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Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg

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Zwischenbericht Gold 177<br />

Kapitel 4<br />

2,7 Millionen Franken. 43 In den Akten der SNB lassen sich <strong>die</strong> entsprechenden Bewilligungsverfahren<br />

ab 1943 <strong>im</strong> Einzelfall nachvollziehen. 44 Der grösste Teil der Bewilligungen betraf<br />

nicht <strong>die</strong> Gesuche der Geschäftsbanken, sondern <strong>die</strong> der übrigen Goldhandelskonzessionäre. 45<br />

Da sich <strong>die</strong> Banken mit Einfuhrgesuchen generell zurückhielten, fallen mehrere Anfragen der<br />

SKA aus dem Jahre 1943 aus dem Rahmen. <strong>Die</strong> wichtigsten Fakten dazu sind aus der Literatur<br />

bereits bekannt: 46 <strong>Die</strong> Nationalbank bewilligte <strong>im</strong> Frühjahr <strong>und</strong> Sommer 1943 wiederholt<br />

kleinere Lieferungen aus Deutschland an <strong>die</strong> SKA, <strong>die</strong> in mehrfacher Hinsicht problematisch<br />

waren. Mit ihren Auflagen bezüglich der Verwendung des Goldes wurde <strong>die</strong> SNB denn auch<br />

zunehmend restriktiver. So genehmigte das Direktorium das Gesuch der Kreditanstalt vom 7.<br />

Mai 1943 zur Einfuhr von 4000 Napoléons <strong>und</strong> 5000 holländischen Goldstücken nur unter der<br />

Bedingung, dass das eingeführte Gold <strong>im</strong> Depot der Kreditanstalt «etwas überwacht werden»<br />

solle. 47 Einer ähnlichen Lieferung aus Deutschland zugunsten des Depots der Deutschen Bank,<br />

Filiale Istanbul, verweigerte das Direktorium <strong>im</strong> September 1943 einstweilen seine Zust<strong>im</strong>mung.<br />

Offensichtlich befürchtete <strong>die</strong> SNB, dass <strong>die</strong> eingeführten französischen <strong>und</strong> holländischen<br />

Stücke in der <strong>Schweiz</strong> zum Verkauf gelangen könnten. Das wäre politisch problematisch<br />

gewesen. Denn bei den in Rede stehenden Münzen handelte es sich schon nach dem damaligem<br />

Erkenntnisstand sehr wahrscheinlich um Raubgold, das von deutschen Devisenschutzkommandos<br />

in den besetzten Gebieten konfisziert worden war. 48 Ebenso suspekt war <strong>die</strong> K<strong>und</strong>schaft<br />

der SKA, auf deren Rechnung <strong>die</strong> Transaktion laufen sollte, <strong>die</strong> Istanbuler Filiale der Deutschen<br />

Bank. Deren Direktor war Hans Weidtmann, der sich bereits wegen «unerwünschten<br />

Goldgeschäften» in der <strong>Schweiz</strong> bemerkbar gemacht hatte. <strong>Die</strong> SNB hatte der Eidgenössischen<br />

Fremdenpolizei aus <strong>die</strong>sem Gr<strong>und</strong>e <strong>im</strong> April 1943 davon abgeraten, Weidtmann abermals eine<br />

Einreisebewilligung in <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> zu erteilen. 49<br />

Wie schon beschrieben, konnte Maurice Golay, der Präsident der Generaldirektion des SBV,<br />

noch <strong>im</strong> März 1944 <strong>die</strong> Billigung von gemeinsamen Geschäften mit der Deutschen Orientbank<br />

in Istanbul bei der SNB erwirken. Es gab offenbar Wege, um ausserhalb der <strong>Schweiz</strong> lange<br />

über den Sommer 1943 hinaus <strong>im</strong> Goldgeschäft mit deutschen Banken zu bleiben. Wie sind<br />

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Archiv SNB, 117.1, Les opérations d’or entre la Banque nationale suisse et la Reichsbank durant la guerre, 2 (6. April<br />

1946), Bezeichnung der Angaben <strong>im</strong> französischen Original: «Or allemand <strong>im</strong>porté en Suisse par des maisons privées<br />

au bénéfice d’une autorisation d’<strong>im</strong>portation».<br />

Eine Einschränkung muss hier gemacht werden: Das II. Departement der SNB erteilte einen Teil der Bewilligungen in<br />

eigener Regie <strong>und</strong> legte dem Direktorium nur <strong>die</strong> grösseren <strong>und</strong> <strong>die</strong> problematischen Fälle vor. Fior 1997, S. 84 <strong>und</strong><br />

Anm. 245.<br />

In der Regel handelte es sich bei den Transaktionen nicht um Gold<strong>im</strong>porte, sondern um Ausfuhren kleiner Mengen, wie<br />

aus den Direktoriumsprotokollen der SNB hervorgeht.<br />

Balzli 1997a, S. 162–164; Fior 1997, S. 84–85.<br />

Archiv SNB, Protokoll des Direktoriums, 7.5.1943, Nr. 436, S. 426.<br />

Archiv SNB, Protokoll des Direktoriums, 23.9.1942, Nr. 898, S. 985, Gesuch vom 22. September 1943; Fior 1997, S.<br />

85–89.<br />

Archiv SNB, Protokoll des Direktoriums, 16.4.1943, Nr. 369, S. 371: «<strong>Die</strong> Eidg. Fremdenpolizei teilt mit, dass Herr<br />

Hans Weidtmann, Direktor der Deutschen Bank in Istanbul, wiederum ein Einreisegesuch gestellt hat. Da es sich hier<br />

um eine Persönlichkeit handelt, <strong>die</strong> sich früher schon wegen unerwünschten Goldgeschäften bemerkbar gemacht hat,<br />

beschliesst das Direktorium, der Fremdenpolizei Ablehnung des Gesuchs zu empfehlen.» Siehe dazu auch Balzli 1997a,<br />

S. 163.

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