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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 95<br />

Kapitel 2<br />

ausserdem <strong>die</strong> Richtlinie, dass der Export schweizerischer Goldmünzen durch <strong>die</strong> Banken zu<br />

unterbleiben habe <strong>und</strong> auch nicht indirekt unterstützt werden solle. Der Handel mit Münzen<br />

ausländischer Prägung wurde nicht untersagt, doch erklärte es <strong>die</strong> Bankiervereinigung für<br />

«wünschbar, dass vom Export solcher Goldmünzen soweit möglich abgesehen» werde. 107 <strong>Die</strong><br />

getroffenen Massnahmen erzielten nicht <strong>die</strong> gewünschte Wirkung. Statt den Export generell<br />

einzustellen, verkauften <strong>die</strong> Banken nun um so mehr ausländische Münzen, <strong>und</strong> <strong>die</strong> Kurse für<br />

<strong>die</strong> he<strong>im</strong>ischen «Vreneli» stiegen ebenfalls sprunghaft an. 108 Rasch zeichnete sich ab, dass man<br />

zu härteren Eingriffen in den Markt schreiten musste. 109 Bereits <strong>im</strong> August begann sich das<br />

SNB-Direktorium über ein Import-Export-Verbot konkrete Gedanken zu machen <strong>und</strong> nahm<br />

wegen der Einführung von gesetzlichen Höchstpreisen Fühlung mit den zuständigen<br />

B<strong>und</strong>esinstanzen auf. 110 Derweil zogen <strong>die</strong> Preise für Münzen weiter an <strong>und</strong> erreichten je nach<br />

Prägung Aufgelder von 30 bis 40 Prozent gegenüber der Goldparität. 111<br />

Grafik V: Entwicklung der Preise für Goldmünzen in der <strong>Schweiz</strong><br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

in Franken<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Sovereigns<br />

Napoléons<br />

1940/1<br />

1940/5<br />

1940/9<br />

1941/1<br />

1941/5<br />

1941/9<br />

1942/1<br />

1942/5<br />

1942/9<br />

Vreneli<br />

Kommentar: Sovereigns £ 1= 7.32238 g Feingold; Napoléons fFr. 20 = 5,80644 g Feingold; Vreneli Fr. 20 = 5,80644 g Feingold; Quelle:<br />

<strong>Schweiz</strong>erischer Bankverein, Bericht No.3/1942, Basel 1942.<br />

107 Archiv SNB, Protokoll des Direktoriums, 13.8.1942, Nr. 564, S. 686–688.<br />

108 Archiv SNB, Protokoll des Direktoriums, 13.8.1942, Nr. 569, S. 695.<br />

109 «Es ist nicht zu übersehen, dass wir von der übrigen Welt abgeschnitten sind. Das Gold, das wir in der <strong>Schweiz</strong> haben,<br />

hat, weil es nur in beschränktem Umfange vorhanden ist, gewissermassen einen Seltenheitswert erlangt. Übrigens ist<br />

<strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> das letzte Land, das <strong>im</strong> Goldverkehr zu bescheidenen Einschränkungen geschritten ist. Kommen wir mit<br />

den freiwilligen Abmachungen nicht zum Ziel, so würde der Sprechende [Weber] nicht davor zurückschrecken, ein<br />

Import- <strong>und</strong> Exportverbot für Gold zu erlassen, <strong>und</strong> wenn das nicht genügt, könnte man einen Ablieferungszwang in<br />

Erwägung ziehen.» Archiv SNB, Protokoll des Direktoriums, 13.8.1942, Nr. 569, S. 700.<br />

110 Archiv SNB, Protokoll des Direktoriums, 20.8.1942, Nr. 600, S. 734–740.<br />

111 Archiv SNB, Protokoll des Direktoriums, 27.8.1942, Nr. 624, S. 774.

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