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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 187<br />

Kapitel 5<br />

5. <strong>Die</strong> Rolle der schweizerischen Versicherungen bei den<br />

Goldübernahmen von Deutschland in den Monaten März <strong>und</strong><br />

April 1945<br />

5.1 Einleitung<br />

Wie wir bereits in Kapitel 2 des vorliegenden Zwischenberichts erwähnt haben, waren <strong>die</strong><br />

schweizerischen Behörden noch wenige Wochen vor Kriegsende zur Übernahme von Gold aus<br />

Deutschland bereit. <strong>Die</strong>ses aus heutiger Sicht nur schwer nachvollziehbare Verhalten wird<br />

verständlicher, wenn man <strong>die</strong> spezifischen Interessenlage der Gläubigergruppen 1 analysiert, <strong>die</strong><br />

auf einen Ausgleich ihrer Forderungen gegenüber deutschen Schuldnern drängten. Eine der<br />

treibenden Kräfte in <strong>die</strong>ser Gruppe waren <strong>die</strong> schweizerischen Versicherungsgesellschaften, <strong>die</strong><br />

zugleich zu den grössten Frankengr<strong>und</strong>schuldgläubigern 2 gehörten. Als kurz vor Kriegsende<br />

infolge der Aufhebung der freien Devisenspitze der Reichsbank 3 der Versicherungszahlungsverkehr<br />

zusammenbrach, versuchten <strong>die</strong> betroffenen Gesellschaften in separaten, besonders<br />

intensiven Verhandlungen in letzter Minute zu retten, was noch zu retten war, <strong>und</strong> zugleich<br />

eine möglichst günstige Ausgangsposition für <strong>die</strong> Nachkriegszeit zu schaffen. Damit das Dritte<br />

Reich seine aufgelaufenen Verpflichtungen <strong>im</strong> Versicherungszahlungsverkehr in der Höhe von<br />

13 Millionen Franken dennoch vertragsgemäss erfüllen konnte, waren sie zur Annahme von<br />

Gold <strong>und</strong> zur Umgehung bindender staatsvertraglicher Vereinbarungen bereit. In <strong>die</strong>sem<br />

Kapitel werden daher <strong>die</strong> Ansprüche <strong>und</strong> Ziele, aber auch <strong>die</strong> Mittel <strong>und</strong> Wege näher<br />

beleuchtet, deren sich <strong>die</strong> Assekuranz in <strong>die</strong>sen letzten Kriegsmonaten be<strong>die</strong>nte, um den<br />

Transfer ihrer in Deutschland blockierten Guthaben nach der <strong>Schweiz</strong> zu erreichen.<br />

5.2 Archivsituation<br />

<strong>Die</strong> folgenden Ausführungen beruhen zu einem grossen Teil auf historischen Quellen<br />

schweizerischer Versicherungen. <strong>Die</strong> Archive der von der Kommission in einer ersten Phase<br />

seit Juni 1997 kontaktierten Unternehmen präsentieren sich in höchst unterschiedlichem<br />

Zustand. Gr<strong>und</strong>sätzlich kann festgehalten werden, dass <strong>die</strong> Quellenlage wesentlich besser als<br />

ursprünglich angenommen ist. Einschränkend ist dazu zu bemerken, dass <strong>die</strong> Archivrecherchen<br />

zurzeit in nicht unerheblichem Mass durch eine zum Teil mangelhafte Archivorganisation <strong>und</strong><br />

das Fehlen von Verzeichnissen erschwert werden. Eine vollständige Inventarisierung der<br />

historischen Akten ist einzig bei der <strong>Schweiz</strong>er Rück vorgenommen worden. Gute Teilinven-<br />

1<br />

2<br />

3<br />

<strong>Die</strong> Kommission verwendet den Begriff «Gläubigergruppen» hier für <strong>die</strong> Bezeichnung von Akteuren (Einzelpersonen,<br />

Unternehmen), <strong>die</strong> als Direktinvestoren oder Vertragspartner in Deutschland engagiert waren <strong>und</strong> Anrecht auf<br />

finanzielle Erträgnisse hatten.<br />

Bei den Frankengr<strong>und</strong>schulden (auch Goldhypotheken genannt) handelte es sich um insbesondere von <strong>Schweiz</strong>er<br />

Banken <strong>und</strong> Versicherungen auf deutschen Liegenschaften vor Ausbruch des Ersten <strong>Weltkrieg</strong>s gewährte <strong>und</strong> an <strong>die</strong><br />

Goldmark geb<strong>und</strong>ene Hypotheken. Der Rückzug der Goldklausel, <strong>die</strong> Hyperinflation der zwanziger Jahre <strong>und</strong> <strong>die</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Zahlungsunfähigkeit der deutschen Schuldner führten zu einer Reihe staatsvertraglicher Vereinbarungen<br />

zwischen Deutschland <strong>und</strong> der <strong>Schweiz</strong>, welche <strong>die</strong> genaueren Modalitäten von Verzinsung <strong>und</strong> Amortisation regelten.<br />

Siehe Kapitel 2, Fussnote 216.

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