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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 129<br />

Kapitel 2<br />

unverrückbar waren, wenn eine Regelung für <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> wirtschaftlich keinen Sinn mehr<br />

machte, belegt <strong>die</strong> schweizerseits eingenommene Haltung in der Frage des Kohlentransits<br />

anfangs 1945:<br />

«Juristische Spitzfindigkeiten hin oder her, es ist für unser Land einfach nicht tragbar, dass<br />

<strong>die</strong> deutschen Kohlenzüge Tag <strong>und</strong> Nacht durch den Gotthard rollen, während unsere<br />

Gaswerke, unsere Industrie, unsere Haushaltungen keine Kohle mehr erhalten.» 281<br />

Es ist bezeichnend, dass eine solche Sprache erst dann möglich wurde, als der <strong>Schweiz</strong> ein<br />

materieller Nachteil drohte. Weder in den früheren Verhandlungen noch <strong>im</strong> Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Goldübernahmen von der Reichsbank war indes je zum Ausdruck gebracht worden, dass sie<br />

«für unser Land einfach nicht tragbar» waren, <strong>und</strong> angesichts der Lage in Deutschland sollte<br />

das EPD <strong>die</strong>se Frage bald nur noch als reine Spitzfindigkeit betrachten: «Tout le débat, en<br />

somme, se ramène à une question d’interprétation. D’ailleurs, vu l’évolution récente de la<br />

situation en Allemagne, la question n’a plus guère qu’une portée académique.» 282<br />

2.4 Wissensstand <strong>und</strong> Rechtfertigungsdiskurs der SNB<br />

<strong>Die</strong> Nationalbank geriet mit ihrer Goldpolitik <strong>im</strong> Verlauf des Kriegs zunehmend unter<br />

Rechtfertigungsdruck. Wie <strong>die</strong> vorangehenden Ausführungen gezeigt haben, sahen sich <strong>die</strong><br />

Leiter des schweizerischen Währungsinstitut genötigt, ein argumentatives<br />

Verteidigungsdispositiv aufzubauen, um sich gegen <strong>die</strong> Vorwürfe der Alliierten abzusichern.<br />

Zu <strong>die</strong>sem Zweck konstruierte das Direktorium rückblickend seine eigene, in sich geschlossene<br />

Version der mit der Reichsbank praktizierten Goldoperationen. Ein Schlüsseldokument in<br />

<strong>die</strong>ser Hinsicht ist der Bericht der SNB an den <strong>Schweiz</strong>erischen B<strong>und</strong>esrat vom 16. Mai 1946,<br />

in dem <strong>die</strong> Leitung der Bank nach Kriegsende den Goldverkehr beschrieb <strong>und</strong> ihr Handeln<br />

gegenüber den schweizerischen Behörden rechtfertigte. 283 In der Stellungnahme hob das<br />

Direktorium hervor, dass erst ab Anfang 1943 von alliierter Seite der Vorwurf geltend gemacht<br />

worden sei, es handle sich bei dem von Deutschland verkauften Gold um gestohlenes Gold. 284<br />

Ihr weiteres Vorgehen schilderte <strong>die</strong> SNB wie folgt. Davor gewarnt, das von der Reichsbank<br />

übernommene Gold später zurückerstatten zu müssen, habe <strong>die</strong> Bankleitung Massnahmen<br />

getroffen, um den angekündigten Ansprüchen auf Restitution von Raubgold vorsorglich den<br />

Boden zu entziehen. So habe sie in Besprechungen mit der Reichsbank darauf hingewiesen, <strong>die</strong><br />

Goldübernahmen aus Deutschland künftig einschränken zu wollen, <strong>und</strong> verlangt, dass «nur<br />

Gold aus Vorkriegsbeständen» geliefert werde. <strong>Die</strong> Frage der Beschränkung des Goldverkehrs<br />

281 BAR E 2801 1967/77, Band 8, Compte-rendu de la séance du 7 mars 1945 de la Commission des Affaires étrangères<br />

du Conseil national; siehe auch DDS, Band 15, S. 978f. (Hervorhebung durch Kommission).<br />

282 Brief des EPD an <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong>erische Gesandtschaften in Paris, London <strong>und</strong> Washington, 9.5.1945, BAR E 2001 (E) 2,<br />

Band 560.<br />

283 Bericht des Direktoriums der <strong>Schweiz</strong>erischen Nationalbank über den Goldverkehr der <strong>Schweiz</strong>erischen Nationalbank<br />

mit der Deutschen Reichsbank während des <strong>Weltkrieg</strong>es 1939/1945 (vom 16. Mai 1946). BAR E 2800 1967/61,<br />

Band 79, auszugsweise abgedruckt in: DDS, Band 15. Nr. 446.<br />

284 Archiv SNB, Bericht des Direktoriums vom 16. Mai 1946, S. 24. <strong>Die</strong> Aussage bezog sich auf das Memorandum der<br />

Alliierten vom 5. Januar 1943. Siehe BAR E 2001 (E) 1967/113, Band 428.

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