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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 65<br />

Kapitel 2<br />

2. <strong>Die</strong> Goldkäufe der SNB von Deutschland<br />

2.1 Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Akteure<br />

Gegenstand <strong>die</strong>ses Kapitels sind <strong>die</strong> Goldübernahmen der <strong>Schweiz</strong>erischen Nationalbank<br />

(SNB) von der Deutschen Reichsbank. 1 Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der politischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse wird aufgezeigt, von welchen Überlegungen <strong>und</strong> Zielvorstellungen sich<br />

damalige Entscheidungsträger leiten liessen. Dabei kommen zunächst kurz <strong>die</strong> schweizerischdeutschen<br />

Wirtschafts- <strong>und</strong> Finanzbeziehungen zur Sprache.<br />

Zur Politik des bilateralen Wirtschaftsverkehrs<br />

Innerhalb des schweizerischen Aussenhandels nahm das Deutsche Reich eine Spitzenposition<br />

ein. Während der Kriegsperiode wuchs <strong>die</strong> Bedeutung <strong>die</strong>ser Importe <strong>und</strong> Exporte noch einmal<br />

erheblich. Der passive Wert der Handelsbilanz mit Deutschland wurde durch Komponenten der<br />

Zahlungsbilanz (Kapitalerträge, Einnahmen aus dem Versicherungsverkehr, Lizenz- <strong>und</strong><br />

Patentgebühren u.a.) weitgehend ausgeglichen. Bereits 1931 hatte <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> nach den USA<br />

<strong>und</strong> den Niederlanden zu den grössten Auslandgläubigern des Reichs gehört.<br />

Im Gefolge der Weltwirtschaftskrise gerieten <strong>die</strong> deutsch-schweizerischen Wirtschafts- <strong>und</strong><br />

Finanzbeziehungen in grosse Schwierigkeiten. Aufgr<strong>und</strong> der Knappheit an Devisen erliess <strong>die</strong><br />

deutsche Regierung <strong>im</strong> Juli 1933 ein Transfermoratorium für alle Finanzzahlungen an ausländische<br />

Gläubiger, wobei <strong>die</strong> mit dem Stillhalteabkommen von 1931 erfassten Leistungen 2<br />

ausgeklammert blieben. <strong>Die</strong> kurz danach aufgenommenen offiziellen Verhandlungen zwischen<br />

Deutschland <strong>und</strong> der <strong>Schweiz</strong> führten 1934 zum Abschluss eines Verrechnungsabkommens.<br />

Von einigen Ausnahmen abgesehen wurde darin der gesamte bilaterale Zahlungsverkehr mit<br />

einem Clearing erfasst.<br />

Das Clearingsystem hatte zur Folge, dass Zahlungen nicht mehr zwischen Importeur <strong>und</strong><br />

Exporteur direkt, sondern über <strong>die</strong> der Reichsbank angegliederte Verrechnungskasse (Berlin)<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> 1934 errichtete, zunächst der SNB angeschlossene <strong>Schweiz</strong>erische Verrechnungsstelle<br />

(Zürich) vorgenommen wurden. <strong>Die</strong> wechselseitige Abgleichung von Forderungen beziehungsweise<br />

Schulden durch <strong>die</strong>se beiden Verrechnungsstellen reduzierte den grenzüberschreitenden<br />

Zahlungsverkehr weitgehend auf den Kontakt zwischen zwei staatlichen Zahlungsinstanzen,<br />

wobei der verbliebene Saldo – <strong>die</strong> sogenannte Clearingspitze – jeweils nach Entwicklung der<br />

Verhältnisse fortgeschrieben oder abgetragen wurde.<br />

1<br />

2<br />

Im Zuge der Ausarbeitung des vorliegenden Kapitels erhielt <strong>die</strong> Kommission Kenntnis vom Inhalt eines Arbeitspapiers<br />

der SNB zu demselben Thema. <strong>Die</strong> Kommission verdankt den Autoren des Papiers, Vincent Crettol <strong>und</strong> Patrick<br />

Halbeisen, wertvolle Anregungen <strong>und</strong> Hinweise.<br />

Gemäss dem Stillhalteabkommen von September 1931 willigten <strong>die</strong> Gläubigerbanken ein, <strong>die</strong> deutschen Banken sowie<br />

Handels- <strong>und</strong> Industrieunternehmen in nichtdeutscher Währung eingeräumten kommerziellen Kredite gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

aufrechtzuerhalten. <strong>Die</strong> Reichsbank verpflichtete sich, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Verzinsung notwendigen Devisen bereitzustellen.

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