Bundesweites Integrationsprogramm Angebote der ...
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B. Sprachliche Integration<br />
Personalverantwortliche sowie Personal- und Betriebsräte sensibilisieren<br />
Die Personalverantwortlichen sowie Personal- und Betriebsräte in Betrieben und öffentlichen Institutionen<br />
sollten weiterhin für die Potenziale sensibilisiert werden, die <strong>der</strong> Einsatz von Personen mit<br />
Migrationshintergrund bieten kann (Auslandskontakte, Kontakte zu Kunden, die ebenfalls einen<br />
Migrationshintergrund haben). Dies betrifft herkunftssprachliche Kenntnisse, aber auch interkulturelle<br />
Kompetenzen und Qualifikationen. Hierbei können Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände<br />
als Multiplikatoren auch künftig eine wichtige Rolle spielen. So unterstützt z.B. die Bundesvereinigung<br />
<strong>der</strong> Deutschen Arbeitgeberverbände aktiv die weitere Verbreitung <strong>der</strong> „Charta <strong>der</strong> Vielfalt“ bei<br />
den Unternehmen in Deutschland.<br />
Darüber hinaus sollten Personalverantwortliche als auch Betriebs- bzw. Personalräte in die Lage<br />
versetzt werden, fachliche und sprachliche Weiterbildungsbedarfe von Menschen mit Migrationshintergrund<br />
zu erkennen und bei Bedarf mit geeigneten Maßnahmen decken zu können. Hierzu<br />
können in Kooperation mit Universitätsinstituten für Deutsch als Zweitsprache und Weiterbildungsträgern<br />
Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt werden. Darüber hinaus sollten die Möglichkeiten,<br />
die das ESF-BAMF-Programm für Beschäftigte in Betrieben bietet, noch bekannter gemacht<br />
werden.<br />
Bildungsberatungsstellen informieren<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bildungsberatungsstellen müssen das Know-how erhalten,<br />
Migrantinnen und Migranten eine fachlich fundierte Berufswegeberatung unter Einbeziehung des<br />
Aspektes berufsbezogenes Deutsch als Zweitsprache zu bieten. Auch hierzu können in Kooperation<br />
mit Universitätsinstituten für Deutsch als Zweitsprache und Weiterbildungsträgern Fortbildungsveranstaltungen<br />
durchgeführt werden.<br />
2.3.2 Sprachbedarfsermittlung<br />
Sprachbedarfsermittlung ist ein Instrument, um die sprachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen am Arbeitsplatz<br />
einerseits und die individuellen Sprachbedürfnisse <strong>der</strong> Beschäftigten mit Deutsch als Zweitsprache<br />
an<strong>der</strong>erseits festzustellen. Befragungen, teilnehmende Beobachtungen im Betrieb sowie das<br />
Sammeln von Fachtexten und Arbeitsanweisungen stellen Zugänge dar, um zu identifizieren, welche<br />
sprachlichen Mittel für bestimmte Berufsfel<strong>der</strong> und Arbeitsabläufe wichtig sind.<br />
Sprachbedarfsermittlung stellt die Grundlage für (standardisierte) Kurs- und Materialentwicklungen<br />
dar. Mit ihr kann sich das Aufgabenspektrum von Deutschlehrkräften erweitern. Dieses kann neben<br />
<strong>der</strong> Tätigkeit im Unterrichtsraum auch die Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Betrieben<br />
und an<strong>der</strong>en relevanten Institutionen sowie darauf aufbauend Kurs- und Materialentwicklung,<br />
aber auch Zusammenarbeit mit Fachleuten beispielsweise <strong>der</strong> betrieblichen Weiterbildung, <strong>der</strong><br />
Forschung und <strong>der</strong> begleitenden Evaluation umfassen.<br />
Empfehlungen<br />
Sprachliche Anfor<strong>der</strong>ungen und sprachliche Bildung in Betrieben erfassen<br />
Institute für Deutsch als Zweitsprache und Träger von <strong>Angebote</strong>n berufsbezogener Deutschför<strong>der</strong>ung<br />
sollten sich als kompetente Partner für Betriebe und <strong>der</strong>en Beschäftigte anbieten. Vonseiten<br />
<strong>der</strong> Wissenschaft können Unterstützungsangebote für Unternehmen entwickelt werden, um gemeinsam<br />
mit ihnen sowie gegebenenfalls mit Kammern bzw. Berufsverbänden und Gewerkschaften<br />
sprachliche Anfor<strong>der</strong>ungen zu formulieren und aufbauend darauf passende Weiterbildungsangebote<br />
zu entwickeln.<br />
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