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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 115<br />

Kapitel 2<br />

sche Seite zähneknirschend zugestehen musste. Um <strong>die</strong> vom Reich als «von kriegsentscheidender<br />

Bedeutung» betrachteten Verhandlungspunkte, also «unsere Goldhandelsmöglichkeiten,<br />

<strong>die</strong> … Reichsbankspitze, den Transit <strong>und</strong> ähnliches … nicht zu gefährden», liess<br />

<strong>die</strong> deutsche Delegation <strong>die</strong> Forderung nach einer weiteren Abst<strong>im</strong>mung der schweizerischen<br />

Ausfuhren mit der deutschen Blockade fallen. 208 Da Ende September <strong>die</strong> Transfergarantie des<br />

B<strong>und</strong>es auslief <strong>und</strong> <strong>die</strong> effektive Clearingschuld 1 Milliarde Franken überstieg – «<strong>im</strong>merhin ein<br />

schöner Preis für eine Fre<strong>und</strong>schaft» 209 –, wurden neue Kontingente nur noch rückwirkend<br />

aufgr<strong>und</strong> der effektiv durchgeführten Importe gewährt. 210 <strong>Die</strong>ser Zusatz war insofern<br />

bedeutsam, als er aufgr<strong>und</strong> der stark rückläufigen deutschen Ausfuhren nach der <strong>Schweiz</strong> (<strong>die</strong><br />

Kohlelieferungen sanken gegen Ende Jahr auf weniger als 10 Prozent der vereinbarten Menge)<br />

zur Folge hatte, dass <strong>die</strong> verfügbaren Clearingbeträge fast ausschliesslich von den unsichtbaren<br />

Zahlungen beansprucht wurden, soweit letztere nicht ausserhalb des Clearings erfolgten. 211<br />

2.3.4 August 1944 bis April 1945<br />

<strong>Die</strong> Befreiung Frankreichs in den Monaten Juni bis August 1944, <strong>die</strong> damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Durchbrechung der Umklammerung der <strong>Schweiz</strong> durch <strong>die</strong> Achse sowie <strong>die</strong> Konferenz von<br />

Bretton Woods <strong>im</strong> Juli 1944 markierten den Beginn einer vierten, durch den raschen Zerfall<br />

des NS-Machtbereichs gekennzeichneten Phase.<br />

Zeitgleich mit der Unterzeichnung des oben erwähnten Ergänzungsabkommens vom<br />

29. September 1944 sah der B<strong>und</strong>esrat nun den – neutralitätspolitisch korrekten – Moment<br />

gekommen, ein generelles Verbot für <strong>die</strong> Ausfuhr von Kriegsmaterial, also auch gegenüber den<br />

Alliierten, zu erlassen. 212 Auch wenn der B<strong>und</strong>esrat <strong>die</strong> Fortführung eines zumindest min<strong>im</strong>alen<br />

Handelsaustauschs mit Deutschland mit politischen Erwägungen begründete – laut offizieller<br />

Lesart hätte «rein wirtschaftlich betrachtet eine Einstellung des Güteraustausches <strong>und</strong> des<br />

Zahlungsverkehrs keine nennenswerte Einbusse für <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> mehr bedeutet» 213 –, so sind<br />

<strong>die</strong> wirtschaftlichen Motive nicht zu vernachlässigen, ging es doch angesichts der<br />

beträchtlichen Ausstände darum, «noch möglichst viel Waren [<strong>und</strong> Finanzguthaben; <strong>die</strong><br />

Kommission] aus Deutschland herauszubekommen … ». 214 Rückblickend ist festzuhalten, dass<br />

<strong>die</strong> keineswegs selbstlosen Verhandlungsziele der <strong>Schweiz</strong> der deutschen Seite in den<br />

entscheidenden Punkten wiederum <strong>und</strong> in nicht unwesentlichem Mass zugute kamen:<br />

208 PA/AA Bonn, R 108101 Ha Pol II b: <strong>Schweiz</strong> 13A Band 6, Schreiben Chef Sonderstab HWK an AA, 6.9.1944.<br />

209 Archiv SNB, Protokoll der Sitzung des Bankausschusses, 23./24. November 1944, S. 12.<br />

210 Das heisst, bei Monatsende wurde der Totalwert der schweizerischen Waren<strong>im</strong>porte aus Deutschland festgestellt,<br />

davon Nebenkosten, Zinsen etc. abgezogen <strong>und</strong> für den Restbetrag, falls ein solcher resultierte, neue<br />

Transferkontingente ausgestellt. Letztere beliefen sich <strong>im</strong> November 1944 auf 5,4 Millionen Franken, <strong>im</strong> Dezember nur<br />

noch auf 1,2 Millionen. Gygax, Kurzbericht, S. 57; siehe auch Perrenoud 1987/1988, S. 80.<br />

211 Obschon dadurch das Warenkonto übermässig belastet wurde, schien <strong>die</strong>s den Warenaustausch mit Deutschland nicht<br />

sonderlich behindert zu haben. Archiv SNB, Protokoll des Bankausschusses, 23./24. November 1944, S. 12.<br />

212 Beschluss vom 29. September 1944, siehe in: DDS, Band 15, Nr. 240, S. 630–632.<br />

213 Hotz 1950, S. 78.<br />

214 Gygax, Kurzbericht, S. 57.

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