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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111 – Drucksache 18/10170<br />

Planungskultur, die bewährte Kommunikationsformen wie das direkte Gespräch<br />

ebenso berücksichtigt wie das Erproben neuer, innovativer und kreativer Beteiligungsformate,<br />

hilft, den Austausch zwischen Kommunalverwaltung und Bevölkerung<br />

zu intensivieren.<br />

Zuständigkeiten Oft setzt der spezifische Verwaltungsaufbau in ländlichen<br />

Räumen der Stärkung von Baukultur Grenzen. Grundsätzlich steht den Gemeinden<br />

das hohe Gut des Selbstverwaltungsrechts und der damit verbundenen<br />

Organisations-, Personal-, Finanz-, Planungs- sowie Satzungshoheit zu. Aber<br />

viele Aufgaben im baulichen Bereich werden auf Grund von gesetzlichen Vorgaben<br />

der Bundesländer oder aus Ressourcengründen auf andere Ebenen wie<br />

Verwaltungsgemeinschaften, Regionalverbände oder die Landkreise übertragen,<br />

in denen oftmals die Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten fehlen. Vor allem in<br />

Landgemeinden und Kleinstädten (insbesondere in den neuen Bundesländern)<br />

werden Entscheidungen mit Einfluss auf die Baukultur wie die Erteilung<br />

von Baugenehmigungen und die Zuständigkeit für die Denkmalpflege von den<br />

Landkreisen übernommen. Bei den Gemeinden verbleibt „die Ermöglichung“<br />

von Vorhaben durch Grundlagenermittlung, städtebauliche Rahmenplanung,<br />

Vorentwürfe und die verbindliche Bauleitplanung. Zusätzlich führen Bau- und<br />

Infrastrukturvorhaben anderer Gebietskörperschaften durch das Gemeindegebiet,<br />

an denen die kommunale Verwaltung nur als Träger öffentlicher Belange<br />

beteiligt wird. Auch hierdurch sind Grenzen für die Mitwirkung am örtlichen<br />

Erscheinungsbild gesetzt.<br />

Ausstattung Die finanzielle und personelle Unterausstattung erschwert den<br />

Verwaltungen vielerorts eine gute Planungskultur und Prozessqualität. Unter<br />

dieser Situation leiden besonders Haushaltsicherungskommunen, denn das<br />

Angebot neuer bzw. ungewöhnlicher Beteiligungsformate, die Öffnung von<br />

Verfahren sowie die gemeinschaftliche Schaffung von Baukultur gehören nicht<br />

zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Doch gerade vor diesem Hintergrund ist<br />

es umso wichtiger, die Beteiligung der Bevölkerung und die Mitwirkung durch<br />

ziviles Engagement sowie externe Experten als konstruktive Unterstützung<br />

und Entlastung in Anspruch zu nehmen.<br />

Anders als in der Großstadt<br />

Positive wie negative Entwicklungen wirken sich in kleineren Gemeinden oftmals<br />

sofort auf das Ortsbild aus und werden direkter von der Bevölkerung im Alltag<br />

wahrgenommen. So kann beispielsweise das Leerfallen von einzelnen Gebäuden<br />

oder der Verlust von Nutzungen in den Zentren vergleichsweise zügig weitere<br />

negative Tendenzen nach sich ziehen. Umgekehrt können erfolgreiche Interventionen<br />

baulicher oder anderer Art ebenso schnell zu einem positiven Imagewandel<br />

beitragen. Daher sind manchmal andere bzw. angepasste Instrumente<br />

erforderlich oder von Relevanz als in der Großstadt.<br />

Umnutzung und Leerstandsmanagement Viele Gemeinden in ländlichen<br />

Räumen stehen vor dem Problem des „Donut-Effekts“, den zunehmenden Leerständen<br />

und Funktionsverlusten im Ortszentrum. Die Leerstände können Chancen<br />

Viele Gemeinden ohne<br />

Genehmigungsrechte<br />

Bei fast 70 % aller Kommunen liegen<br />

„genehmigende“ Tätigkeiten wie die Erteilung<br />

von Baugenehmigungen in der Zuständigkeit<br />

der jeweiligen Landkreise. Federführend<br />

sind die Kommunen bei „planerischen“ Tätigkeiten:<br />

96 % bei der Bebauungsplanung,<br />

91 % bei städtebaulichen Vorentwürfen und<br />

88 % bei Rahmenplanungen. K3<br />

Externe Planer übernehmen<br />

In rund 90 % der Kommunen werden externe<br />

Dritte wie Planungsbüros regelmäßig oder<br />

im Einzelfall mit planerischen Tätigkeiten<br />

beauftragt – ein Hinweis auf personelle und<br />

fach liche Engpässe in vielen kleineren<br />

Kommunen. K4<br />

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