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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 113<br />

Kapitel 2<br />

<strong>Die</strong> transfergarantierten monatlichen Ausfuhren gingen damit von 31 Millionen Franken <strong>im</strong><br />

ersten Semester 1944 auf neu 23 Millionen zurück. 195 Entscheidende Bedeutung kam bei<br />

<strong>die</strong>sen Abmachungen der Transfergarantie 196 zu, denn trotz strikter Reziprozität bei der<br />

Festsetzung der Transferkontingente wäre ohne B<strong>und</strong>esgarantie «der Wirtschaftsverkehr mit<br />

Deutschland zusammengebrochen». 197 Allerdings war <strong>die</strong> fortgesetzte Gewährung der Transfergarantie<br />

nicht nur durch den neutralitätspolitisch motivierten Willen des B<strong>und</strong>esrates, den<br />

Wirtschaftsverkehr mit Deutschland nicht abbrechen zu lassen, best<strong>im</strong>mt; sie war für <strong>die</strong><br />

<strong>Schweiz</strong> auch deshalb von beträchtlicher Bedeutung, weil sie entscheidend zur Al<strong>im</strong>entierung<br />

des Transferfonds beitrug, welcher der Begleichung der invisibles-Zahlungen 198 <strong>die</strong>nte: «Ohne<br />

<strong>die</strong>se Forderungen aus unsichtbaren Exporten wäre <strong>die</strong> Gewährung eines Kredites an Deutschland<br />

nicht notwendig. Kein Land [ist] übrigens an <strong>die</strong>sen Einkommen aus unsichtbaren<br />

Exporten [<strong>im</strong> Umfang von r<strong>und</strong> 200 Millionen Franken jährlich, <strong>die</strong> Kommission] so<br />

interessiert wie <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong>. … Deutschland seinerseits habe gar kein Interesse» daran. 199<br />

Deutscherseits bestanden <strong>die</strong> Zusagen in den bekannten Lieferungen von Kohle, Eisen <strong>und</strong><br />

landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie in Erleichterungen der deutschen Blockade. Das<br />

einzige neuartige Element <strong>im</strong> Vertrag war eine von <strong>Schweiz</strong>er Seite durchgesetzte Klausel, <strong>die</strong><br />

ihr bei veränderten Verhältnissen einen vorzeitigen Rücktritt vom Abkommen erlaubte.<br />

Rückblickend ist festzuhalten, dass <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> ihren Verhandlungsspielraum nicht voll<br />

ausschöpfte: Hitler <strong>und</strong> der Reichsaussenminister hatten <strong>die</strong> deutsche Delegation nämlich<br />

angewiesen, «<strong>die</strong> Verhandlungen so zu führen, dass es nicht zum Abbruch <strong>und</strong> damit zum<br />

Wirtschaftskrieg kommt». 200 Ferner hatte das Reichsministerium für Rüstung <strong>und</strong> Kriegsproduktion<br />

erklärt, dass es «notfalls auf Einfuhren aus der <strong>Schweiz</strong> sowie sonstige Lieferungen<br />

verzichten kann, wenn <strong>die</strong> politische Lage <strong>die</strong>s erforderlich macht». Selbst wenn es zu einer<br />

Vertragsgestaltung kommen sollte, <strong>die</strong>, «von der Warenseite her gesehen, Deutschland<br />

vielleicht noch schlechter stellen [würde] als kein Vertrag», war das Ministerium gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

bereit, einen derart durch politische Erwägungen best<strong>im</strong>mten Handelsvertrag zu honorieren. 201<br />

<strong>Die</strong> Anweisungen an den Leiter der deutschen Verhandlungsdelegation, den Gesandten Karl<br />

Schnurre, waren denn auch unmissverständlich:<br />

195 Bei <strong>die</strong>sen Beträgen handelte es sich um «Sollbeträge», <strong>die</strong> in der Folge nicht erreicht wurden. Der Durchschnitt der<br />

deutschen Ausfuhren nach der <strong>Schweiz</strong> hatte sich in den ersten fünf Monaten des Jahres 1944 beispielsweise nur auf<br />

24 Millionen anstelle der vereinbarten 31 Millionen Franken pro Monat belaufen. PA/AA Bonn, R 108101 Ha Pol II b:<br />

<strong>Schweiz</strong> 13A Band 6, Protokoll der 1. Sitzung der deutsch-schweizerischen Wirtschaftsdelegation, 9.6.1944, S. 1.<br />

196 Zur Transfergarantie siehe 2.1 <strong>die</strong>ses Kapitels.<br />

197 Homberger 1997, S. 111.<br />

198 <strong>Die</strong> «invisibles»-Zahlungen betrafen <strong>die</strong> folgenden Kategorien: Stillhaltezinsen, F<strong>und</strong>ingbonds, Neue Kredite,<br />

Frankengr<strong>und</strong>schuldzinsen sowie den Versicherungszahlungsverkehr. Hotz 1950, S. 83. Siehe BAR E 2001 (E) 2,<br />

Band 575, Notiz, 20.6.1944, Zahlungen von Deutschland nach der <strong>Schweiz</strong> ausser Clearing (Belastung der<br />

Reichsbankquote) 1935–1944.<br />

199 BAR E 7110 1973/135, Band 42, Compte-rendu de la séance du 5 janvier 1944 de la «Commission mixte»; DDS,<br />

Band 15, S. 172.<br />

200 PA/AA Bonn, R 108101 Ha Pol IIb: <strong>Schweiz</strong> 13A Band 6, Aufzeichnung Schnurre zuhanden des<br />

Reichsaussenministeriums vom 2.6.1944, S. 3.<br />

201 PA/AA Bonn, R 108101 Ha Pol II b: <strong>Schweiz</strong> 13A Band 6, Schreiben an das Auswärtige Amt vom 4.7.1944.

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