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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 117<br />

Kapitel 2<br />

aus verhandlungstaktischen Gründen wichtigen Platz nahm <strong>die</strong> Frage der Zinszahlungen für<br />

<strong>Schweiz</strong>er Frankengr<strong>und</strong>schulden, 217 zum Teil auf kriegszerstörten Gr<strong>und</strong>stücken ein, <strong>die</strong> mit<br />

etwas über 4 Millionen Franken <strong>im</strong> Rückstand lagen. <strong>Die</strong> Deutschen sahen eine Zahlungsverpflichtung<br />

laut deutscher Kriegsschädengesetzgebung nicht als gegeben an, waren indes<br />

auch in <strong>die</strong>sem Punkt zu einem Entgegenkommen bereit, um <strong>die</strong> Freiheit der Gold- <strong>und</strong><br />

Devisentransaktionen mit der <strong>Schweiz</strong> nicht zu gefährden, über deren Beschränkung <strong>im</strong><br />

Dezember 1944 gemunkelt wurde. 218 <strong>Die</strong> schweizerische Delegation bestätigte auf Anfrage<br />

dagegen<br />

«ausdrücklich», «dass man nicht daran denke, auf Druck der Gegenseite <strong>die</strong>se Freiheit [des<br />

Kapitalverkehrs durch Einführung der Devisenbewirtschaftung] zu beseitigen … <strong>und</strong> dass sie<br />

[<strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong>] auch <strong>die</strong> Nationalbank <strong>im</strong> Rahmen der von <strong>die</strong>ser gehandhabten autonomen<br />

Bankpolitik nicht hindern werde, Gold von Deutschland gegen Devisen zu kaufen.<br />

Voraussetzung sei», fügte Homberger hinzu, «selbstverständlich auch hier das Bestehen<br />

vertraglich geregelter Wirtschaftsbeziehungen». 219<br />

Damit wird verständlich, weshalb Deutschland ungeachtet aller schweizerischen Eingriffe so<br />

viel am Fortbestehen einer auch nur min<strong>im</strong>alen Abmachung lag: Um <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> von<br />

Eingriffen in den für das Reich so bedeutsamen Gold- <strong>und</strong> Devisenverkehr abzuhalten, zeigte<br />

sich <strong>die</strong> deutsche Wirtschaftsdelegation vor allem <strong>im</strong> Finanzverkehr zu weitgehenden<br />

Konzessionen bereit.<br />

Ein solches Entgegenkommen war für <strong>die</strong> schweizerischen Finanzgläubiger 220 um so wichtiger,<br />

als sich mit dem dramatischen Zerfall der deutschen Warenlieferungen <strong>und</strong>, damit verb<strong>und</strong>en,<br />

der Reichsbankspitze eine ebenso neue wie unangenehme Situation präsentierte: <strong>Die</strong> erheblichen<br />

Überschüsse, <strong>die</strong> sich noch anfangs 1944 <strong>im</strong> Transferfonds bef<strong>und</strong>en hatten, waren bis<br />

Ende Jahr aufgezehrt <strong>und</strong> Neueinnahmen nicht in Sicht. Statt der <strong>im</strong> Min<strong>im</strong>um benötigten<br />

3 Millionen pro Monat flossen dem Transferkonto <strong>im</strong> Januar 1945 lediglich 1,4 Millionen<br />

Franken zu; <strong>die</strong> notwendigen Mittel mussten somit über andere Mechanismen beschafft<br />

werden. 221 <strong>Die</strong>s scheint sich als wesentlich einfacher als ursprünglich angenommen erwiesen zu<br />

haben; <strong>die</strong> deutsche Delegation zeigte sich in den Verhandlungen ohne grosse Umstände bereit,<br />

zur Erhaltung ihres Kredits «gewisse freie Devisen für <strong>die</strong> Regelung der Zinsansprüche der<br />

Finanzgläubiger» einzuschiessen, <strong>und</strong> willigten über<strong>die</strong>s darin ein, auf <strong>die</strong> freie Devisenspitze<br />

der Reichsbank <strong>im</strong> Umfang von 11,8 Prozent des Clearingvolumens zu verzichten. Dass <strong>die</strong>se<br />

217 Für <strong>die</strong> Definition siehe Kapitel 5, Anm. 2.<br />

218 PA/AA Bonn, R 108101 Ha Pol II b: <strong>Schweiz</strong> 13A Band 7, Notiz Bruns betreffend <strong>Schweiz</strong>er Goldhypotheken vom<br />

19.12.1944. <strong>Die</strong> Frage der Frankengr<strong>und</strong>schuldzinsen auf kriegsbeschädigten beziehungsweise -zerstörten<br />

Gr<strong>und</strong>stücken ist auch insofern von Interesse, als sie <strong>die</strong> Hartnäckigkeit illustriert, mit der <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> um jeden <strong>im</strong><br />

Reich liegenden Franken kämpfte.<br />

219 PA/AA Bonn, R 108101 Ha Pol II b: <strong>Schweiz</strong> 13A Band 7, Telegramm Seyboth vom 17.12.1944.<br />

220 <strong>Die</strong> Interessen der Finanzgläubiger wurden teils aus der Reichsbankspitze, teils aus dem Transferkonto be<strong>die</strong>nt, das<br />

über eine Quote von 12 Prozent am Clearingvolumen verfügte <strong>und</strong> darüber hinaus, sollten <strong>die</strong>se 12 Prozent weniger als<br />

4,1 Millionen Franken ausmachen, bis zu <strong>die</strong>sem Betrag aus dem Warenkonto al<strong>im</strong>entiert wurde. Archiv SBVg<br />

Laufnummer 203, Standortnummer F17, Dokumentnummer 20II 1936–56, 58. Sitzung des Komitees Deutschland der<br />

<strong>Schweiz</strong>erischen Bankiervereinigung, 14.2.1945, S. 2f.<br />

221 Ibid.

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