinem Besitz befindlichen «Altgoldes jüdischer Herkunft» nicht entscheiden<br />

könne <strong>und</strong> Grawitz eine Anweisung H<strong>im</strong>mlers herbeiführen solle. Nachdem Grawitz sich<br />

an den Persönlichen Stab des Reichsführers SS gewandt hatte, ordnete H<strong>im</strong>mler <strong>im</strong> August<br />

1942 zuhanden der Höheren SS- <strong>und</strong> Polizeiführer in den «Ostgebieten» an, dass «jede Menge<br />

Gold, Altgold, Silber, sonstiges Edelmetall <strong>und</strong> andere Wertgegenstände ohne jede Ausnahme<br />

58<br />

59<br />

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62<br />

63<br />

Siehe dazu Kogon et al. 1989, S. 146ff.<br />

Ibid., S. 194ff.; sowie Gutman/Berenbaum 1994.<br />

Siehe <strong>die</strong> Verordnung über <strong>die</strong> Sicherstellung des Vermögens des ehemaligen polnischen Staates vom 15.1.1940 <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> Verordnung über <strong>die</strong> Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom<br />

17.9.1940, abgedruckt <strong>im</strong> Verordnungsblatt des Generalgouvernements 1940.<br />

Hilberg 1990, S. 1013ff.<br />

Nürnberger Dokument NO 2305, Schreiben von SS-Brigadeführer Frank, SS-WVHA, an Reichsführer SS, betreffend<br />

Zahngold, 8.10.1942.<br />

Nürnberger Dokument NO 3166, Schriftwechsel zwischen Reichsarzt SS Dr. Grawitz, SS-Oberführer Wigand (Distrikt<br />

Warschau), SS-Obersturmbannführer Dr. Brandt (Persönlicher Stab Reichsführer SS), April, Mai 1942.

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