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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 197<br />

Kapitel 5<br />

bankspitze entstanden sind, <strong>die</strong> von jeher der Erfüllung der Versicherungszahlungen <strong>die</strong>nte». 35<br />

Auch war man sich einig, «dass es zunächst darum [ging], den Sperrbeschluss abzust<strong>im</strong>men auf<br />

den vereinbarten Versicherungsbriefwechsel» <strong>und</strong> nicht umgekehrt. Ferner wurde angeregt,<br />

den deutschen Rückversicherern – <strong>die</strong> keine Niederlassung in der <strong>Schweiz</strong> besassen – für ihren<br />

Zahlungsverkehr mit schweizerischen Zedenten eigens schweizerische Inlandkonti einzurichten;<br />

<strong>die</strong> zu erwartenden Aktivsaldi <strong>die</strong>ser Konti könnten dann über ein Sammelkonto bei der SNB<br />

zur Begleichung der vereinbarten deutschen Transferzahlungen für das Jahr 1945 an <strong>die</strong><br />

schweizerischen Gesellschaften verwendet werden. 36 Damit sollte das <strong>Schweiz</strong>er Geschäft der<br />

deutschen Versicherer zur Begleichung des deutsch-schweizerischen Versicherungstransfers<br />

herangezogen werden können. Dahinter stand <strong>die</strong> Überlegung, dass, wenn schon keine<br />

Guthaben mehr aus Deutschland nach der <strong>Schweiz</strong> zu transferieren waren, dann wenigstens<br />

deutsche Guthaben aus dem Versicherungsverkehr in der <strong>Schweiz</strong> zur Verrechnung <strong>die</strong>ser<br />

Fälligkeiten herangezogen werden sollten, um so mehr als <strong>die</strong>se Guthaben damit einem<br />

allfälligen Zugriff der Alliierten entzogen werden konnten.<br />

Den Anwesenden entging nicht, dass eine solche Regelung kaum mit der Verfügungssperre zu<br />

vereinbaren war, <strong>und</strong> Koenig merkte an, dass, um «allfällige Bedenken der zuständigen schweizerischen<br />

Behörden zu zerstreuen, dabei aber doch eine zweckmässige Regelung zu erreichen,<br />

… dem Eidgenössischen Versicherungsamt über <strong>die</strong> Zahlungen … periodisch nachträgliche<br />

Meldungen zu erstatten» seien. Zur Untermauerung der eigenen Position wurde abschliessend<br />

«allseits … festgestellt, dass … als gewichtiges Argument für <strong>die</strong> Berechtigung einer<br />

besonderen, praktischen Regelung auf dem Gebiete des Versicherungswesens <strong>die</strong> Tatsache ins<br />

Feld geführt werden soll, dass <strong>die</strong> staatliche Konzessionierung der Versicherungsbetriebe<br />

Sonderverhältnisse geschaffen hat, <strong>die</strong> eine missbräuchliche Ausnützung einer Vorzugsstellung<br />

sozusagen ausschalten». 37<br />

<strong>Die</strong> Verrechnungsstelle ging auf den Vorschlag der Assekuranz unter der Bedingung ein, dass<br />

ausreichende Kontrollmechanismen geschaffen würden. Schliesslich billigte auch das EPD das<br />

geplante Versicherungsclearing mitsamt der Einrichtung des Kompensationskontos. 38 Es<br />

folgten hektische Verhandlungen mit verschiedenen deutschen Delegationen, <strong>die</strong> zum Ziel<br />

hatten, auch <strong>die</strong> deutschen Stellen von der Notwendigkeit eines trotz Vermögenssperre möglichst<br />

ungehinderten Versicherungszahlungsverkehrs zu überzeugen. <strong>Die</strong>se äusserst komplizierten<br />

Gespräche <strong>und</strong> Verhandlungen, bei welchen schweizerischerseits Koenig <strong>und</strong> Emil<br />

Boss, Direktor des Eidgenössischen Versicherungsamtes, <strong>die</strong> treibenden Kräfte waren, führten<br />

zur staatsvertraglichen Vereinbarung (in Form eines Briefwechsels zwischen der Deutschen<br />

35<br />

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Archiv Rentenanstalt 234.71/1, Protokoll der Besprechung vom 14. März in der Rentenanstalt zwischen Vertretern der<br />

Versicherungsgesellschaften <strong>und</strong> dem Eidgenössischen Versicherungsamt, Zürich 17.3.1945.<br />

Koenig reichte <strong>die</strong>sen Antrag namens der schweizerischen Versicherungsgesellschaften an <strong>die</strong> Verrechnungsstelle <strong>und</strong><br />

das EPD weiter. Archiv Rentenanstalt 234.71/1, Schreiben von Koenig an Kohli <strong>und</strong> Böhi vom 19.3.1945.<br />

Archiv Rentenanstalt 234.71/1, Protokoll der Besprechung vom 15. März in der Rentenanstalt zwischen Koenig, Boss,<br />

Guggenbühl, Alzhe<strong>im</strong>er, von Arx <strong>und</strong> Karrer, Zürich 15.3.1945.<br />

Archiv Rentenanstalt 234.71/1, Protokoll der Besprechung auf der <strong>Schweiz</strong>erischen Verrechnungsstelle vom 22.3.1945<br />

(Kohli, Probst, Lacher, Schwab, Böhi, Vieli, Gassmann, Koenig, Boss, Karrer), Zürich 27.3.1945.

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