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Local Evaluation of Policies for Discounted Markov Decision Problems

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finden Sr. Königl. Maj. von der höchsten Nothwendigkeit zu seyn, daß zum Besten<br />

der Posteritaet hin und wieder in den Stadt Heyden wo Raum oder ledige Plätze<br />

sich finden, Eichen und Kiehnen Kämpe angeleget werden, und befehlen dannenhero<br />

dem Magistrat, so bald ihnen diese Dero neu verabfaßte Holtz Ordnung zugefertiget<br />

wird, die Stadt Heyde mit besondern Fleiß zu visitiren und gewiße Örther<br />

worauf wenig oder gar kein Holtz stehet von etwa 1000 oder 1200 Schritte in der<br />

Circumferentz auszusuchen selbige mit einem Graben von 6 Fuß breit umziehen<br />

etlichemahl, bis die Gruse gestackt umpflügen und wo der Grund gut ist, bey<br />

Herbst Zeiten mit Eicheln besäen zu laßen, es müßen aber die Eicheln kurtz nach<br />

Michaeli ehe der Frost einfält, gesamlet und sogleich bevor sie austrucknen, in die<br />

Erde gebracht und unter gepflügt werden; an den Orten aber, wo der Grund hoch<br />

und sandigt ist, müßen dergleichen Plätze wenn sie vorhero auf obige Arth zubereitet<br />

sind, mit Kiehn-Äpfel besäet werden, wobey zu observiren, daß die Kiehn-<br />

Äpfel im Früh Jahr, ehe sie aufschließen und der Saame heraus fällt von den Bäumen<br />

gepflücket, auf einen Boden getrocknet und nachmahls auf den zubereiteten<br />

Fleck ausgesäet, auch wo es die Gelegenheit giebt einige Wochen nachhero mit<br />

den Schaffen übertrieben werden, indem dadurch der Saame aus den Äpfeln heraus<br />

gestoßen, und in der Erde getretten folglich nicht so leicht vom Winde weggejaget<br />

wird.<br />

§ 2: Damit auch die angelegte Eichel und Kiehnen Kämpe vor dem Vieh und<br />

Wildpret wohl verwahret werden mögen, ist nöthig, daß die Erde aus dem umgezogenen<br />

Graben nahe auf den Rand geworffen, und hiernechst Loch Pfosten welche<br />

3 Ricken übereinander 6 Fuß hoch durchschoßen werden können, darauf gesetzet<br />

werden wie aber mit Anlegung und Pflanzung der Eichen- und Kiehnen Kämpe,<br />

und daß solche wohl aufkommen insonderheit zu verfahren, solches ist in dem<br />

in diesem 1743ten Jahre herausgekommenen gedrucketen Reglement ausführlich<br />

zu sehen, welches der Magistrat sich bekannt zumachen, und darnach zu verfahren<br />

hat.<br />

§ 3: Es muß aber der Heyden Läuffer fleißig Acht geben, daß gar kein Vieh herein<br />

komme, noch weniger bey arbitrairer Straffe Graß darein gewehet werde.<br />

§ 4: Und damit auch die Conservation der Holtzung auf alle nur mögliche Art befördert<br />

und der Abgang ersetzet werden mögen; So befehlen Ihro Königl. Maj. und<br />

ordnen, daß hinführo ein jeder angehender Bürger 5 junge Eichen, so er sich in den<br />

großen Stadt-Holtzungen zu suchen, an Orten und Enden die ihm angewiesen werden<br />

sollen, anpflantzen, solche mit Dornen für das Vieh bewahren und ihm nicht<br />

eher bis solches geschehen, das Bürger Recht conferiret werden soll. Nicht weniger<br />

kann auch in Zukunfft bey dictirter Geld-Straffen wen[n] der Bürger solche Ar-<br />

Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Prignitz 4(2004)

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