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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 136<br />

Kapitel 2<br />

das zu einem Vergleich zwischen den zerstrittenen Mitgliedern des Direktoriums führte. Alle<br />

drei Generaldirektoren blieben <strong>im</strong> Amt. 313<br />

Der Krach <strong>im</strong> leitenden Gremium der Nationalbank zeigt zweierlei: Im Rückblick sprachen sich<br />

<strong>die</strong> verantwortlichen Entscheidungsträger der SNB für <strong>die</strong> Zeit ab 1943 eine gutgläubige<br />

Annahme des Raubgoldes aus Deutschland gegenseitig ab. Darüber hinaus versuchten sie, <strong>die</strong><br />

erhobenen Vorwürfe von der eigenen Person abzulenken <strong>und</strong> auf ihre Kollegen <strong>im</strong> Direktorium<br />

zu lenken.<br />

b) Das Argument der Neutralität<br />

Neben der Gutgläubigkeit bildete <strong>die</strong> Neutralität einen zweiten Gr<strong>und</strong>pfeiler <strong>im</strong> Rechtfertigungsdiskurs<br />

der SNB. Wenn in der folgenden Betrachtung <strong>die</strong> Verwendung des Neutralitätsarguments<br />

während des Kriegs behandelt wird, so bleibt dabei <strong>die</strong> spezifisch rechtliche<br />

Problematik ausgeklammert. Sie wird Gegenstand eigener, auf <strong>die</strong>sen Aspekt konzentrierter<br />

Rechtsgutachten bilden. 314 In <strong>die</strong>sem Abschnitt steht <strong>die</strong> Frage <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>, wie <strong>die</strong><br />

Neutralität als Argument in den Rechtfertigungsdiskurs der <strong>Schweiz</strong>erischen Nationalbank<br />

einfloss.<br />

Als <strong>die</strong> SNB-Verantwortlichen 1946 zu dem während des Krieges gekauften Gold Stellung<br />

bezogen, betonten sie, sie seien stets darauf bedacht gewesen, «eine absolut neutrale Haltung»<br />

315 einzunehmen. <strong>Die</strong> sich daraus<br />

«notwendigerweise ergebende Gleichbehandlung der beiden Kriegsparteien liess ihr<br />

schlechterdings gar keine andere Wahl, als das offerierte Gold ... von beiden Kriegsparteien<br />

anzunehmen. Es wäre <strong>und</strong>enkbar gewesen, von alliierter Seite Gold, ja sogar gesperrtes Gold,<br />

anzunehmen, Deutschland gegenüber aber <strong>die</strong> Übernahme von Gold, das der Nationalbank<br />

zugestellt wurde <strong>und</strong> über das sie daher frei verfügen konnte, abzulehnen.» 316<br />

Mit <strong>die</strong>ser Darstellung wurde ein Bild entworfen, dass nicht der Realität entsprach. Es täuschte<br />

darüber hinweg, dass seit Mitte 1943 SNB-intern sehr wohl <strong>die</strong> Problematik erörtert wurde,<br />

inwiefern es für <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> als neutrales Land zulässig gewesen wäre, Goldübernahmen aus<br />

Deutschland abzulehnen, <strong>und</strong> dass darüber auch eine Absprache mit den zuständigen administrativen<br />

Stellen stattfand, welche <strong>die</strong> Haltung der SNB stützten. Bereits zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt<br />

wurde <strong>die</strong> Bedeutung der Neutralität als Rechtfertigungsargument erkannt: «Wir dürfen uns in<br />

guten Treuen auf den Standpunkt stellen, dass wir unsere Neutralität verletzen würden, wenn<br />

wir nur von einer Staatengruppe Gold entgegennehmen wollten.» 317 Dagegen hatte Bankratspräsident<br />

Bachmann selbst darauf hingewiesen, dass auch dann, wenn <strong>die</strong> Währungsbehörden<br />

313 Archiv SNB, Protokoll des Bankausschusses, Nr. 3, 6.2.1947, S. 87. Weber wurde 1947 pensioniert.<br />

314 Wie bereits in der Einleitung erwähnt, geht der vorliegende Zwischenbericht nicht auf allgemeine rechtliche Probleme<br />

ein, <strong>die</strong> mit historischen Fragestellungen verknüpft sind <strong>und</strong> <strong>die</strong> sich aus dem Mandat der Kommission ergeben.<br />

315 Archiv SNB B3/117.8, Bericht des Direktoriums vom 16. Mai 1946, S. 58.<br />

316 Ibid.; siehe auch Archiv SNB B3/117.8, Protokoll des Bankausschusses, 26./27.8.1943, S. 239. Siehe auch DDS, Band<br />

15, S. 42.<br />

317 Archiv SNB B3/117.8, Protokoll des Bankausschusses, 22./23.7.1943, S. 191. Siehe auch DDS, Band 15, S. 41–42.

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