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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 137<br />

Kapitel 2<br />

gesetzlich zum Ankauf von Gold verpflichtet seien, «noch keine internationale Verpflichtung<br />

für das betreffende Land beziehungsweise <strong>die</strong> betreffende Notenbank, Gold zu kaufen, festgelegt<br />

ist» <strong>und</strong> dass es <strong>im</strong> übrigen Präzedenzfälle für <strong>die</strong> Ablehnung weiterer Goldannahmen<br />

gebe. 318 <strong>Die</strong>sen Bedenken pflichtete unmittelbar nach dem Krieg der Direktor der Eidgenössischen<br />

Finanzverwaltung, Eberhard Reinhardt, ausdrücklich bei:<br />

«<strong>Die</strong> blosse Neutralität <strong>und</strong> der blosse Goldmechanismus verpflichten sicher kein Noteninstitut,<br />

Gold auch von einer Seite gleich wie von der anderen abzunehmen, wenn sie<br />

befürchten muss, dass <strong>die</strong>ses Gold gestohlen ist <strong>und</strong> wieder zurückverlangt werden könnte.» 319<br />

<strong>Die</strong> Nationalbank aber wollte sich «auf <strong>die</strong>sem Gebiete nicht aufs politische Glatteis begeben»<br />

<strong>und</strong> entschied sich bewusst gegen jegliche Abwehrmassnahmen: «Wir hätten zwar das Mittel,<br />

um uns <strong>die</strong> unerwünschten Goldoperationen vom Halse zu halten ...», aber es «wäre gefährlich,<br />

wenn wir Abwehrmassnahmen treffen wollten». 320<br />

<strong>Die</strong> Darstellung der SNB von 1946 überzeugt aber auch deshalb nicht, weil sich das Noteninstitut<br />

noch knapp zwei Jahre zuvor ausdrücklich geweigert hatte, Goldübernahmen von<br />

Deutschland von «politischen Überlegungen» abhängig zu machen. 321 Vor <strong>die</strong>sem Hintergr<strong>und</strong><br />

wirkt <strong>die</strong> Verwendung <strong>die</strong>ses Arguments in seiner 1946 vorgetragenen Form wenig<br />

glaubwürdig. Hinzu kam das Beispiel Schwedens, das ab August 1944 auf Goldübernahmen<br />

von Deutschland verzichtet hatte. Schweden erklärte sich zur Respektierung der alliierten<br />

Empfehlungen von Bretton Woods bereit <strong>und</strong> verhängte Ende Oktober 1944 nebst weiter<br />

verschärften Devisenbest<strong>im</strong>mungen ein offizielles Verbot für Goldeinfuhren. 322 <strong>Die</strong>se Tatsache<br />

war dem Direktorium der SNB bekannt <strong>und</strong> auch Gegenstand interner Diskussionen. 323 Im<br />

Bericht zuhanden des B<strong>und</strong>esrates vom Mai 1946 findet sich davon jedoch keine Spur. 324<br />

<strong>Die</strong> Begründung der Goldübernahmen von Deutschland durch <strong>die</strong> SNB mit angeblichen<br />

Neutralitätsverpflichtungen erwies sich schon 1943 als politisch nicht haltbar. Dass <strong>die</strong> SNB<br />

auch nach 1945 an <strong>die</strong>sem Argument festhielt, ist Ausdruck ihres Bestrebens, ihre Politik<br />

während des Krieges trotz zunehmender Kritik weiterhin zu verteidigen.<br />

c) Das Argument der Dissuasion<br />

Der Begriff der Dissuasion (Abhaltewirkung) wird meistens auf <strong>die</strong> militärischen Verteidigungsanstrengungen<br />

bezogen. Im Gegensatz zur Fähigkeit, einen Krieg zu führen, geht es bei<br />

der Dissuasion darum, den Gegner von einem Angriff abzuhalten. Dissuasionseffekte werden<br />

heute <strong>im</strong> Rahmen einer umfassenden Sicherheitspolitik analysiert, was es nahelegt, auch<br />

318 Archiv SNB B3/117.8, Protokoll des Bankausschusses, 26./27.8.1943, S. 240 (Hervorhebung <strong>im</strong> Original).<br />

319 BAR E 6100 (A) 25, Band 2328; DDS, Band 15, S. 1138.<br />

320 Archiv SNB B3/117.8, Protokoll des Bankausschusses, 26./27.8.1943, S. 241.<br />

321 Archiv SNB B3/117.8, Protokoll des Bankausschusses, 26./27.10.1944, S. 342.<br />

322 Siehe Sveriges Riksbank 1997, S. 8.<br />

323 Archiv SNB B3/117.8, Protokoll des Bankausschusses, 23./24.11.1944, S. 369: «<strong>Die</strong> Massnahmen in Schweden zeigen<br />

ja deutlich, dass man dort sich gegen solche Goldr<strong>im</strong>essen zur Wehr setzt.»<br />

324 Archiv SNB B3/117.8, Bericht des Direktoriums vom 16. Mai 1946.

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