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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 127<br />

Kapitel 2<br />

kurzfristig wiederaufleben zu lassen, bis <strong>die</strong> eigenen finanziellen Ansprüche befriedigt waren!<br />

Kohli konterte <strong>die</strong>ses Ansinnen mit dem Hinweis, dass das Puhl-Abkommen nicht als<br />

Liquidation der in der <strong>Schweiz</strong> liegenden Reichsbankmittel von gegen 30 Millionen Franken<br />

aufzufassen sei – Puhl habe erklärt, «<strong>die</strong> Guthaben der Reichsbank seien kein Hirsch, den <strong>die</strong><br />

schweizerischen Behörden nach Belieben zerlegen könnten» –, sondern lediglich <strong>die</strong><br />

Bereitschaft der <strong>Schweiz</strong> festhalte, <strong>die</strong> Vermögenssperre für best<strong>im</strong>mte Zahlungen der<br />

Reichsbank aufzuheben. 270<br />

Auch <strong>die</strong> Nationalbank musste bald feststellen, dass das mit der Reichsbank abgeschlossene<br />

Abkommen «nicht recht zum Spielen kommt. Bereits werden wegen der Goldübernahme<br />

Bedenken geäussert, indem man der Meinung Ausdruck gibt, <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong>erische Nationalbank<br />

hätte von der Reichsbank einen zu grossen Goldvorrat hereingenommen». 271 Entgegen dem<br />

Bestreben der SNB blieb das Girokonto II, auf das <strong>die</strong> 15,6 Millionen Franken als Bezahlung<br />

für das übernommene Gold verbucht wurden, bis Mitte November 1946 unangetastet. <strong>Die</strong><br />

Reaktion der Alliierten hatte nicht auf sich warten lassen <strong>und</strong> war heftig ausgefallen; deshalb<br />

wies der B<strong>und</strong>esrat bis zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt aus politischen Erwägungen sämtliche<br />

Auszahlungsgesuche zurück. 272 Nach Ansicht der Alliierten hatte nämlich keinerlei Anlass für<br />

den Goldtransfer bestanden, auch nicht für <strong>die</strong> erwähnten diplomatischen <strong>und</strong> humanitären<br />

Belange, wozu <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>die</strong> gesperrten Reichsbankguthaben bei der Nationalbank – deren<br />

Existenz das EPD gegenüber den Amerikanern zunächst zu leugnen versuchte 273 – hätte<br />

heranziehen können. <strong>Schweiz</strong>erischerseits bestand, wie oben dargelegt, <strong>die</strong> Absicht, <strong>die</strong>se 26<br />

Millionen Franken zur Tilgung deutscher Schulden bei <strong>Schweiz</strong>er Kreditoren zu verwenden. 274<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich B<strong>und</strong>esrat <strong>und</strong> SNB in der Frage der<br />

Goldannahmen von der Reichsbank <strong>und</strong> dem Handel mit Deutschland von der kontinuierlichen<br />

Erhöhung der alliierten Pressionen auf <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> seit der Konferenz von Bretton Woods <strong>im</strong><br />

Sommer 1944 wenig beeindrucken liessen. Sie zeigten sich zwar zu einer Anpassung ihrer<br />

zurückgewiesen worden war (siehe dazu Kapitel 5), stand eindeutig <strong>im</strong> Widerspruch zu dem <strong>im</strong> Puhl-Abkommen vom<br />

11. April 1945 festgelegten Verfahren. Darüber hinaus trug es dem Umstand in keiner Weise Rechnung, «dass damit<br />

den deutschen Schuldnern ermöglicht würde, ... ohne Wissen oder Mitwirkung der Besatzungsmacht ihren alten<br />

Verpflichtungen <strong>im</strong> Auslande weiter nachzukommen», der Vermögenssperre somit beträchtliche Mittel entzogen<br />

worden wären. BAR E 2001 (E) 2, Band 576, Aktennotiz «Überweisung von Stillhaltezinsen», 17.5.1945, sowie ibid.,<br />

Schreiben Bankendelegation an SNB, 23.5.1945, <strong>und</strong> Aktennotiz «Zahlung von Stillhaltezinsen aus Deutschland»,<br />

26.10.1945.<br />

270 Archiv SBVg Laufnummer 203, Standortnummer F17, Dokumentnummer 20II 1936–56, Protokoll der 59. Sitzung des<br />

Komitees Deutschland der <strong>Schweiz</strong>erischen Bankiervereinigung vom 26.6.1945, S. 13f.<br />

271 Archiv SNB B3/105.7, Protokoll des Direktoriums, 3./4. Mai 1945, Nr. 540.<br />

272 Mitte Juli 1946 willigen <strong>die</strong> alliierten Delegationen in Washington in <strong>die</strong> Auszahlung einer ersten Tranche von<br />

5 Millionen Franken an den Betriebsfonds der Deutschen Interessenvertretung in der <strong>Schweiz</strong> ein. BAR E 2801<br />

1968/84, Band 108, Schreiben von Emile Fontanel an Daniel John Reagan vom 22.7.1946.<br />

273 Archiv SNB B3/117.8 II, Schreiben der Sektion für Rechtswesen <strong>und</strong> private Vermögensinteressen <strong>im</strong> Ausland (Kohli)<br />

an <strong>die</strong> SNB vom 12.4.1945.<br />

274 BAR E 2001 (E) 2, Band 560, Schreiben der Sektion für Rechtswesen <strong>und</strong> private Vermögensinteressen <strong>im</strong> Ausland<br />

des EPD an <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong>er Botschaften in London, Washington <strong>und</strong> Paris vom 9.5.1945. Siehe auch Archiv SNB<br />

B3/117.8 II, Schreiben der Sektion für Rechtswesen <strong>und</strong> private Vermögensinteressen <strong>im</strong> Ausland (Kohli) an <strong>die</strong> SNB<br />

vom 4.5.1945: «C’eût été, d’ailleurs, beaucoup demander de notre part que d’affecter aux dépenses du Gouvernement<br />

allemand en Suisse des sommes qui y étaient déposées en vue d’assurer le service d’intérêts financiers exclusivement<br />

suisses.»

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