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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 193<br />

Kapitel 5<br />

Transfergesuche in der Höhe von 9 Millionen Franken zuzüglich der Frankengr<strong>und</strong>schuldzinsen<br />

zu bewilligen, reiste <strong>im</strong> Dezember 1944 <strong>und</strong> <strong>im</strong> Januar 1945 eine Delegation des Reichswirtschaftsministeriums<br />

unter dem Gesandten Karl Schnurre sowie eine Sonderdelegation für<br />

Versicherungsfragen unter Hans Storck, Ministerialrat <strong>im</strong> Reichswirtschaftsministerium, zu<br />

Verhandlungen in <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong>, wo sie mit Koenig zur Schonung der deutschen Devisenbestände<br />

für das Jahr 1945 eine Verschiebung <strong>und</strong> zugleich Herabsetzung der staatsvertraglich<br />

vereinbarten Transferleistungen <strong>im</strong> Versicherungssektor auszuhandeln suchten. Dabei machte<br />

Reichsbankvizepräsident Puhl Koenig darauf aufmerksam, «dass zufolge des zurückgegangenen<br />

Warenverkehrs mit Deutschland <strong>die</strong> Reichsbankspitze sich sehr reduziert habe,<br />

weshalb es der Reichsbank kaum mehr möglich sei, verschiedene Zahlungen, zum Beispiel für<br />

Goldhypotheken, dem Versicherungsverkehr etc. <strong>im</strong> bisherigen Ausmasse zu leisten». Dem<br />

hielt Koenig entgegen, dass <strong>die</strong>se Zahlungen sich auf ausserhalb des Verrechnungsabkommens<br />

eingegangene Verpflichtungen stützten. Damit stünden <strong>die</strong>se Überweisungen, <strong>die</strong> jährlich<br />

gegen 20 Millionen Franken ausmachten, in «engstem Zusammenhang» mit den von der<br />

Reichsbank für Mitte Dezember 1944 <strong>und</strong> erneut Mitte Januar 1945 geplanten Goldverkäufen<br />

an <strong>die</strong> SNB. 19 Nachdem mit Ablauf des deutsch-schweizerischen Wirtschaftsabkommens Mitte<br />

Februar 1945 <strong>die</strong> Reichsbankspitze endgültig wegfiel, konnten keine Zweifel mehr über <strong>die</strong><br />

Quelle der <strong>im</strong> Schlussprotokoll vom 28. Februar 1945 vereinbarten Transferzahlungen bestehen:<br />

«Ob sie [<strong>die</strong> Deutschen] tatsächlich in der Lage sind», <strong>die</strong> schweizerischen Versicherungsansprüche<br />

<strong>im</strong> Umfang von 13 Millionen Franken, wovon 9 Millionen sofort fällig sind, zu<br />

zahlen, «wird davon abhängen, dass sie sich <strong>die</strong>se Devisen durch Goldverkäufe an <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong>erische<br />

Nationalbank beschaffen können». 20<br />

<strong>Die</strong> <strong>Schweiz</strong>er Seite zeigte sich nur bedingt zu Konzessionen bereit, <strong>und</strong> man einigte sich<br />

darauf, <strong>die</strong> (Netto-)Transferleistungen <strong>im</strong> Kalenderjahr 1945 auf 13 Millionen Franken zu<br />

beschränken. <strong>Die</strong> noch von 1944 ausstehenden 9 Millionen Franken an Frankengr<strong>und</strong>schuldzinsen<br />

<strong>und</strong> Leistungen aus dem Versicherungsverkehr waren sofort zu überweisen,<br />

während der Restbetrag von 4 Millionen Franken erst Ende Jahr fällig wurde. <strong>Die</strong> Vereinbarung<br />

wurde am 1. Februar 1945 paraphiert <strong>und</strong> trat am 28. Februar als «Anlage 2 zum<br />

deutsch-schweizerischen Schlussprotokoll» vom gleichen Tag in Kraft; 21 sie bildete <strong>die</strong><br />

Gr<strong>und</strong>lage für <strong>die</strong> ab den letzten Februartagen bis Mitte April 1945 geführten <strong>und</strong> insgesamt<br />

sehr komplexen Verhandlungen mit verschiedenen deutschen Delegationen. Zum Teil liefen<br />

<strong>die</strong>se Verhandlungen parallel mit den von den Banken <strong>und</strong> verschiedenen B<strong>und</strong>esstellen<br />

geführten Diskussionen; gleichzeitig suchte <strong>die</strong> Assekuranz aber auch auf eigene Faust zu<br />

19<br />

20<br />

21<br />

Archiv SNB, Protokoll der Sitzung des Direktoriums vom 14./15.12.1944, S. 1466. Siehe auch ibid., S. 1467f.<br />

Archiv SNB, Protokoll der Sitzung des Direktoriums vom 15.3.1945, S. 346. Siehe dazu auch Nachlese zum Girokonto<br />

I 1954.<br />

Archiv <strong>Schweiz</strong>erischer Versicherungsverband, Dossier 52A, Protokoll der Sitzung der Vertreter der zuständigen<br />

eidgenössischen Behörden <strong>und</strong> der interessierten schweizerischen Versicherungsgesellschaften in der Rentenanstalt in<br />

Zürich vom 14.3.1945, S. 5f. Aufgr<strong>und</strong> der ausserordentlichen Bedingungen in Deutschland nahm das<br />

Reichswirtschaftsministerium nicht unmittelbar Kenntnis von dem Protokoll; weder <strong>die</strong> Ansprüche für 1944 wurden<br />

überwiesen noch <strong>die</strong> eingereichten Transfergesuche genehmigt. Siehe auch BAR E 2001 (E) 2, Band 565.

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