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Local Evaluation of Policies for Discounted Markov Decision Problems

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chenglocken stammt eine aus dem Anfang d[es] 18. Jahrhunderts, die andere trägt<br />

eine Inschrift von gothischen Buchstaben, die aber wegen mangelhafter Beleuchtung<br />

nicht entziffert werden konnte. Sie ist also vor 1500 gegossen worden und<br />

stammt vielleicht aus der Zeit der Erbauung der Kirche. Die Kirche ist im ganzen<br />

in guten baulichen Würden erhalten u[nd] würde, wenn nicht zuweilen Platzmangel<br />

fühlbar wäre, zu einer baulichen Veränderung kaum Anlaß geben.“<br />

Auf Nachfrage berichtete Pfarrer Heimbach dem Königlichen Konsistorium der<br />

Provinz Brandenburg zu Berlin am 1. Juni 1899: „Als der Plan des Neubaus der<br />

Kirche zu Groß Lüben seiner Ausführung näher zu rücken schien, auch bei der dortigen<br />

Gemeindevertretung und dem Patronat eine Geneigtheit vorhanden war, die<br />

Abbruchsmaterialien der dortigen Kirche, insonderheit den noch gut erhaltenen<br />

Dachstuhl, die ebenfalls noch guten Kirchenbänke, die Orgel, Thurmuhr etc. billig<br />

an die Mater zu Kl. Lüben zu überlassen, trat der Gemeindekirchenrath zu Kl. Lüben<br />

bereits selbständig in eine Beratung eines vorzunehmenden Umbaus ein. Es<br />

wurde zunächst durch eine Commission des Gemeinde-Kirchenraths mit Hinzuziehung<br />

verschiedener Bausachverständiger das Material der Groß Lübener Kirche,<br />

soweit es event. zur Überlassung an Kl. Lüben gelangen sollte, eingehend besichtigt<br />

und alsdann unter dem 18. Dec. 1898 der Beschluß gefaßt, dem Maurermeister<br />

Zabel und dem Zimmermeister Gragert, beide aus Wilsnack, die Anfertigung eines<br />

Anschlages für den Bau einer Kirche in Klein Lüben unter Zuhülfenahme des Materials<br />

der Groß Lübener Kirche zu übertragen. Der Vorsitzende des Gemeinde<br />

Kirchenraths nahm mit dem Patron über diese Angelegenheit Rücksprache. Derselbe<br />

erklärte sich im Allgemeinen mit dem Plan, in Kl. Lüben mit Benutzung des<br />

Materials der Gr. Lübener Kirche einen Neubau aufzuführen, einverstanden ...“.<br />

Es heißt ferner in einem Schreiben von Pfarrer Heimbach an das Konsistorium:<br />

„Die Voraussetzung dabei ist, daß die Beschwerde des Gr. Lübener Gemeindekirchenraths,<br />

welcher durch ein Obergutachten des General-Konservators die jetzige<br />

Entscheidung betreffs Abbruch der Gr. Lübener Kirche abzuändern h<strong>of</strong>ft, Erfolg<br />

haben wird, da ein Neubau hierselbst ohne Hilfe aus Gr. Lüben bei der Kleinheit<br />

der Gemeinde, die augenblicklich noch durch Chausseebauten und alle Jahre wiederkehrende<br />

Wassernöthe, welche durch die Hochfluten der Elbe verursacht werden,<br />

in ihrer Leistungsfähigkeit stark beschränkt ist.“<br />

Am 8. August 1900 stand auf der Sitzung des Gemeindekirchenrates von Klein<br />

Lüben folgender Beschluss zur Entscheidung an: „Es soll auf Grund der Verfügung<br />

des Kgl. Consistoriums vom 27. März 1899 über den Neubau der hiesigen Kirche<br />

Beschluß gefaßt werden. In der eingehenden Beratung wird besonders hervorgehoben,<br />

daß sich eine so günstige Gelegenheit die hiesige Kirche unter Zuhülfenahme<br />

des noch gut erhaltenen Materials der abzubrechenden Tochterkirche zu Gr. Lüben,<br />

welches billig erworben werden kann, sowie des eigenen alten Materials, mit geringen<br />

Kosten und doch würdig herzustellen, nie wieder finden werde ..., wonach<br />

Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Prignitz 4(2004)

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