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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 110<br />

Kapitel 2<br />

Das Politische Departement hatte bereits am 25. August 1944 mit einem «Alliierte<br />

Forderungen betreffend <strong>die</strong> schweizerischen Goldoperationen mit Deutschland» betitelten<br />

Aide-mémoire Stellung bezogen <strong>und</strong> sich für eine Hinhaltepolitik entschieden, obschon man<br />

sich der damit verb<strong>und</strong>enen Gefahren bewusst war: «Allerdings wird man sich in acht nehmen<br />

müssen, den Eindruck der Verschleppung hervorzurufen. Zwar ist kaum anzunehmen, dass<br />

man uns wegen unserer Haltung zu der Goldfrage <strong>die</strong> Lebensmittelquote wieder streicht.<br />

Dagegen wäre eine heftige Pressepolemik nicht ausserhalb des Bereichs der Möglichkeiten.» 180<br />

SNB <strong>und</strong> Vertreter der schweizerischen Delegation an den Wirtschaftsverhandlungen mit den<br />

Alliierten in London einigten sich in ihrer Aussprache vom 17. November 1944 darauf, das<br />

alliierte Aide-mémoire vom August nicht zu beantworten, da fast mit Sicherheit davon<br />

ausgegangen werden könne, dass <strong>die</strong> vorgesehene Antwort <strong>die</strong> Alliierten nicht befriedigen<br />

würde. 181 Man entschloss sich zu <strong>die</strong>sem Schritt, obschon mit Datum vom 2. Oktober <strong>die</strong><br />

Resolution VI von Bretton Woods an <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong>er Regierung übermittelt worden war, <strong>die</strong><br />

das Problem des Goldhandels der Achsenmächte mit den neutralen Staaten erneut aufgriff.<br />

In der Zwischenzeit hatte <strong>die</strong> SNB Puhls Anwesenheit in der <strong>Schweiz</strong> benutzt, um ihm ihre<br />

schwierige Lage <strong>und</strong> <strong>die</strong> Notwendigkeit eines behutsamen Vorgehens punkto<br />

<strong>Goldtransaktionen</strong> auseinanderzusetzen sowie um sich ein weiteres Mal der Rechtmässigkeit<br />

der deutschen Goldlieferungen zu versichern. In einer Unterredung am 18. September 1944<br />

erklärte Puhl der SNB, dass das deutsche Noteninstitut zurzeit in der <strong>Schweiz</strong> für längere Zeit<br />

über genügend Mittel verfüge, <strong>im</strong> Oktober aber eventuell vorsorglicherweise einen Teil des<br />

Depots bei der SNB in Bern konvertieren wolle – «weil <strong>die</strong> Reichsbank … damit rechne, in der<br />

Nachkriegszeit in erster Linie wieder über ihre in der <strong>Schweiz</strong> vorhandenen Währungsreserven<br />

verfügen zu können». 182 Hirs versicherte ihm,<br />

«dass wir <strong>die</strong>sbezüglich keine Schwierigkeiten machen werden, dass wir es aber aus<br />

begreiflichen Gründen sehr begrüssen, wenn <strong>die</strong>se Zessionen inskünftig auf ein Min<strong>im</strong>um<br />

beschränkt bleiben <strong>und</strong> wenn der Gegenwert für dringende Bedürfnisse der <strong>Schweiz</strong><br />

Verwendung findet. Auf ausdrückliche Anfrage hin versichere ich Herrn Puhl, dass wir nicht<br />

abgeneigt seien, auch neue Goldsendungen entgegenzunehmen <strong>und</strong> in bescheidenem Umfange<br />

zur Konversion zuzulassen.» 183<br />

180 BAR E 2001 (E) 2, Band 560, Aide-mémoire Alliierte Forderungen betreffend <strong>die</strong> schweizerischen Goldoperationen<br />

mit Deutschland vom 25.8.1944.<br />

181 BAR E 2001 (E) 1967/113, Band 443.<br />

182 Archiv SNB B3/117.8, Auszug aus dem Protokoll des Direktoriums vom 22.9.1944, Nr. 995.<br />

183 Archiv SNB B3/105.7, Aktennotiz Besuch von Herrn Vizepräsidenten E. Puhl vom 18.9.1944, S. 3.

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