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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 13 Anhang 2<br />

der historischen Literatur bereits bekannten Werten. 13 Wichtige Informationen über<br />

Verwendung <strong>und</strong> Weitergabe des Goldes durch das schweizerische Währungsinstitut sind in<br />

den einschlägigen wissenschaftlichen Beiträgen ebenfalls dokumentiert.<br />

Der Anstoss für <strong>die</strong> Anfertigung der hier verwendeten Originaltabellen durch <strong>die</strong> SNB kam in<br />

beiden Fällen von aussen: Am 1. Februar 1946, zur Zeit der Verhandlungen über das<br />

Washingtoner Abkommen, übergab der Gouverneur der belgischen Nationalbank, Maurice<br />

Frère, der SNB anlässlich einer Besprechung in Bern eine Liste. <strong>Die</strong>se enthielt detaillierte<br />

Angaben zu den deutschen Goldlieferungen an <strong>die</strong> SNB aus Beständen des ursprünglich<br />

belgischen Goldschatzes <strong>und</strong> stützte sich unter anderem auf Auswertungen der Reichsbankbücher<br />

durch <strong>die</strong> Alliierten nach dem Krieg. 14 <strong>Die</strong> SNB überprüfte <strong>die</strong> Angaben kritisch <strong>und</strong><br />

kam zum Schluss, dass sie sich, von kleineren Abweichungen abgesehen, weitgehend mit den<br />

eigenen Aufzeichnungen über <strong>die</strong> Goldübernahmen aus Deutschland deckten. 15 <strong>Die</strong> von<br />

Gouverneur Frère übergebenen Listen, <strong>die</strong> auch <strong>die</strong> Barrennummern des von der Reichsbank<br />

umgeschmolzenen <strong>und</strong> in <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> gelieferten Goldes aufführten, sind <strong>im</strong> Archiv der SNB<br />

heute nicht mehr erhalten.<br />

Im Falle des niederländischen Goldes liegen <strong>die</strong> Dinge etwas anders: Über <strong>die</strong> schweizerische<br />

Gesandtschaft in Washington erhielt <strong>die</strong> SNB <strong>im</strong> Juni 1948 eine diplomatische Note <strong>und</strong> einen<br />

Bericht des amerikanischen Aussenministeriums zusammen mit umfangreichem Aktenmaterial,<br />

das sich noch heute <strong>im</strong> SNB-Archiv befindet. 16 Der Bericht fusste auf Informationen, <strong>die</strong> bei<br />

der Unterzeichnung des Washingtoner Abkommens am 25. Mai 1946 noch nicht oder nur<br />

unvollständig vorlagen. <strong>Die</strong> SNB überprüfte <strong>die</strong> erhaltenen Angaben <strong>und</strong> stellte gestützt darauf<br />

eine eigene Aufstellung über das von ihr übernommene ursprünglich niederländische Gold<br />

zusammen.<br />

<strong>Die</strong> weitere Entwicklung der Auseinandersetzungen über das belgische <strong>und</strong> niederländische<br />

Gold ist nicht Gegenstand <strong>die</strong>ser Ausführungen. Auch enthält sich <strong>die</strong> Kommission an <strong>die</strong>ser<br />

Stelle eines Kommentars zur wissenschaftlichen Validität der zitierten Quellen aus dem Archiv<br />

der SNB.<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

Siehe beispielsweise Rings 1996, Smith 1989 <strong>und</strong> Fior 1997. Für das niederländische Gold siehe auch Maissen 1997a<br />

<strong>und</strong> 1997b.<br />

Archiv SNB, Protokoll des Direktoriums, 6./8.2.1946, Nr. 177, S. 213.<br />

Archiv SNB, Protokoll des Bankausschusses, 14.5.1946, S. 143.<br />

Archiv SNB, 117.1. Der Bericht (Original in englischer Sprache) trug den Titel: «Report on Netherlands Monetary<br />

Gold looted by Germany and subsequently shipped to Switzerland, and related documents». Im Begleitschreiben des<br />

Secretary of State Williard L. Thorp vom 20.5.1948 hiess es: «I have the honor to inform you that the Governments of<br />

France, the United Kingdom and the United States have received documentary evidence discovered in Germany<br />

identifying certain gold which was shipped from Germany to Switzerland during the war as being gold which was<br />

acquired by Germany from the Netherlands during the period of military occupation».

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