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Bundesweites Integrationsprogramm Angebote der ...

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B. Sprachliche Integration<br />

Migrantenorganisationen können eine wichtige Rolle bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Mehrsprachigkeit spielen,<br />

etwa bei <strong>der</strong> Information und Unterstützung <strong>der</strong> Eltern bei <strong>der</strong> herkunftssprachlichen Bildung<br />

ihrer Kin<strong>der</strong>. Fachlich qualifizierte Aktivitäten von Migrantenorganisationen im Bereich <strong>der</strong> bildungssprachlichen<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Herkunftssprachen sollten stärker unterstützt werden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

sollten sie verstärkt in Multiplikatorenausbildungen und Weiterqualifizierungen eingebunden<br />

bzw. als Träger solcher <strong>Angebote</strong> qualifiziert werden, etwa durch gezielte Beteiligung an <strong>der</strong> Projektför<strong>der</strong>ung<br />

zu diesem Thema.<br />

Information und Transparenz sicherstellen<br />

Zur Dokumentation von <strong>Angebote</strong>n <strong>der</strong> Mehrsprachigkeits- / Herkunftssprachenför<strong>der</strong>ung sollte<br />

eine Internetplattform mit Beispielen guter Praxis, Arbeitsmaterialien etc. eingerichtet werden. Angeknüpft<br />

werden könnte hier beispielsweise an das Angebot des deutschen Bildungsservers, das<br />

bereits umfangreiche Informationen zum Thema Sprachför<strong>der</strong>ung umfasst und sich in erster Linie<br />

an Personen in pädagogischen Berufen richtet.<br />

Mehrsprachigkeit in <strong>der</strong> Berufsausbildung nutzen und för<strong>der</strong>n<br />

Europäische Kooperationen während <strong>der</strong> Ausbildung und <strong>der</strong> Aufbau binationaler Ausbildungsgänge<br />

mit Ausbildungsphasen im Ausland sollten verstärkt werden. Die bestehenden Möglichkeiten<br />

des Berufsbildungsgesetzes, Teile <strong>der</strong> Berufsausbildung im Ausland durchzuführen, sollten<br />

stärker bekanntgemacht und genutzt werden (§ 2 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz).<br />

<strong>Angebote</strong> <strong>der</strong> Berufsberatung sollten die beson<strong>der</strong>en Kompetenzprofile und Bedürfnisse von<br />

mehrsprachigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen berücksichtigen. Hierzu sollten interkulturell<br />

qualifizierte und möglichst mehrsprachige Beraterinnen und Berater aus dem Umfeld von<br />

Schule, Weiterbildung und Übergangsmanagement tätigen Einrichtungen beteiligt werden. Für die<br />

Berufsberatung und die Vermittlerinnen und Vermittler <strong>der</strong> Grundsicherungsstellen sollten Leitfäden<br />

entwickelt werden, die Anleitung zur Berücksichtigung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Kompetenzprofile und<br />

Bedürfnisse dieser Zielgruppe geben.<br />

In Berufsfel<strong>der</strong>n, in denen Mehrsprachigkeit ein beson<strong>der</strong>er Vorteil ist, sollten Ausbildungsbetriebe<br />

von Kammern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gezielt hierüber informiert werden.<br />

Sprachbezogene Themen sollten – wo relevant – in Hinblick auf die spätere Berufsausübung modular<br />

in bestehende Ausbildungsgänge integriert o<strong>der</strong> als Zusatzqualifikation angeboten und als<br />

Qualifizierungsmerkmal durch Arbeitgeber anerkannt werden. Neben nicht-akademischen Berufsausbildungen<br />

sollten hierzu auch Studiengänge auf- bzw. ausgebaut werden, in denen Studierende<br />

ihre herkunftssprachlichen Kompetenzen gezielt fachbezogen vertiefen können.<br />

Mehrsprachigkeit für den Arbeitsmarkt nutzen<br />

Bei Auswahlverfahren sollten Fähigkeiten und Stärken von Menschen mit Migrationshintergrund<br />

wie Mehrsprachigkeit stärker nachgefragt werden. Im Zuge des „diversity managements“ sollte in<br />

Unternehmen das Bewusstsein für die „Ressource Mehrsprachigkeit“ gestärkt und fremdsprachliche<br />

Bedarfe seitens <strong>der</strong> Unternehmen bei <strong>der</strong> Bewerberauswahl und <strong>der</strong> Personalentwicklung<br />

stärker berücksichtigt werden.<br />

Die kommunikativen Anfor<strong>der</strong>ungen an Sprachmittlung in Berufsfel<strong>der</strong>n, die beson<strong>der</strong>e Einsatzmöglichkeiten<br />

für Herkunftssprachen bieten, müssen genauer untersucht werden.<br />

Alltagssprachliche Kenntnisse in <strong>der</strong> Herkunftssprache allein befähigen in den meisten Berufsfel<strong>der</strong>n<br />

noch nicht in ausreichendem Maß zur Kommunikation mit Kunden / Klienten. Für den Einsatz<br />

mehrsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berufsfel<strong>der</strong>n, in denen Dienstleistungen gegebenenfalls<br />

auch in ausgewählten Herkunftssprachen bereit gehalten werden sollen, sollte deshalb<br />

nicht auf „ad-hoc-Dolmetscher“ zurückgegriffen werden, son<strong>der</strong>n qualitative Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

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