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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 131<br />

Kapitel 2<br />

erhielt das Direktorium 1944 Kenntnis von der Aufstellung eines alliierten Diplomaten in<br />

Lissabon, der den Vorkriegsgoldbestand der Reichsbank inklusive des Goldes der<br />

Österreichischen <strong>und</strong> der Tschechischen Nationalbank sogar auf 1,8 Milliarden Franken<br />

veranschlagte.» 288<br />

Ausserdem habe das Direktorium von Puhl mündlich «<strong>im</strong>mer <strong>und</strong> <strong>im</strong>mer wieder verlangt», 289<br />

nur Vorkriegsgold an <strong>die</strong> SNB abzugeben. Der gute Glauben des Direktoriums sei damit<br />

gewährleistet. Damit machte <strong>die</strong> SNB eine Person zum Kronzeugen, <strong>die</strong> lange nicht über jeden<br />

Zweifel erhaben war <strong>und</strong> sich als sehr unzuverlässig erweisen sollte. So machte Puhl nach dem<br />

Krieg in einer Einvernahme der Alliierten folgende Aussagen:<br />

«Q: ... You are telling us that the Swiss <strong>und</strong>erstood that your assurances as to prewar or<br />

German origin of the gold being sent them in no way prevented some of the gold coming to<br />

them being actual physical gold taken from the Belgians?<br />

A: Yes.<br />

...<br />

Q: It is your position that the Swiss knew of this value calculation theory of prewar gold and<br />

they accepted it?<br />

A: Yes.<br />

Q: Who knew about it in Switzerland? What officials?<br />

A: The second man after Weber. I will give the name to you later.<br />

Q: Who else knew about it?<br />

A: He alone knew about it. And Weber. He is president.» 290<br />

Dass es sich bei der Gutgläubigkeit der SNB um ein nachträglich eingeführtes Konstrukt zur<br />

Rechtfertigung des eigenen Tuns handelte, tritt aber auch zutage, wenn man sich vor Augen<br />

führt, wie gut <strong>die</strong> Leiter des schweizerischen Währungsinstituts über <strong>die</strong> Praxis der<br />

Goldbeschaffung <strong>im</strong> Dritten Reich Bescheid wussten, <strong>und</strong> zwar lange bevor sie mit der<br />

Vergütung umfangreicher Goldlieferungen aus Berlin mit Franken begannen. Es besteht heute<br />

kein Zweifel mehr: Das Direktorium der Nationalbank war schon früh darüber informiert, dass<br />

sich Gold der Notenbanken besetzter Länder in Besitz der Reichsbank befand, <strong>und</strong> es war auch<br />

bestens <strong>im</strong> Bilde über <strong>die</strong> übrigen Methoden der deutschen Goldkonfiskationen bei Privaten<br />

vor <strong>und</strong> nach Kriegsausbruch. Wie Michel Fior in seiner Stu<strong>die</strong> über <strong>die</strong>se Frage mit aller<br />

wünschbaren Deutlichkeit zeigt, wusste <strong>die</strong> SNB seit Anfang 1941, «dass <strong>die</strong> Reichsbank <strong>im</strong><br />

Besitz einer bedeutenden Menge von unrechtmässig erworbenem Gold war». 291<br />

Ein in <strong>die</strong>ser Hinsicht klares Signal waren <strong>die</strong> Vorgänge um <strong>die</strong> Goldreserven der belgischen<br />

Zentralbank – ein Geschehen, das <strong>die</strong> schweizerischen Währungshüter nachweislich mit grosser<br />

Aufmerksamkeit beobachteten. Belgien hatte einen Teil seiner Währungsreserven der Banque<br />

288 Archiv SNB, Bericht des Direktoriums vom 16. Mai 1946, S. 26; siehe auch BAR E 2801 1968/84, Band 96, Notiz<br />

«Remarques générales sur les transactions d’or de la BNS avec la Reichsbank», 6.4.1946.<br />

289 Archiv SNB, Bericht des Direktoriums vom 16. Mai 1946, S. 26.<br />

290 Archiv SNB, B/3 117.8, Extract from Interrogation of Emil Puhl, 10 August 1945, 10:30 am. Siehe auch BAR E 2001<br />

(E) 1, Band 294; BAR E 2800 1967/61, Band 76; BAR E 6100 (A) 25, Band 2326. Im April 1946 erhielt <strong>die</strong> SNB eine<br />

Abschrift des Verhörprotokolls durch Vermittlung der schweizerischen Delegation in Washington.<br />

291 Fior 1997, S. 48.

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