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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 192<br />

Kapitel 5<br />

bestand. <strong>Die</strong>ser fast 100%ige Transfer aus Deutschland hat uns erlaubt, <strong>die</strong> während der<br />

Kriegsjahre in Deutschland erzielten bedeutenden technischen Gewinne in <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

hereinzunehmen. Er hat uns aber auch gestattet, unsere Währungsbilanz in Reichsmark<br />

andauernd stark passiv zu erhalten, was nun zur Folge hat, dass wir bei der mutmasslichen<br />

Entwertung der Reichsmark einen sehr beträchtlichen Valutagewinn erzielen werden … .» 12<br />

<strong>Die</strong> Sperre der deutschen Guthaben in der <strong>Schweiz</strong> gemäss B<strong>und</strong>esratsbeschluss vom<br />

16. Februar 1945 erfasste nun ebenfalls den Versicherungszahlungsverkehr, da sich <strong>die</strong><br />

<strong>Schweiz</strong>, wie Walther Stucki betonte, «vor der Welt nicht in <strong>die</strong> Rolle des Hehlers<br />

hineindrängen lassen wollte». 13 <strong>Die</strong> Gesellschaften erwogen, ob wiederum ein Gesuch um Freistellung<br />

<strong>die</strong>ses Verkehrs einzureichen sei, verwarfen <strong>die</strong> Idee zunächst aber, «weil ein Antrag<br />

auf Freistellung <strong>im</strong> gegenwärtigen Zeitpunkt eine politische Nebenwirkung erzeugen könnte,<br />

<strong>die</strong> den schweizerischen Versicherungsgesellschaften gegenüber den Alliierten höchst unerwünscht<br />

sein muss». Man wolle den Alliierten gegenüber nicht den Schein erwecken, dass man<br />

«durch eine Hintertüre <strong>die</strong> Beziehungen mit Deutschland aufrecht zu erhalten <strong>und</strong> <strong>die</strong> über das<br />

deutsche Fluchtkapital errichtete Sperre zu durchbrechen» suche. 14<br />

Gleichzeitig warnte Hans Koenig 15 davor, den Eindruck aufkommen zu lassen, «wir hätten kein<br />

Interesse, mit Deutschland zu verhandeln ... <strong>Die</strong> Beziehungen zu Deutschland dürfen nicht<br />

abreissen; auch unsere Behörden teilen <strong>die</strong>sen Standpunkt.» 16<br />

5.5 Zuspitzung der Lage <strong>im</strong> März <strong>und</strong> April 1945<br />

Der Versicherungszahlungsverkehr gestaltete sich während der Kriegsjahre zusehends<br />

ungünstiger für Deutschland. <strong>Die</strong> Vereinbarungen führten zu einer «ständigen Steigerung der<br />

Devisenleistungen Deutschlands nach der <strong>Schweiz</strong> … ». 17 Im Jahr 1944 ergab sich eine<br />

Nettodevisenbelastung Deutschlands von r<strong>und</strong> 18 Millionen Franken, während sich der<br />

deutsch-schweizerische Handelsverkehr insgesamt zurückbildete. Eine Beschränkung der<br />

Transferleistungen auf dem Gebiet der Versicherungen war deshalb unumgänglich; von<br />

deutscher Seite wurde <strong>im</strong> Verlauf des Jahres 1944 auch bereits verschiedentlich eine solche<br />

Reduktion der Devisenleistungen angekündigt. 18 Statt <strong>die</strong> ordnungsgemäss eingereichten<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

Archiv <strong>Schweiz</strong>er Rück, Protokoll der Verwaltungsratssitzung vom 28.3.1945, S. 175f. (Hervorhebung durch<br />

Kommission). Im Juli 1945 war der Umrechnungskurs bereits von 172,5 auf 43 gesunken.<br />

Zitiert nach: Archiv Rentenanstalt 234.71/1, Referat Dr. Max Karrer vom 14.3.1945 (anlässlich der Sitzung der<br />

Vertreter der zuständigen eidgenössischen Behörden <strong>und</strong> der interessierten schweizerischen Versicherungsgesellschaften<br />

in der Rentenanstalt in Zürich), aufgesetzt am 3.3.1945, S. 3 (Hervorhebung <strong>im</strong> Original).<br />

Archiv Rentenanstalt 234.71/1, Notiz über <strong>die</strong> Besprechung vom 20.2.1945 in der Rentenanstalt, Dr. Max Karrer,<br />

21.2.1945, S. 2f.<br />

Koenig als Vorsitzender der Spezialdelegation für <strong>die</strong> Versicherungsverhandlungen führte <strong>die</strong> Unterredungen mit den<br />

Vertretern der deutschen Delegation <strong>im</strong> Auftrag des Verbands konzessionierter schweizerischer Versicherungsgesellschaften<br />

<strong>und</strong> <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Versicherungsamt. Zur Person von Hans Koenig siehe<br />

Abschnitt 5.7 <strong>und</strong> Anhang 1.<br />

Archiv SBVg Laufnummer 203, Standortnummer F17, Dokumentnummer 20II 1936-56, 58. Sitzung des Komitees<br />

Deutschland der <strong>Schweiz</strong>erischen Bankiervereinigung, 14.2.1945, S. 9.<br />

Archiv <strong>Schweiz</strong>erischer Versicherungsverband, Dossier 52A, Protokoll der Sitzung der Vertreter der zuständigen<br />

eidgenössischen Behörden <strong>und</strong> der interessierten schweizerischen Versicherungsgesellschaften in der Rentenanstalt in<br />

Zürich vom 14.3.1945, S. 4.<br />

Ibid.; siehe auch BAR E 2001 (E) 2, Band 575, Brief von König an Hotz, Homberger <strong>und</strong> Kohli, 24.1.1945.

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