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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 36<br />

Kapitel 1<br />

denjenigen Werten geschah, <strong>die</strong> sie für sich behielt, ist unklar. Raubgut <strong>die</strong>nte zudem <strong>im</strong><br />

grossen Stil der «Selbstfinanzierung» der Zivilverwaltungen, <strong>die</strong> gehalten waren, ihren Finanzbedarf<br />

ohne Zuschüsse des Reiches zu decken. Erwähnt werden muss in <strong>die</strong>sem Zusammenhang<br />

eine Neuregelung, <strong>die</strong> ab Sommer 1942 in den zivil verwalteten Reichskommissariaten<br />

Ostland <strong>und</strong> Ukraine durchgeführt wurde. Am 7. September desselben Jahres ordnete das<br />

Reichsministerium für <strong>die</strong> besetzten Ostgebiete an, Edelmetalle, <strong>die</strong> bei Durchsuchungen <strong>und</strong><br />

«Judenaktionen» anfielen, künftig an <strong>die</strong> Reichsstelle für Edelmetalle zu schicken, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se<br />

Gegenstände verwerten <strong>und</strong> den Ertrag durch <strong>die</strong> Reichshauptkasse den Finanzabteilungen der<br />

Reichskommissariate zur Verfügung stellen sollte. 52 Einschmelzungen des Opfergoldes wurden<br />

also seitdem von der Reichsstelle für Edelmetalle kontrolliert, <strong>die</strong> eigene «J»-Konten bei den<br />

Scheideanstalten unterhielt.<br />

Der Anteil von persönlicher Bereicherung <strong>und</strong> Korruption ist in absoluten oder relativen<br />

Zahlen kaum zu bemessen. Der Tatbestand selbst ist aber belegt durch <strong>die</strong> Tatsache, dass<br />

damals solche Fälle durch <strong>die</strong> SS vor ein eigenes Gericht gebracht wurden. 53 Sicher ist aber,<br />

dass es eine sehr hohe Dunkelziffer gab. Nicht nur für <strong>die</strong> höchsten Würdenträger des<br />

Reiches, 54 sondern auch für viele Täter «vor Ort» war Edelmetall dabei eine besonders<br />

begehrte Ware. Wie es scheint, hielt <strong>die</strong> SS sich anderweitig schadlos, wenn sie Gold weiterleitete.<br />

So lieferte der Höhere SS- <strong>und</strong> Polizeiführer Russland-Mitte, Erich von dem Bach-<br />

Zelewski, 55 Ende Dezember 1941 Gold <strong>und</strong> Devisen <strong>im</strong> Wert von r<strong>und</strong> 32 000 Rubel 56 an <strong>die</strong><br />

Reichshauptkasse ab, weitere 12 Zentner Silber jedoch direkt an das SS-Hauptamt Haushalt<br />

<strong>und</strong> Bauten. 57<br />

Das schon zu Beginn des <strong>Zweiten</strong> <strong>Weltkrieg</strong>s von Deutschland <strong>und</strong> der Sowjetunion besetzte<br />

Polen wurde bereits 1939 in mehrere Teile zergliedert. Im Norden des von Deutschland<br />

annektierten Teils entstand der Reichsgau Danzig-Westpreussen <strong>und</strong> <strong>im</strong> Westen der Reichsgau<br />

Posen, der später Reichsgau Wartheland (kurz: Warthegau) genannt wurde. Das oberschlesische<br />

Industrierevier bis nahe an Krakau, zu dem auch <strong>die</strong> Stadt Oswiec<strong>im</strong> (Auschwitz) gehörte,<br />

wurde dem Reichsgau Schlesien (ab Anfang 1941 aufgeteilt in Oberschlesien <strong>und</strong> Niederschlesien)<br />

einverleibt. <strong>Die</strong> übrigen Gebiete bildeten das sogenannte Generalgouvernement mit den<br />

Distrikten Krakau, Radom, Warschau <strong>und</strong> Lublin. Hinzu kam ab August 1941 der Distrikt<br />

Galizien mit dem 1939 von der Sowjetunion besetzten Gebiet um <strong>die</strong> Stadt Lwow (Lemberg).<br />

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Wir danken Christoph <strong>Die</strong>ckmann, M.A., Frankfurt a.M., für <strong>die</strong> fre<strong>und</strong>liche Auskunft.<br />

U.S. National Archives, RG 238, Interrogation of Dr. Konrad Morgen, 1946–1948, <strong>und</strong> NO 2366 (Anklage, vorbereitet<br />

von Morgen, gegen den Kommandanten der Lager Buchenwald <strong>und</strong> Lublin-Maidanek Karl Koch, der danach wegen<br />

Korruption verurteilt <strong>und</strong> hingerichtet wurde). Für <strong>die</strong> Koch-Affäre siehe Kogon 1982, S. 322–327.<br />

Zu H<strong>im</strong>mlers Auslandskonten siehe Kapitel 1.2.1, Punkt 3.<br />

Bach-Zelewski, Erich von dem, 1899 Lauenburg/Pommern – 1972 München. 1930 Mitglied der NSDAP, 1931 Beitritt<br />

zur SS. SS-Obergruppenführer, Höherer SS- <strong>und</strong> Polizeiführer <strong>im</strong> Bereich der Heeresgruppe Mitte (1941). Chef der<br />

«Bandenbekämpfung» (1943). Komman<strong>die</strong>render SS-General bei der Niederschlagung des Warschauer Aufstandes<br />

(1944). Verurteilung durch deutsche Spruchkammer zu zehn Jahren Arbeitslager (1949), zu lebenslanger Haft wegen<br />

Ermordung politischer Gegner (1962).<br />

Nach dem damaligen Wechselkurs 1 RM = 10 Rubel.<br />

Funkspruch von dem Bach-Zelewski an H<strong>im</strong>mler, 29.12.1941, Public Record Office, HW 16/32.

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