06.11.2012 Aufrufe

Local Evaluation of Policies for Discounted Markov Decision Problems

Local Evaluation of Policies for Discounted Markov Decision Problems

Local Evaluation of Policies for Discounted Markov Decision Problems

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

134<br />

verrücken, derselbe soll entweder, sehr hart am Leibe bestraffet werden oder wenn<br />

er vermögend ist nach Beschaffenheit der Umstände und abgestatteten Bericht in<br />

50 bis 100 rthlr fiscalischer Strafe verfallen seyn.<br />

§ 5: Wenn auch einige Bürger zu Lentzen gerne ihre Aecker und Wiesen wenn sie<br />

an die Heyde stoßen, durch unzuläßig räumen und rahden zu erweitern pflegen, so<br />

müßen die Mahl Hauffen an solche Örter näher aneinander gemachet, und die<br />

Heyde Grentzen dergestalt behügelt werden, daß man so <strong>for</strong>t sehen kann wenn einer<br />

oder der ander übergepflüget hat, und muß der geordnete und dazu bestelte<br />

Heyde Knecht, welcher kein Bürger sein muß, darauf genau Achtung geben, daß<br />

der Heyde mit Ackern und Graßmähen nicht zu nahe getretten werde, allermahßen,<br />

solches einem jeden bey 2 rthlr Straffe verbothen wird.<br />

Tit. II: Von Holtz-Anweisungen, und wie damit verfahren werden soll.<br />

§ 1: Mit Anweisung des Bau- und Brenn-Holtzes, soll es folgendergestalt gehalten<br />

werden: Daß hiernechst vor den Schul Kirchen wie auch Rathhäuser und Cämmerey<br />

Gebäuden in der Stadt nicht aber zu denen auswärtigen Cämmerey Pertinentien<br />

auch bürgerlichen Gebäuden nicht weniger denen Brücken und Schälungen, wenn<br />

daran etwa zu bauen oder zu repariren vorfallen möchte, in so weit nach dem Stadt<br />

Privilegio und Herkommen solches aus dem Stadt Gehöltze gegeben werden muß,<br />

durch einen erfahrenen Zimmermann unter Direction der zeitigen Heyde Herrn ein<br />

genauer Überschlag, wie viel nemlich an Schneide Eichen, Schwellen, Blöcke,<br />

Bohlen und Ständer darzu er<strong>for</strong>dert werden, verfertiget und dem regirenden Bürgermeister<br />

eingehändiget werden, welcher so dann die Sache bei ersterer Raths-<br />

Versamlung vorträget, und nach gemachten Schluß wo die übrigen Bau Materialien<br />

hergenommen werden sollen, die Assignation an die dazu bestelte Heyde Herrn<br />

und Heyde Läuffer, von deren Pflicht und Schuldigkeit Sr. Königl. May. hiernechst<br />

auch Erwehnung thun werden, durch den Stadt Secretarium ausfertigen läßet; Und<br />

damit bey einer jeden anzustellenden Untersuchung so <strong>for</strong>t nachgesehen werden<br />

könne, was von Jahr zu Jahren aus der Stadt-Heyde an Holtz verabfolget und zu<br />

welchen Behuf daßelbige angewendet worden; So sollen die Heyde Herrn und<br />

Heyde Läuffer die erhaltene Holtz Assignationes welche vom demjenigen so das<br />

Holtz empfangen, ordentlich attestiret seyn müßen, quartaliter dem Raths Collegio<br />

einlieffern, welches solche mit des Stadt Secretarii Journal collationiren, und eine<br />

<strong>for</strong>melle Holtzrechnung von dem Cämmerer, gleich wie Sr. Königl. May. bey denen<br />

Aemtern über dero eigene Forsten führen laßen nach den vorkommenden Tituln<br />

daraus verfertigen laßen muß, welche Holtz Rechnung aljährlich coram Magistratu<br />

in Beysein des Steuer-Raths gehörig zu justificiren und das nach derselben<br />

Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Prignitz 4(2004)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!