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Bundesweites Integrationsprogramm Angebote der ...

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B. Sprachliche Integration<br />

Personalverantwortliche sowie Personal- und Betriebsräte sensibilisieren<br />

Die Personalverantwortlichen sowie Personal- und Betriebsräte in Betrieben und öffentlichen Institutionen<br />

sollten weiterhin für die Potenziale sensibilisiert werden, die <strong>der</strong> Einsatz von Personen mit<br />

Migrationshintergrund bieten kann (Auslandskontakte, Kontakte zu Kunden, die ebenfalls einen<br />

Migrationshintergrund haben). Dies betrifft herkunftssprachliche Kenntnisse, aber auch interkulturelle<br />

Kompetenzen und Qualifikationen. Hierbei können Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände<br />

als Multiplikatoren auch künftig eine wichtige Rolle spielen. So unterstützt z.B. die Bundesvereinigung<br />

<strong>der</strong> Deutschen Arbeitgeberverbände aktiv die weitere Verbreitung <strong>der</strong> „Charta <strong>der</strong> Vielfalt“ bei<br />

den Unternehmen in Deutschland.<br />

Darüber hinaus sollten Personalverantwortliche als auch Betriebs- bzw. Personalräte in die Lage<br />

versetzt werden, fachliche und sprachliche Weiterbildungsbedarfe von Menschen mit Migrationshintergrund<br />

zu erkennen und bei Bedarf mit geeigneten Maßnahmen decken zu können. Hierzu<br />

können in Kooperation mit Universitätsinstituten für Deutsch als Zweitsprache und Weiterbildungsträgern<br />

Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt werden. Darüber hinaus sollten die Möglichkeiten,<br />

die das ESF-BAMF-Programm für Beschäftigte in Betrieben bietet, noch bekannter gemacht<br />

werden.<br />

Bildungsberatungsstellen informieren<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bildungsberatungsstellen müssen das Know-how erhalten,<br />

Migrantinnen und Migranten eine fachlich fundierte Berufswegeberatung unter Einbeziehung des<br />

Aspektes berufsbezogenes Deutsch als Zweitsprache zu bieten. Auch hierzu können in Kooperation<br />

mit Universitätsinstituten für Deutsch als Zweitsprache und Weiterbildungsträgern Fortbildungsveranstaltungen<br />

durchgeführt werden.<br />

2.3.2 Sprachbedarfsermittlung<br />

Sprachbedarfsermittlung ist ein Instrument, um die sprachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen am Arbeitsplatz<br />

einerseits und die individuellen Sprachbedürfnisse <strong>der</strong> Beschäftigten mit Deutsch als Zweitsprache<br />

an<strong>der</strong>erseits festzustellen. Befragungen, teilnehmende Beobachtungen im Betrieb sowie das<br />

Sammeln von Fachtexten und Arbeitsanweisungen stellen Zugänge dar, um zu identifizieren, welche<br />

sprachlichen Mittel für bestimmte Berufsfel<strong>der</strong> und Arbeitsabläufe wichtig sind.<br />

Sprachbedarfsermittlung stellt die Grundlage für (standardisierte) Kurs- und Materialentwicklungen<br />

dar. Mit ihr kann sich das Aufgabenspektrum von Deutschlehrkräften erweitern. Dieses kann neben<br />

<strong>der</strong> Tätigkeit im Unterrichtsraum auch die Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Betrieben<br />

und an<strong>der</strong>en relevanten Institutionen sowie darauf aufbauend Kurs- und Materialentwicklung,<br />

aber auch Zusammenarbeit mit Fachleuten beispielsweise <strong>der</strong> betrieblichen Weiterbildung, <strong>der</strong><br />

Forschung und <strong>der</strong> begleitenden Evaluation umfassen.<br />

Empfehlungen<br />

Sprachliche Anfor<strong>der</strong>ungen und sprachliche Bildung in Betrieben erfassen<br />

Institute für Deutsch als Zweitsprache und Träger von <strong>Angebote</strong>n berufsbezogener Deutschför<strong>der</strong>ung<br />

sollten sich als kompetente Partner für Betriebe und <strong>der</strong>en Beschäftigte anbieten. Vonseiten<br />

<strong>der</strong> Wissenschaft können Unterstützungsangebote für Unternehmen entwickelt werden, um gemeinsam<br />

mit ihnen sowie gegebenenfalls mit Kammern bzw. Berufsverbänden und Gewerkschaften<br />

sprachliche Anfor<strong>der</strong>ungen zu formulieren und aufbauend darauf passende Weiterbildungsangebote<br />

zu entwickeln.<br />

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