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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111 – Drucksache 18/10170<br />
Planungskultur, die bewährte Kommunikationsformen wie das direkte Gespräch<br />
ebenso berücksichtigt wie das Erproben neuer, innovativer und kreativer Beteiligungsformate,<br />
hilft, den Austausch zwischen Kommunalverwaltung und Bevölkerung<br />
zu intensivieren.<br />
Zuständigkeiten Oft setzt der spezifische Verwaltungsaufbau in ländlichen<br />
Räumen der Stärkung von Baukultur Grenzen. Grundsätzlich steht den Gemeinden<br />
das hohe Gut des Selbstverwaltungsrechts und der damit verbundenen<br />
Organisations-, Personal-, Finanz-, Planungs- sowie Satzungshoheit zu. Aber<br />
viele Aufgaben im baulichen Bereich werden auf Grund von gesetzlichen Vorgaben<br />
der Bundesländer oder aus Ressourcengründen auf andere Ebenen wie<br />
Verwaltungsgemeinschaften, Regionalverbände oder die Landkreise übertragen,<br />
in denen oftmals die Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten fehlen. Vor allem in<br />
Landgemeinden und Kleinstädten (insbesondere in den neuen Bundesländern)<br />
werden Entscheidungen mit Einfluss auf die Baukultur wie die Erteilung<br />
von Baugenehmigungen und die Zuständigkeit für die Denkmalpflege von den<br />
Landkreisen übernommen. Bei den Gemeinden verbleibt „die Ermöglichung“<br />
von Vorhaben durch Grundlagenermittlung, städtebauliche Rahmenplanung,<br />
Vorentwürfe und die verbindliche Bauleitplanung. Zusätzlich führen Bau- und<br />
Infrastrukturvorhaben anderer Gebietskörperschaften durch das Gemeindegebiet,<br />
an denen die kommunale Verwaltung nur als Träger öffentlicher Belange<br />
beteiligt wird. Auch hierdurch sind Grenzen für die Mitwirkung am örtlichen<br />
Erscheinungsbild gesetzt.<br />
Ausstattung Die finanzielle und personelle Unterausstattung erschwert den<br />
Verwaltungen vielerorts eine gute Planungskultur und Prozessqualität. Unter<br />
dieser Situation leiden besonders Haushaltsicherungskommunen, denn das<br />
Angebot neuer bzw. ungewöhnlicher Beteiligungsformate, die Öffnung von<br />
Verfahren sowie die gemeinschaftliche Schaffung von Baukultur gehören nicht<br />
zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Doch gerade vor diesem Hintergrund ist<br />
es umso wichtiger, die Beteiligung der Bevölkerung und die Mitwirkung durch<br />
ziviles Engagement sowie externe Experten als konstruktive Unterstützung<br />
und Entlastung in Anspruch zu nehmen.<br />
Anders als in der Großstadt<br />
Positive wie negative Entwicklungen wirken sich in kleineren Gemeinden oftmals<br />
sofort auf das Ortsbild aus und werden direkter von der Bevölkerung im Alltag<br />
wahrgenommen. So kann beispielsweise das Leerfallen von einzelnen Gebäuden<br />
oder der Verlust von Nutzungen in den Zentren vergleichsweise zügig weitere<br />
negative Tendenzen nach sich ziehen. Umgekehrt können erfolgreiche Interventionen<br />
baulicher oder anderer Art ebenso schnell zu einem positiven Imagewandel<br />
beitragen. Daher sind manchmal andere bzw. angepasste Instrumente<br />
erforderlich oder von Relevanz als in der Großstadt.<br />
Umnutzung und Leerstandsmanagement Viele Gemeinden in ländlichen<br />
Räumen stehen vor dem Problem des „Donut-Effekts“, den zunehmenden Leerständen<br />
und Funktionsverlusten im Ortszentrum. Die Leerstände können Chancen<br />
Viele Gemeinden ohne<br />
Genehmigungsrechte<br />
Bei fast 70 % aller Kommunen liegen<br />
„genehmigende“ Tätigkeiten wie die Erteilung<br />
von Baugenehmigungen in der Zuständigkeit<br />
der jeweiligen Landkreise. Federführend<br />
sind die Kommunen bei „planerischen“ Tätigkeiten:<br />
96 % bei der Bebauungsplanung,<br />
91 % bei städtebaulichen Vorentwürfen und<br />
88 % bei Rahmenplanungen. K3<br />
Externe Planer übernehmen<br />
In rund 90 % der Kommunen werden externe<br />
Dritte wie Planungsbüros regelmäßig oder<br />
im Einzelfall mit planerischen Tätigkeiten<br />
beauftragt – ein Hinweis auf personelle und<br />
fach liche Engpässe in vielen kleineren<br />
Kommunen. K4<br />
<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.