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Local Evaluation of Policies for Discounted Markov Decision Problems

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§ 2: Nichtweniger approbiren, daß fernerhin die dabey waltenden Mißbräuche wegen<br />

keinen Handwerckern als Tischlern, Böttichern, Stellmachern, noch denen<br />

Bürgern zur Anfertigung ihrer Haus Geräthschafft kein Holtz aus der Heyde verkaufft<br />

werde, wie dann auch letztere dazu kein Frey Holtz praetendiren können,<br />

weil solches Mobilia sein, welche nach der Bürger Absterben von dero Erben nur<br />

distrahiret werden.<br />

Tit. V: Von Stamm und Löse Geld.<br />

§ 1: Obgleich Sr. Königl. May. allergnädigst wollen, daß die Assignationes wie<br />

Tit. II deutlich angeführet, von dem Stadt-Secretarius ohne dem geringsten Entgeld<br />

ausgefertiget, und sonst alle Accidentzien und Sportuln bei dem Holtze und deßen<br />

Anweisung cessiren sollen, so aggreiren doch allerhöchst dieselbe, daß fernerhin<br />

vor jeden Baum so denen Bürgern zu ihren Priv. Bauten, oder zu der Kirchen-<br />

Pfarr- Schulen- Rathhäuser Cämmerey Brücken und Schälungen oder ander publiquen<br />

Bauten angewiesen werde, 3 gr. Stamm Geld ohne die geringste Ausnahme<br />

erleget werde, und davon die Heyde Herrn ein Viertel, 2 Viertel sämtliche Stadt-<br />

verordneten und ein Viertel der Heyde Läuffer, dem die Besorgung der Heyde insonderheit<br />

mit anvertrauet und weil sie von ihren Amte nichts als Versäumniß haben,<br />

genießen sollen.<br />

§ 2: Wenn hingegen auf allergnädigster Approbation aus der Heyde Kauffmanns-<br />

Guth solte verkauffet werden bleibet es bey der bisherigen Observantz, daß der<br />

Käuffer pro Thaler 3 gr. Stamm und Pflantz-Geld erleget, und laßen Sr. Königl.<br />

May. zwar geschehen, daß wann eine erkleckliche Summe Geldes aus dem verkaufften<br />

Holtze gelöset wird, davon<br />

1. dem Commissario loci auf 3 Tage Diaeten 6<br />

2. dem Consuli dirigenti 10<br />

3. denen Heyde Herren 12<br />

4. dem Cammerario 8<br />

5. dem Secretario 6<br />

zufließen, jedoch muß dieserhalb allezeit zuförderst allergnädigste Approbation<br />

gesuchet werden.<br />

Tit. VI: Von Anlegung neuer Eichel- und Kiehnen Kämpen.<br />

§ 1: Nachdem der Augenschein bezeuget, daß in den mehresten Stadt-Heyden weniger<br />

junger Aufschlag von Eichen, Buchen oder Kiehnen Holtz zu sehen ist. Als<br />

Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Prignitz 4(2004)

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